1993 Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus

DIREKTORIUM ZUR AUSFÜHRUNG DER PRINZIPIEN
UND NORMEN ÜBER DEN ÖKUMENISMUS

 

VORWORT

1. Die Suche nach der Einheit der Christen war eines der Hauptanliegen des II. Vatikanischen Konzils. Das Ökumenische Direktorium, das während des Konzils gefordert und in zwei Teilen, der erste 1967, der zweite 1970,(1), veröffentlicht worden ist, "hat kostbare Dienste zur Orientierung, Koordinierung und Entfaltung der ökumenischen Bemühungen geleistet".(2)

Gründe für die Überarbeitung

2. Über die Veröffentlichung des Direktoriums hinaus sind zahlreiche ökumenisch relevante Dokumente durch die zuständigen Autoritäten veröffentlicht worden.(3)

Die Promulgation des neuen Kirchlichen Gesetzbuches für die lateinische Kirche (1983) und des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (1990) hat auf ökumenischem Gebiet eine Rechtslage für die Gläubigen der katholischen Kirche geschaffen, die teilweise neu ist.

Ebenso hat der unlängst veröffentlichte (1992) Katechismus der katholischen Kirche die ökumenische Dimension in den grundlegenden Glaubensunterricht aller Gläubigen der Kirche aufgenommen.

3. Ferner haben sich seit der Zeit des Konzils die brüderlichen Beziehungen zu Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, intensiviert. Theologische Dialoge wurden in die Wege geleitet und haben an Zahl zugenommen. In seiner Ansprache bei der Plenarsitzung des Einheitssekretariats (1988), die sich mit der Überarbeitung des Direktoriums befaßte, stellte der Heilige Vater fest, "die Breite der ökumenischen Bewegung, die immer größere Zahl der Dialogdokumente, die dringend empfundene Notwendigkeit einer größeren Beteiligung des ganzen Volkes Gottes an dieser Bewegung und folglich auch einer genauen Information über die Lehre hinsichtlich des rechten Engagements, all das verlangt, daß die Weisungen unverzüglich auf den heutigen Stand gebracht werden."(4) In diesem Geist und im Lichte dieser Entwicklungen wurde das Direktorium überarbeitet.

Adressaten des Direktoriums

4. Dieses Direktorium wendet sich an die Hirten der katholischen Kirche, aber es betrifft auch alle Gläubigen, die unter der Leitung ihrer Bischöfe zum Gebet und zur Arbeit für die Einheit der Christen aufgerufen sind. Die Bischöfe sind, einzeln für ihre Diözesen und kollegial für die ganze Kirche, unter der Autorität des Heiligen Stuhles verantwortlich für die Ausrichtung der ökumenischen Arbeit und ihrer Umsetzung in die Praxis.(5)

5. Desgleichen ist zu hoffen, daß das Direktorium auch für die Mitglieder von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften hilfreich ist, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. Sie teilen mit den Katholiken die Sorge um eine gediegene ökumenische Arbeit. Es wird für sie von Vorteil sein, die Richtung zu kennen, welche die für die ökumenische Bewegung in der katholischen Kirche Verantwortlichen der ökumenischen Arbeit zu geben wünschen, sowie die Kriterien, die in der Kirche offiziell in Kraft sind. Es wird ihnen helfen, katholische Initiativen auf allen Ebenen zu bewerten und angemessen auf sie zu reagieren; es wird ihnen ebenfalls helfen, die katholischen Antworten auf ihre eigenen Initiativen besser zu verstehen. Man sollte sich bewußt bleiben, daß das Direktorium nicht die Absicht hat, die Beziehungen der katholischen Kirche zu den Sekten und den neuen religiösen Bewegungen zu behandeln.(6)

Zielsetzung des Direktoriums

6. Die Neuausgabe des Direktoriums soll ein Instrument im Dienst der ganzen Kirche und besonders derjenigen sein, die in der katholischen Kirche unmittelbar an der ökumenischen Arbeit beteiligt sind. Das Direktorium möchte diese Arbeit motivieren, erhellen und leiten und in besonderen Fällen gemäß der dem Päpstlichen Rat eigenen Kompetenz auch verpflichtende Weisungen geben.(7) Im Lichte der Erfahrung der Kirche in den Jahren seit dem Konzil und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen ökumenischen Lage faßt es alle bisherigen Normen, die zur Verwirklichung und Förderung der Beschlüsse des Konzils erlassen worden sind, zusammen und aktualisiert sie, wenn nötig. Es stärkt die Strukturen, die zur Unterstützung und Leitung der ökumenischen Arbeit auf allen Ebenen der Kirche entwickelt worden sind. Unter voller Berücksichtigung der Zuständigkeit der Autoritäten auf den verschiedenen Ebenen gibt das Direktorium Orientierungen und Normen von allgemeiner Bedeutung, um die katholische Teilnahme an der ökumenischen Arbeit anzuleiten. Ihre Anwendung wird der verschiedenen Art und Weise, in der Teilkirchen(8) oder Gruppen von Teilkirchen entsprechend ihren unterschiedlichen lokalen Gegebenheiten ökumenisch tätig sind, Beständigkeit und Kohärenz verleihen. Das wird gewährleisten, daß die ökumenische Arbeit überall in der katholischen Kirche mit der Einheit des Glaubens und der Ordnung übereinstimmt, die Katholiken miteinander verbindet.

In unseren Tagen gibt es hier und dort eine gewisse Tendenz zur Unklarheit in der Lehre. Es ist auch auf ökumenischem Gebiet wie auf anderen Gebieten wichtig, Mißbräuche zu vermeiden, die zum Indifferentismus in der Lehre führen oder dazu beitragen könnten. Die Nichtbeachtung der Weisungen der Kirche auf diesem Gebiet bildet ein Hindernis für den Fortschritt in der authentischen Suche nach der vollen Einheit unter den Christen. Es ist Aufgabe des Ortsbischofs und der Bischofskonferenzen sowie der Synoden der katholischen Ostkirchen, dafür zu sorgen, daß die Prinzipien und Normen, die im Ökumenischen Direktorium enthalten sind, sorgfältig angewandt werden, und in pastoraler Verantwortung darauf zu achten, daß mögliche Abweichungen von ihnen vermieden werden.

Aufbau des Direktoriums

7. Das Ökumenische Direktorium beginnt mit der Entfaltung des ökumenischen Engagements der ganzen katholischen Kirche (Kapitel I). Es folgt eine Darstellung der von der katholischen Kirche angewandten Mittel, um dieses Engagement in die Praxis umzusetzen. Sie tut dies durch die Organisation und Bildung ihrer eigenen Mitglieder (Kapitel II und III). An diese auf diese Weise organisierten und ausgebildeten Mitglieder richten sich die Bestimmungen der Kapitel IV und V über die ökumenische Arbeit.

I. Die Suche nach der Einheit der Christen

Das ökumenische Engagement der katholischen Kirche auf der Grundlage der lehrmäßigen Prinzipien des II. Vatikanischen Konzils.

II. Die Gestaltung des Dienstes an der Einheit der Christen in der katholischen Kirche

Die Personen und Strukturen, die für die Förderung des Ökumenismus auf allen Ebenen bestimmt sind, und die Normen, die ihre Arbeit leiten.

III. Die ökumenische Bildung in der katholischen Kirche

Die Zielgruppen der Bildung; Ziel, Rahmen und Methoden der Bildung in ihren lehrmäßigen und praktischen Aspekten.

IV. Die Gemeinschaft im Leben und im geistlichen Tun unter den Getauften

Die Gemeinschaft, die aufgrund des sakramentalen Bandes der Taufe mit anderen Christen besteht, und die Normen für das gemeinsame Gebet und anderes geistliches Tun, das in besonderen Fällen die Sakramentsgemeinschaft einschließt.

V. Die ökumenische Zusammenarbeit, der Dialog und das gemeinsame Zeugnis

Die Prinzipien, die unterschiedlichen Formen und die Normen für die Zusammenarbeit unter Christen im Blick auf den Dialog und das gemeinsame Zeugnis in der Welt.

8. Somit werden in einer Zeit zunehmend ausgeprägter Säkularisierung, welche die Christen zum gemeinsamen Handeln in der Hoffnung auf das Reich Gottes herausfordert, die Normen, welche die Beziehungen zwischen Katholiken und anderen Christen regeln sowie die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit, die sie praktizieren, aufgestellt. So kann die Förderung der von Christus gewollten Einheit ausgewogen und kohärent verfolgt werden, in der Linie und gemäß den Prinzipien, die das II. Vatikanische Konzil aufgestellt hat.

 

KAPITEL I

DIE SUCHE NACH DER EINHEIT DER CHRISTEN

 

9. Die ökumenische Bewegung möchte eine Antwort auf das Geschenk der Gnade Gottes sein, welche alle Christen zum Glauben an das Geheimnis der Kirche aufruft, gemäß dem Plane Gottes, der die Menschheit zum Heil und zur Einheit in Christus durch den Heiligen Geist führen will. Diese Bewegung ruft sie zu der Hoffnung, daß Jesu Gebet, "daß alle eins seien", seine Erfüllung finden wird.(9) Sie ruft sie zu jener Liebe, die das neue Gebot Jesu Christi und die Gabe ist, durch die der Heilige Geist alle Gläubigen vereint. Das II. Vatikanische Konzil hat die Katholiken eindeutig dazu aufgerufen, ihre Liebe allen anderen Christen zuzuwenden mit einer Hingabe, die danach verlangt und aktiv daran arbeitet, in Wahrheit alles Trennende zu überwinden. Sie sollen in Hoffnung und Gebet für die Förderung der Einheit der Christen wirken. Dabei treibt sie ihr Glaube an das Geheimnis der Kirche an und erleuchtet sie in einer Weise, daß ihr ökumenisches Handeln inspiriert und geleitet wird durch ein wahres Verständnis der Kirche als "Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit".(10)

10. Sowohl die Lehre der katholischen Kirche über den Ökumenismus als auch die Ermutigung zur Hoffnung und die Einladung zur Liebe finden ihren offiziellen Ausdruck in den Dokumenten des II. Vatikanischen Konzils, besonders in Lumen Gentium und Unitatis Redintegratio. Die späteren Dokumente über die ökumenische Arbeit in der Kirche, einschließlich des Ökumenischen Direktoriums (1967 und 1970), bauen auf den theologischen, spirituellen und pastoralen Prinzipien auf, die in den Konzilsdokumenten aufgestellt worden sind. Sie haben einige in den Konzilsdokumenten angeschnittene Themen vertieft, die theologische Terminologie weiter entwickelt und detailliertere Normen für das Handeln bereitgestellt, die jedoch alle auf der Lehre des Konzils selbst beruhen. All das liefert einen Komplex von Lehrinhalten, die in diesem Kapitel im Überblick dargestellt werden. Diese Lehrinhalte bilden die Grundlage dieses Direktoriums.

Die Kirche und ihre Einheit im Plan Gottes

11. Das Konzil siedelt das Geheimnis der Kirche inmitten des Geheimnisses der Weisheit und Güte Gottes an, welche die ganze Menschenfamilie und in der Tat die ganze Schöpfung mit sich in Einheit verbindet.(11) Zu diesem Zweck sandte Gott seinen einzigen Sohn in die Welt; er wurde am Kreuz erhöht, ging dann in die Herrlichkeit ein und goß den Heiligen Geist aus, durch den er das Volk des Neuen Bundes, das die Kirche ist, zur Einheit des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe gerufen und verbunden hat. Um diese heilige Kirche an allen Orten bis zum Ende der Zeiten zu errichten, vertraute er dem Kollegium der Zwölf, als dessen Haupt er Petrus einsetzte, das Amt der Lehre, der Leitung und der Heiligung an. Es ist der Wille Jesu Christi, daß dieses Volk durch die getreue Predigt der frohen Botschaft, die Spendung der Sakramente und die Leitung in Liebe, die von den Aposteln und ihren Nachfolgern unter dem Antrieb des Heiligen Geistes ausgeübt werden, wachsen und seine Gemeinschaft immer vollkommener werden soll.(12) Das Konzil stellt die Kirche als das neue Volk Gottes dar, das in sich Männer und Frauen aus allen Nationen und Kulturen in allem Reichtum ihrer Verschiedenheit vereint; sie sollen, mit mannigfaltigen Gaben der Natur und Gnade ausgestattet, einander dienen und sich bewußt sein, daß sie in die Welt gesandt sind um deren Heiles willen.(13) Sie nehmen das Wort Gottes im Glauben an, sind auf Christus getauft, in seinem pfingstlichen Geist gefirmt und feiern zusammen in der Eucharistie das Sakrament seines Leibes und Blutes:

"Der Heilige Geist, der in den Gläubigen wohnt und die ganze Kirche leitet und regiert, schafft diese wunderbare Gemeinschaft der Gläubigen und verbindet sie in Christus so innig, daß er das Prinzip der Einheit der Kirche ist. Er selbst wirkt die Verschiedenheit der Gabe und Dienste, indem er die ganze Kirche mit mannigfaltigen Gaben bereichert ,zur Vollendung der Heiligen im Werk des Dienstes, zum Aufbau des Leibes Christi' (Eph 4,12)."(14)

12. Dem Volk Gottes dienen in seiner Gemeinschaft des Glaubens und der Sakramente die geweihten Amtsträger: die Bischöfe, Priester und Diakone.(15) So wird das ganze Volk Gottes durch das dreifache Band des Glaubens, des sakramentalen Lebens und des hierarchischen Amtes geeint und verwirklicht, was die Überlieferung des Glaubens vom Neuen Testament an(16) immer Koinonia/Gemeinschaft genannt hat. Das ist der Schlüsselbegriff, welcher die Ekklesiologie des II. Vatikanischen Konzils(17) inspiriert hat und dem die jüngsten lehramtlichen Äußerungen große Bedeutung beigemessen haben.

Die Kirche als Gemeinschaft

13. Die Gemeinschaft, an die die Christen glauben und auf die sie hoffen, ist in ihrer tiefsten Wirklichkeit Einheit mit dem Vater durch Christus im Geist. Seit Pfingsten ist sie in der Kirche gegeben und wird empfangen: die Gemeinschaft der Heiligen. Sie kommt in der Herrlichkeit des Himmels zur Vollendung, aber sie wird schon auf Erden in der Kirche verwirklicht, während sie auf dem Weg zu jener Vollendung ist. Diejenigen, die vereint in Glaube, Hoffnung und Liebe, in gegenseitigem Dienst, in gemeinsamer Lehre und in den Sakramenten unter der Leitung ihrer Hirten leben,(18) haben teil an der Gemeinschaft, welche die Kirche Gottes bildet. Diese Gemeinschaft ist konkret verwirklicht in den Teilkirchen, von denen jede um ihren Bischof versammelt ist. In jeder von diesen "ist die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche Christi wahrhaft gegenwärtig und lebendig".(19) Diese Gemeinschaft ist ihrer Natur nach universal.

14. Die Gemeinschaft zwischen den Kirchen wird in besonderer Weise durch die Gemeinschaft ihrer Bischöfe aufrechterhalten und zum Ausdruck gebracht. Zusammen bilden sie ein Kollegium, das in der Nachfolge des Apostelkollegiums steht. Dieses Kollegium hat den Bischof von Rom als Nachfolger Petri zum Haupt.(20) So gewährleisten die Bischöfe, daß die Kirche, deren Diener sie sind, die eine Kirche Christi weiterführen, die auf den Glauben und das Amt der Apostel gegründet ist. Sie koordinieren die geistlichen Kräfte und die Gaben der Gläubigen und deren Vereinigungen zur Auferbauung der Kirche und vollen Ausübung ihrer Sendung willen.

15. Jede Teilkirche, geeint in sich und in der Gemeinschaft der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche, ist gesandt im Namen Christi und in der Kraft des Geistes, die frohe Botschaft vom Gottesreich immer mehr Menschen zu bringen und ihnen diese Gemeinschaft mit Gott anzubieten. Alle, die die Botschaft annehmen, treten in die Gemeinschaft mit all denen ein, die die Botschaft bereits angenommen haben, und bilden mit ihnen eine authentische Familie Gottes. Durch ihre Einheit legt diese Familie Zeugnis für diese Gemeinschaft mit Gott ab. In dieser Sendung der Kirche erfüllt sich das Gebet Jesu; denn er hat gebetet: "Alle sollen eins sein: wie du, Vater, in mir bist und ich in dir bin, sollen auch sie in uns eins sein, damit die Welt glaubt, daß du mich gesandt hast."(21)

16. Die Gemeinschaft innerhalb der Teilkirchen und unter ihnen ist eine Gabe Gottes. Sie soll mit freudigem Dank empfangen und mit Sorgfalt gepflegt werden. Sie wird in besonderer Weise von denen gewahrt, die als Hirten zum Dienst in der Kirche berufen sind. Die Einheit der Kirche wird im Rahmen einer reichen Vielfalt verwirklicht. Diese Vielfalt in der Kirche ist eine Dimension ihrer Katholizität. Bisweilen kann gerade der Reichtum dieser Vielgestaltigkeit zu Spannungen in der Gemeinschaft führen. Aber trotz solcher Spannungen wirkt der Geist weiter in der Kirche, indem er die Christen in ihrer Vielfalt zu immer tieferer Einheit ruft.

17. Die Katholiken halten an der Überzeugung fest, daß die eine Kirche Christi in der katholischen Kirche subsistiert, "die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird".(22) Sie bekennen, daß sich die Fülle der geoffenbarten Wahrheit, der Sakramente und des Amtes, die Christus für den Aufbau seiner Kirche und zur Ausübung ihrer Sendung gegeben hat, in der katholischen Gemeinschaft der Kirche findet. Sicherlich wissen Katholiken, daß sie persönlich von den Gnadenmitteln, mit denen Christus seine Kirche ausgestattet hat, weder vollen Gebrauch gemacht haben noch machen. Trotz allem verlieren Katholiken nie das Vertrauen in die Kirche. Ihr Glaube gibt ihnen die Gewißheit, daß sie "die würdige Braut ihres Herrn bleibt und unter der Wirksamkeit des Heiligen Geistes nicht aufhört, sich zu erneuern, bis sie durch das Kreuz zum Licht gelangt, das keinen Untergang kennt".(23) Wenn darum die Katholiken die Wörter "Kirche", "andere Kirchen", "andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften" usw. gebrauchen, um jene zu bezeichnen, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, muß dieser festen Überzeugung und diesem Bekenntnis des Glaubens immer Rechnung getragen werden.

Die Trennungen unter den Christen und die Wiederherstellung der Einheit

18. Menschlicher Unverstand und menschliche Sündhaftigkeit haben sich jedoch von Zeit zu Zeit dem Heiligen Geist, der die Einheit will, widersetzt und die Kraft jener Liebe geschwächt, welche die inneren Spannungen im Leben der Kirche überwindet. Seit Beginn der Kirche entstanden Spaltungen. Dann traten ernstere Dissense hervor und kirchliche Gemeinschaften im Osten fanden sich nicht mehr in voller Gemeinschaft mit dem römischen Stuhl oder mit der Kirche des Westens.(24)

Später brachten im Westen noch tiefere Trennungen andere kirchliche Gemeinschaften hervor. Diese Brüche hingen mit Fragen der Lehre oder der Ordnung und selbst mit der Natur der Kirche zusammen.(25) Das Ökumenismusdekret des II. Vatikanischen Konzils erkennt an, daß Dissense entstanden, "oft nicht ohne Schuld der Menschen auf beiden Seiten".(26) Gleichwohl, so sehr auch menschliche Schuld der Gemeinschaft hat schaden können, hat sie sie dennoch nicht zerstört. In der Tat ist die Fülle der Einheit der Kirche Christi in der katholischen Kirche bewahrt worden, während andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften, obwohl sie nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, in Wirklichkeit eine gewisse Gemeinschaft mit ihr bewahrt haben. Das Konzil stellt fest: "Diese Einheit, so glauben wir, besteht in der Kirche als etwas, das sie nie verlieren kann, und wir hoffen, daß sie wachsen wird bis zum Ende der Zeit."(27) Die Konzilsdokumente geben einerseits jene Elemente an, die der katholischen Kirche und den Ostkirchen,(28) und andererseits diejenigen, die der katholischen Kirche und den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften gemeinsam sind.(29) "Denn der Geist Christi hat sich gewürdigt, sie als Mittel des Heiles zu gebrauchen."(30)

19. Kein Christ und keine Christin sollte sich jedoch mit diesen unvollkommenen Formen der Gemeinschaft zufriedengeben. Sie entsprechen nicht dem Willen Christi und schwächen seine Kirche bei der Ausübung ihrer Sendung. Die Gnade Gottes hat die Mitglieder vieler Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften, besonders im Verlauf dieses Jahrhunderts, angetrieben, sich um die Überwindung der aus der Vergangenheit überkommenen Trennungen zu bemühen und die Gemeinschaft der Liebe von neuem aufzubauen durch Gebet, durch Reue und durch gegenseitige Bitte um Vergebung für die Sünden der Uneinigkeit in Vergangenheit und Gegenwart, durch Begegnungen zum Zwecke der praktischen Zusammenarbeit und des theologischen Dialogs. Das sind die Ziele und Aktivitäten jener Bewegung, die man seither die ökumenische Bewegung nennt.(31)

20. Die katholische Kirche hat sich auf dem II. Vatikanischen Konzil feierlich selbst zur Arbeit für die Einheit der Christen verpflichtet. Das Dekret Unitatis Redintegratio erläutert, wie die Einheit, die Christus für seine Kirche will, zustandegebracht wird "durch die treue Predigt des Evangeliums und die Verwaltung der Sakramente durch die Apostel und ihre Nachfolger - die Bischöfe mit dem Nachfolger Petri als Haupt - sowie durch ihre Leitung in Liebe"; es definiert diese Einheit als bestehend "im Bekenntnis des einen Glaubens, in der gemeinsamen Feier des Gottesdienstes und in der brüderlichen Eintracht der Familie Gottes".(32) Diese Einheit, die ihrer Natur nach eine volle sichtbare Gemeinschaft aller Christen verlangt, ist das endgültige Ziel der ökumenischen Bewegung. Das Konzil bekräftigt, daß diese Einheit in keiner Weise fordert, die reiche Vielfalt der Spiritualität, der Ordnung, der liturgischen Riten und der theologischen Darstellung der geoffenbarten Wahrheit, die unter den Christen gewachsen ist, aufzugeben, sofern diese Verschiedenheit der apostolischen Tradition treu bleibt.(33)

21. Seit der Zeit des II. Vatikanischen Konzils ist die ökumenische Arbeit der ganzen katholischen Kirche durch verschiedene Dokumente und Initiativen des Heiligen Stuhles inspiriert und geleitet worden und in den Teilkirchen durch Dokumente und Initiativen der Bischöfe, der Synoden der katholischen Ostkirchen und der Bischofskonferenzen. Hinzuweisen ist auch auf den Fortschritt, der in den verschiedenen Formen des ökumenischen Dialogs und in den mannigfaltigen Gestalten der ökumenischen Zusammenarbeit erzielt worden ist. Der Ökumenismus hat sich nach der Aussage der Bischofssynode von 1985 "tief und unauslöschlich dem Bewußtsein der Kirche eingeprägt".(34)

Der Ökumenismus im Leben der Christen

22. Die ökumenische Bewegung ist eine Gnade Gottes, die der Vater als Antwort auf das Gebet Jesu(35) und das vom Heiligen Geist inspirierte Bittgebet der Kirche geschenkt hat.(36) Sie vollzieht sich zwar im Rahmen der allgemeinen Sendung der Kirche, die Menschheit in Christus zu vereinen, aber ihr spezifischer Bereich ist die Wiederherstellung der Einheit unter den Christen.(37) Diejenigen, die auf den Namen Christi getauft sind, sind bereits dadurch berufen, sich bei der Suche nach der Einheit zu engagieren.(38) Die Gemeinschaft in der Taufe ist auf die volle kirchliche Gemeinschaft ausgerichtet. Seine Taufe zu leben bedeutet, einbezogen zu sein in die Sendung Christi, alles in der Einheit zusammenzuführen.

23. Die Katholiken sind eingeladen, entsprechend den Hinweisen ihrer Hirten in Solidarität und Dankbarkeit auf die Bemühungen zu antworten, die in vielen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften und in den verschiedenen Organisationen, in denen sie mitarbeiten, unternommen werden, um die Einheit der Christen wiederherzustellen. Wo überhaupt keine oder fast keine ökumenische Arbeit getan wird, werden Katholiken versuchen, sie zu fördern. Wo die ökumenische Arbeit aufgrund sektiererischer Haltungen oder Aktivitäten, welche unter denen, die den Namen Christi bekennen, zu noch größeren Trennungen führen, auf Widerstand oder Hindernisse stößt, sollen sie geduldig und beharrlich sein. Manchmal können Ortsbischöfe,(39) Synoden der katholischen Ostkirchen(40) und Bischofskonferenzen es für nötig halten, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahren des Indifferentismus oder des Proselytismus zu überwinden.(41) Das kann besonders im Falle junger Kirchen nötig sein. In all ihren Begegnungen mit Mitgliedern anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften werden Katholiken mit Ehrlichkeit, Klugheit und Sachkenntnis handeln. Diese Bereitschaft, schrittweise und mit Sorgfalt vorzugehen, ohne den Schwierigkeiten auszuweichen, ist auch eine Gewähr dafür, nicht den Versuchungen des Indifferentismus und Proselytismus zu erliegen, welche den wahren ökumenischen Geist zerstören.

24. Ungeachtet der örtlichen Situation sollen Katholiken gemeinsam und in Übereinstimmung mit ihren Bischöfen handeln, um fähig zu sein, ökumenische Verantwortung wahrzunehmen. Vor allem sollten sie ihre eigene Kirche kennen und in der Lage sein, deren Lehre, Ordnung und Prinzipien des Ökumenismus darzustellen. Je besser sie diese kennen, desto eher können sie sie in Diskussionen mit anderen Christen darlegen und angemessen begründen. Sie sollten auch eine genaue Kenntnis der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften besitzen, mit denen sie in Beziehung stehen. Die verschiedenen Vorbedingungen für das ökumenische Engagement, die im Ökumenismusdekret des II. Vatikanischen Konzils dargelegt sind, sollen sorgfältig in Betracht gezogen werden.(42)

25. Weil der Ökumenismus mit all seinen menschlichen und moralischen Anforderungen so tief im geheimnisvollen Wirken der Vorsehung des Vaters durch den Sohn und im Heiligen Geist verwurzelt ist, reicht er bis in die Tiefen christlicher Spiritualität. Er fordert "die Bekehrung des Herzens und die Heiligkeit des Lebens, in Verbindung mit dem privaten und öffentlichen Gebet für die Einheit der Christen", die das Dekret über den Ökumenismus des II. Vatikanischen Konzils "geistlichen Ökumenismus" nennt und "als die Seele der ganzen ökumenischen Bewegung" ansieht.(43) Diejenigen, die sich innig mit Christus vereint wissen, müssen sich auch mit seinem Gebet, und besonders mit seinem Gebet für die Einheit vereinen. Diejenigen, die im Geiste leben, müssen sich von der Liebe verwandeln lassen, die um der Einheit willen "alles erträgt, alles glaubt, alles hofft, allem standhält".(44) Diejenigen, die im Geiste der Buße leben, werden ein Gespür für die Sünde der Trennungen haben und um Vergebung und Bekehrung beten. Diejenigen, die nach Heiligkeit streben, werden in der Lage sein, deren Früchte auch außerhalb der sichtbaren Grenzen ihrer eigenen Kirche zu erkennen.(45)

Sie werden zur wahren Erkenntnis Gottes geführt werden, der allein dazu imstande ist, alle zur Einheit zu versammeln, weil er der Vater aller ist.

Die verschiedenen Ebenen ökumenischen Handelns

26. Die Möglichkeiten und Erfordernisse ökumenischen Handelns stellen sich in der Pfarrei, in der Diözese, im Bereich einer regionalen oder nationalen Organisation von Diözesen nicht in derselben Weise wie auf der Ebene der Universalkirche dar. Der Ökumenismus erfordert die Einbeziehung des Volkes Gottes in die kirchlichen Strukturen, gemäß der Ordnung, die jeder dieser Ebenen eigen ist.

27. In der Diözese, versammelt um den Bischof, in den Pfarreien und in den verschiedenen Gruppen und Gemeinschaften baut sich die Einheit der Christen auf und manifestiert sich Tag für Tag:46 Männer und Frauen hören das Wort Gottes im Glauben, beten, feiern die Sakramente, dienen einander und verkünden die frohe Botschaft von der Erlösung denen, die noch nicht glauben.

Wenn jedoch Mitglieder derselben Familie verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften angehören, wenn Christen nicht mit ihren Gatten oder den Kindern oder Freunden die Kommunion empfangen können, dann macht sich der Schmerz der Trennung deutlich spürbar und sollte einen stärkeren Impuls zum Gebet und ökumenischen Handeln geben.

28. Die Tatsache, daß die Teilkirchen, die zur katholischen Gemeinschaft gehören, sich in entsprechenden Körperschaften wie den Synoden der katholischen Ostkirchen oder den Bischofskonferenzen zusammenfinden, zeigt die Gemeinschaft, die zwischen diesen Kirchen besteht. Diese Zusammenschlüsse können die Entwicklung wirksamer ökumenischer Beziehungen mit den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften derselben Region, die nicht in voller Gemeinschaft mit uns stehen, sehr erleichtern. Wie sie eine gemeinsame kulturelle und bürgerliche Tradition haben, so haben sie auch ein gemeinsames kirchliches Erbe, das aus der Zeit vor den Trennungen stammt. Weil die Synoden der katholischen Ostkirchen und die Bischofskonferenzen eher als eine Teilkirche in der Lage sind, die regionalen und nationalen Belange der Ökumene in repräsentativer Weise zu behandeln, können sie Einrichtungen schaffen, die dazu dienen, in ihrem Territorium die ökumenischen Mittel und Bemühungen zu ermöglichen und zu koordinieren, in einer solchen Weise, die die Aktivitäten der Teilkirchen unterstützt und ihnen hilft, in ihren ökumenischen Aktivitäten einer einheitlichen katholischen Richtung zu folgen.

29. Es obliegt dem Bischofskollegium und dem Apostolischen Stuhl, in letzter Instanz darüber zu entscheiden, wie den Erfordernissen der vollen Gemeinschaft entsprochen werden kann.(47) Auf dieser Ebene wird die ökumenische Erfahrung aller Teilkirchen gesammelt und ausgewertet. Es können die notwendigen Mittel für den Dienst der Gemeinschaft auf universaler Ebene und unter all den Teilkirchen, die zu dieser Gemeinschaft gehören und für sie arbeiten, zusammengestellt werden; es werden Anweisungen gegeben, die dazu dienen, den ökumenischen Aktivitäten in der ganzen Kirche eine bestimmte Ordnung zu geben und sie in die richtigen Bahnen zu lenken. Es ist oft diese Ebene der Kirche, an die sich andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften wenden, wenn sie ökumenische Beziehungen mit der katholischen Kirche aufnehmen möchten. Und gerade auf dieser Ebene müssen die letzten Entscheidungen über die Wiederherstellung der Gemeinschaft getroffen werden.

Die Komplexität und Vielfalt der ökumenischen Situationen

30. Die ökumenische Bewegung bemüht sich um Gehorsam gegenüber dem Wort Gottes, den Eingebungen des Heiligen Geistes und der Autorität derjenigen, deren Amt es ist, sicherzustellen, daß die Kirche der apostolischen Tradition treu bleibt, in der das Wort Gottes und die Gabe des Heiligen Geistes empfangen werden. Angestrebt wird die Gemeinschaft, die zum innersten Wesen des Geheimnisses der Kirche gehört; daher bedarf es in besonderer Weise des apostolischen Dienstes der Bischöfe im Bereich des ökumenischen Handelns. Die Situationen, denen sich der Ökumenismus gegenübersieht, sind oft ganz neu und von Ort zu Ort und von Zeit zu Zeit verschieden. Daher müssen die Initiativen der Gläubigen auf ökumenischem Gebiet ermutigt werden. Aber eine sorgfältige und beständige Unterscheidung ist von denjenigen erfordert, welche die letzte Verantwortung für die Lehre und die Ordnung der Kirche haben.48 Es ist ihre Aufgabe, verantwortliche Initiativen zu ermutigen und sicherzustellen, daß sie entsprechend den katholischen Prinzipien des Ökumenismus ausgeführt werden. Sie müssen denjenigen, die durch Schwierigkeiten mutlos werden könnten, wieder Zuversicht geben und die unkluge Großzügigkeit derjenigen mäßigen, welche den wirklichen Schwierigkeiten auf dem Weg der Wiedervereinigung nicht die nötige ernste Aufmerksamkeit schenken. Der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen, dessen Aufgabe und Verantwortung es ist, für Weisung und Rat hinsichtlich der ökumenischen Arbeit zu sorgen, bietet den gleichen Dienst der Kirche als ganzer an.

31. Die Art und Weise des ökumenischen Handelns, das in einem bestimmten Gebiet unternommen wird, wird stets vom besonderen Charakter der örtlichen ökumenischen Situation beeinflußt sein. Die Wahl des angemessenen ökumenischen Engagements obliegt in besonderer Weise dem Bischof, der die spezifische Verantwortung und die Herausforderungen, die für seine Diözese charakteristisch sind, in Betracht ziehen muß. Es ist nicht möglich, hier die Verschiedenartigkeit der Situationen zu behandeln, doch lassen sich einige eher allgemeine Beobachtungen machen.

32. Die ökumenische Aufgabe in einem vorwiegend katholischen Land unterscheidet sich von der eines Landes mit einem hohen Anteil oder einer Mehrheit orthodoxer Christen, Anglikaner oder Protestanten. Die Aufgabe ist wiederum anders in Ländern, in denen die Mehrheit nicht christlich ist. Die Teilnahme der katholischen Kirche an der ökumenischen Bewegung in Ländern mit einer großen katholischen Mehrheit ist unabdingbar, wenn der Ökumenismus eine Bewegung sein soll, die die ganze Kirche erfaßt.

33. Ebenso wird die ökumenische Aufgabe eine ganz andere sein, wenn unsere christlichen Partner mehrheitlich einer oder mehreren Ostkirchen oder den aus der Reformation stammenden Gemeinschaften angehören. Jede hat ihre eigene Dynamik und ihre eigenen besonderen Möglichkeiten. Es gibt aber noch viele andere Faktoren - politische, soziale, kulturelle, geographische und ethnische -, die der ökumenischen Aufgabe ihre bestimmte Prägung verleihen können.

34. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten werden immer den unterschiedlichen Charakter der ökumenischen Aufgabe bestimmen. Wichtig ist es, daß die katholischen Christen überall auf der Welt einander in diesem gemeinsamen Bemühen durch Gebet und gegenseitige Ermutigung unterstützen, so daß die Einheit der Christen in ihren vielfältigen Aspekten im Gehorsam gegenüber dem Gebot unseres Herrn gesucht werden kann.

Die Sekten und die neuen religiösen Bewegungen

35. Die religiöse Landschaft unserer Welt hat sich in den letzten Jahrzehnten beträchtlich verändert, und in einigen Teilen ist das Wachstum der Sekten und neuen religiösen Bewegungen, deren Wunsch nach friedvollen Beziehungen zur katholischen Kirche schwach oder gar nicht vorhanden sein kann, die bemerkenswerteste Entwicklung gewesen. 1986 wurde gemeinsam von 4 Dikasterien der römischen Kurie ein Bericht veröffentlicht,(49) der die Aufmerksamkeit auf den grundlegenden Unterschied lenkt, der zwischen den Sekten und den neuen religiösen Bewegungen einerseits und den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften andererseits gemacht werden muß. Weitere Studien in diesem Bereich sind im Gange.

36. Die Situation bezüglich der Sekten und neuen religiösen Bewegungen ist sehr komplex und je nach dem kulturellen Kontext verschieden. In gewissen Ländern wachsen die Sekten in einem kulturellen Klima, das im Grunde religiös ist. An anderen Orten blühen sie in Gesellschaften, die in zunehmendem Maße säkularisiert, aber zugleich leichtgläubig und abergläubisch sind. Einige Sekten sind in ihrem Ursprung und Selbstverständnis nicht christlich; andere sind eklektizistisch, wieder andere bezeichnen sich als christlich und können sich von christlichen Gemeinschaften abgespalten haben oder sogar noch in Verbindung mit dem Christentum stehen. Selbstverständlich obliegt es speziell dem Bischof, den Synoden der katholischen Ostkirchen und den Bischofskonferenzen, zu entscheiden, wie der Herausforderung am besten zu begegnen ist, die in einem bestimmten Gebiet durch die Sekten gegeben ist. Aber es muß betont werden, daß die in diesem Direktorium dargelegten Prinzipien über die geistliche Gemeinschaft oder die praktische Zusammenarbeit nur die Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften betreffen, mit denen die katholische Kirche ökumenische Beziehungen aufgenommen hat. Wie dem Leser dieses Direktoriums klar sein wird, ist die einzige Basis für eine solche Gemeinschaft und Zusammenarbeit auf beiden Seiten die Anerkennung einer gewissen, wenn auch unvollkommenen, bereits bestehenden Gemeinschaft. Offenheit und gegenseitige Achtung sind die logischen Konsequenzen einer solchen Anerkennung.

 

KAPITEL II

DIE GESTALTUNG DES DIENSTES AN DER EINHEIT DER CHRISTEN IN DER KATHOLISCHEN KIRCHE

 

Einführung

37. Durch ihre Teilkirchen ist die katholische Kirche an vielen Orten und in vielen Regionen gegenwärtig, in denen sie mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zusammenlebt. Solche Gegenden haben ihre unterschiedlichen geistlichen, ethnischen, politischen und kulturellen Eigenarten. In vielen Fällen findet man in diesen Gegenden die höchste religiöse Autorität anderer Kirchen oder kirchlicher Gemeinschaften: diese Gegenden entsprechen oft dem Territorium einer Synode der katholischen Ostkirchen oder einer Bischofskonferenz.

38. Deshalb können eine katholische Teilkirche oder mehrere Teilkirchen, die eng zusammenarbeiten, in der äußerst günstigen Lage sein, mit anderen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften auf dieser Ebene Kontakt aufzunehmen. Sie können mit ihnen in fruchtbare ökumenische Beziehungen treten, die der größeren ökumenischen Bewegung dienen.(50)

39. Das II. Vatikanische Konzil hat die ökumenische Aufgabe in besonderer Weise "den Bischöfen auf dem ganzen Erdkreis" anvertraut, "daß sie von ihnen eifrig gefördert und mit Klugheit geleitet werde".(51) Diese Weisung, die schon oft durch einzelne Bischöfe, Synoden der katholischen Ostkirchen und Bischofskonferenzen verwirklicht worden ist, hat in die Gesetzbücher Eingang gefunden. Für die lateinische Kirche gilt, was der CIC, canon 755 bestimmt:

"Par.1. Aufgabe des ganzen Bischofskollegiums und besonders des Apostolischen Stuhles ist es, die ökumenische Bewegung bei den Katholiken zu pflegen und zu leiten; Ziel der ökumenischen Bewegung ist die Wiederherstellung der Einheit unter allen Christen; sie zu fördern, ist die Kirche kraft des Willens Christi gehalten."

"Par. 2. Ebenso ist es Aufgabe der Bischöfe und, nach Maßgabe des Rechts, der Bischofskonferenzen, diese Einheit zu fördern und je nach Notwendigkeit oder Lage der Dinge, unter Beachtung der Vorschriften der höchsten Autorität der Kirche, praktische Normen zu erlassen."

Für die katholischen Ostkirchen bestimmt der CCEO, canones 902-904, § 1:

Kanon 902: "Der Ökumenismus oder die Förderung der Einheit der Christen betrifft die Kirche als ganze; alle Gläubigen, vor allem die Hirten, müssen für diese, vom Herrn gewünschte volle Einheit der Kirche beten und mit Weisheit daran arbeiten, durch die Teilnahme am ökumenischen Werk, das durch die Gnade des Heiligen Geistes angeregt worden ist."

Kanon 903: "Die katholischen Ostkirchen haben die besondere Verpflichtung, die Einheit unter allen Ostkirchen zu fördern, an erster Stelle durch das Gebet, durch das Beispiel des Lebens, durch eine gewissenhafte Treue bezüglich der altehrwürdigen Überlieferungen der Ostkirchen, durch eine bessere gegenseitige Kenntnis, durch Zusammenarbeit und brüderliche Wertschätzung des äußeren und inneren Lebens."

Kanon 904, Par. 1: "In einer jeden Kirche eigenen Rechts sollen die Initiativen der ökumenischen Bewegung mit Sorgfalt durch besondere Bestimmungen des Partikularrechts gefördert werden; dabei leitet der römische Apostolische Stuhl die Bewegung für die Gesamtkirche."

40. Im Lichte dieser besonderen Zuständigkeit für die Förderung und Leitung der ökumenischen Arbeit fällt es in die Verantwortung der einzelnen Diözesanbischöfe, der Synoden der katholischen Ostkirchen oder der Bischofskonferenzen, Normen aufzustellen, gemäß denen die unten beschriebenen Personen oder Kommissionen sich bei den ihnen zugewiesenen Tätigkeiten leiten lassen und die Anwendung dieser Normen überwachen werden. Ferner soll darauf geachtet werden, daß diejenigen, denen ökumenische Verantwortung übertragen wird, über eine gediegene Kenntnis der katholischen Prinzipien des Ökumenismus verfügen und sorgfältig für ihre Aufgabe vorbereitet sind.

Der Ökumene-Beauftragte der Diözese

41. In der Diözese soll der Bischof eine kompetente Person als Diözesan-Beauftragte(n) für ökumenische Fragen ernennen. Er (sie) könnte beauftragt werden, der ökumenischen Bistumskommission Anregungen zu geben und deren Aktivitäten zu koordinieren, wie unten in Nr. 44 ausgeführt wird (oder diese Aktivitäten selbst auszuführen, wenn eine solche Kommission nicht besteht). Als enge(r) Mitarbeiter(in) des Bischofs und mit angemessener Unterstützung wird diese Person in der Diözese zu verschiedenen Initiativen zum Gebet für die Einheit der Christen ermutigen, darauf achten, daß die ökumenische Haltung die Arbeit in der Diözese prägt, besondere Erfordernisse aufspüren und die Diözese laufend darüber informieren. Diese(r) Beauftragte ist ebenfalls dafür verantwortlich, die katholische Gemeinschaft in ihren Beziehungen zu anderen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften und ihren Leitungen zu repräsentieren, und wird die Kontakte zwischen letzteren und dem Ortsbischof, dem Klerus und den Laien auf den verschiedenen Ebenen fördern. Er (sie) wird als Berater in ökumenischen Fragen für den Bischof oder andere Organe der Diözese dienen und die Seelsorger und Bistumsorganisationen mit den ökumenischen Erfahrungen und Initiativen vertraut machen. Diese(r) Beauftragte wird darauf achten, Kontakte mit den Beauftragten oder Kommissionen anderer Diözesen zu unterhalten. Selbst in Gebieten, in denen die Katholiken in der Mehrheit sind, oder in Diözesen, die über wenig Personal und Mittel verfügen, empfiehlt sich die Ernennung eines(r) solchen Diözesan-Beauftragten, um die oben erwähnten Aktivitäten soweit auszuführen, wie es möglich oder angemessen ist.

Die Ökumene-Kommission oder das Ökumene-Sekretariat einer Diözese

42. Zusätzlich zum Ökumene-Beauftragten soll der Diözesanbischof einen Rat, eine Kommission oder ein Sekretariat einrichten, das die Aufgabe hat, die Weisungen und Orientierungen, die er gibt, in die Praxis umzusetzen und allgemein die ökumenische Arbeit in seiner Diözese zu fördern.(52) Wo die Umstände es erfordern, können verschiedene Diözesen gemeinsam eine Kommission oder ein Sekretariat dieser Art bilden.

43. Die Kommission oder das Sekretariat soll die Gesamtheit der Diözese widerspiegeln und im allgemeinen Kleriker, männliche und weibliche Ordensangehörige und Laien von unterschiedlicher Kompetenz umfassen, besonders solche, die ökumenische Sachkenntnis haben. Es ist wünschenswert, daß zu den Mitgliedern der Kommission oder des Sekretariats Vertreter des Priesterrates, des Pastoralrates und der Diözesan- und Regionalseminare gehören.

Diese Kommission soll mit ökumenischen Einrichtungen oder Werken, die bereits bestehen oder ins Leben gerufen werden sollen, zusammenarbeiten und deren Hilfe in Anspruch nehmen, wo sich die Gelegenheit dazu bietet. Sie soll bereitwillig dem Ökumene-Beauftragten helfen und für andere Arbeiten der Diözese und persönliche Initiativen zum gegenseitigen Austausch von Informationen und Ideen zur Verfügung stehen. Von besonderer Bedeutung sind die Beziehungen zu den Pfarrgemeinden und den pfarrlichen Einrichtungen, zu den Initiativen, die von Instituten des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens unternommen werden sowie zu den Bewegungen und Vereinigungen von Laien.

44. Neben den anderen ihr zugewiesenen Aufgaben soll die Kommission:

a) die Entscheidungen des Diözesanbischofs zur Verwirklichung der Lehre und der Richtlinien des II. Vatikanischen Konzils über den Ökumenismus sowie jene vom Heiligen Stuhl, den Synoden der katholischen Ostkirchen und den Bischofskonferenzen herausgegebenen nachkonziliaren Dokumente in die Praxis umsetzen;

b) die Beziehungen zur ökumenischen Gebietskommission (siehe unten) pflegen und deren Empfehlungen und Ratschläge den örtlichen Verhältnissen anpassen. Wenn es die Situation erfordert, wird empfohlen, Mitteilungen über bestimmte Erfahrungen und über erreichte Ergebnisse ebenso wie andere nützliche Informationen an den Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen zu senden;

c) den geistlichen Ökumenismus fördern gemäß den im Konzilsdekret über den Ökumenismus und in anderen Teilen dieses Direktoriums über das öffentliche und private Gebet für die Einheit der Christen niedergelegten Prinzipien;

d) Hilfe und Ermutigung anbieten durch solche Maßnahmen wie Arbeitskreise und Seminare zur ökumenischen Bildung sowohl von Klerikern als auch von Laien, um die ökumenische Dimension in allen Aspekten des Lebens in geeigneter Weise zu verwirklichen, und dabei besonders darauf achten, wie die Seminaristen für die ökumenische Dimension der Predigt, der Katechese und anderer Formen der Lehre sowie die pastorale Tätigkeit (zum Beispiel Seelsorge an konfessionsverschiedenen Ehen) usw. vorbereitet werden;

e) Wohlwollen und Liebe zwischen Katholiken und anderen Christen, mit denen noch keine volle kirchliche Gemeinschaft besteht, gemäß den unten (bes. Nrn. 205-218) angeführten Anregungen und Richtlinien fördern;

f) Gespräche und Konsultationen mit ihnen anregen und führen, wobei zu bedenken ist, daß diese an die Verschiedenheit der Teilnehmer und der Dialogthemen anzupassen sind;(53)

g) Sachverständige vorschlagen, die den Dialog auf Diözesanebene mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften führen sollen;

h) in Zusammenarbeit mit anderen Diözesangremien und anderen Christen das gemeinsame Zeugnis des christlichen Glaubens fördern, soweit das möglich ist, sowie die Zusammenarbeit auf solchen Gebieten wie Erziehung, öffentliche und private Moral, soziale Gerechtigkeit, kulturelle Angelegenheiten, Wissenschaft und Kunst;(54)

i) aus Anlaß wichtiger Konferenzen, Synoden, Amtseinführungen von leitenden Persönlichkeiten des religiösen Lebens und dergleichen den Bischöfen den Austausch von Beobachtern und Gästen vorschlagen.

45. Innerhalb der Diözesen sollen die Pfarrgemeinden ermutigt werden, auf ihrer eigenen Ebene an ökumenischen Initiativen teilzunehmen, und, wo es möglich ist, Gruppen mit dem Auftrag zu bilden, solche Aktivitäten durchzuführen (vgl. unten Nr. 67); sie sollen in engem Kontakt mit den diözesanen Autoritäten bleiben und Information und Erfahrung mit ihnen und mit anderen Pfarrgemeinden oder anderen Gruppen austauschen.

Die Ökumene-Kommission der Synoden der katholischen Ostkirchen und der Bischofskonferenzen

46. Jede Synode der katholischen Ostkirchen und jede Bischofskonferenz soll entsprechend ihren eigenen Ordnungen eine bischöfliche Ökumene-Kommission errichten, bestehend aus Experten, sowohl Männern als auch Frauen, die aus dem Klerus, aus Ordensleuten und Laien gewählt werden. Wenn möglich, soll die Kommission durch ein dauerndes Sekretariat unterstützt werden. Die Kommission, deren Arbeitsweise durch die Statuten der Synode oder der Bischofskonferenz bestimmt wird, soll den Auftrag haben, in ökumenischen Angelegenheiten Orientierung zu geben und konkrete Wege des Handelns festzulegen in Übereinstimmung mit der bestehenden kirchlichen Gesetzgebung, den kirchlichen Anweisungen und dem legitimen Gewohnheitsrecht sowie den konkreten Möglichkeiten der jeweiligen Region. Sie soll alle Umstände des Ortes und der Personen ihres Territoriums, aber auch die Belange der Universalkirche berücksichtigen. Wo die Größe einer Bischofskonferenz die Einrichtung einer bischöflichen Kommission nicht erlaubt, soll wenigstens ein Bischof ernannt werden, der die Verantwortung für die unten in Nr. 47 genannten ökumenischen Aufgaben übernehmen soll.

47. Die Funktionen dieser Kommission werden die oben unter Nr. 44 aufgelisteten umfassen, soweit sie in die Zuständigkeit der Synoden der katholischen Ostkirchen oder der Bischofskonferenzen fallen. Darüber hinaus soll sie weitere Aufgaben wahrnehmen, für die hier ein paar Beispiele gegeben werden:

a) die vom Heiligen Stuhl erlassenen einschlägigen Normen und Instruktionen in die Praxis umsetzen;

b) den Bischöfen, die in ihren Diözesen eine Ökumene-Kommission einrichten wollen, Rat und Hilfe geben, und die Zusammenarbeit zwischen den Ökumene-Beauftragten der Diözesen und den Bistumskommissionen anregen, indem sie zum Beispiel periodische Treffen der Ökumene-Beauftragten und der Vertreter der Diözesan-Kommissionen organisieren;

c) die anderen Kommissionen der Bischofskonferenzen und Synoden der katholischen Ostkirchen ermutigen und ihnen helfen, wo es angebracht ist, der ökumenischen Dimension ihrer Arbeit und ihrer öffentlichen Erklärungen usw. Rechnung zu tragen;

d) die Zusammenarbeit der Christen fördern zum Beispiel durch die Bereitstellung spiritueller und materieller Hilfe, wo es möglich ist, sowohl für bereits bestehende ökumenische Institutionen als auch für Initiativen, die auf dem Feld der Lehre und Forschung oder dem der Seelsorge und der Vertiefung des christlichen Lebens gemäß den im Ökumenismusdekret des Konzils Nrn. 9-12 dargelegten Prinzipien unterstützt werden sollen;

e) Konsultationen und Dialoge auf nationaler oder territorialer Ebene (im Unterschied zur Diözesanebene) mit den Kirchenleitungen und Kirchenräten ins Leben rufen und angemessene Strukturen für diese Dialoge schaffen;

f) die Fachleute ernennen, die mit offiziellem kirchlichem Auftrag an Konsultationen und Dialogen mit Fachleuten der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften und mit den oben erwähnten Organisationen teilnehmen sollen;

g) Beziehungen und aktive Zusammenarbeit mit den ökumenischen Strukturen unterhalten, die von Instituten des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens sowie anderen katholischen Organisationen in dem Territorium eingerichtet worden sind;

h) den Austausch von Beobachtern und Gästen anläßlich bedeutender kirchlicher Versammlungen und ähnlicher Ereignisse auf nationaler oder territorialer Ebene organisieren;

i) die Bischöfe der Konferenz und der Synode über die Entwicklung der Dialoge unterrichten, die in dem Territorium stattfinden; diese Information dem Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen zugänglich machen, so daß der wechselseitige Austausch von Rat, Erfahrung und Dialogergebnissen andere Dialoge auf verschiedenen Ebenen des kirchlichen Lebens voranbringen kann;

j) ganz allgemein Beziehungen in ökumenischen Angelegenheiten zwischen den Synoden der katholischen Ostkirchen oder den Bischofskonferenzen und dem Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen in Rom sowie den Ökumene-Kommissionen anderer territorialer Konferenzen unterhalten.

Ökumenische Strukturen in anderen kirchlichen Zusammenhängen

48. Übernationale Körperschaften, die in verschiedenen Formen zur Gewährleistung der Zusammenarbeit und Hilfe unter den Bischofskonferenzen bestehen, sollen ebenfalls Strukturen schaffen, die ihrer Arbeit eine ökumenische Dimension verleihen. Der Umfang und die Form ihrer Aktivitäten sollten durch die Statuten und die Geschäftsordnung einer jeden dieser Körperschaften und die konkreten Möglichkeiten des Territoriums bestimmt werden.

49. Innerhalb der katholischen Kirche gibt es bestimmte Gemeinschaften und Organisationen, die mit ihrem Beitrag zum apostolischen Leben der Kirche eine besondere Stellung einnehmen. Obwohl sie nicht unmittelbar einen Teil der oben beschriebenen ökumenischen Strukturen bilden, hat ihre Arbeit sehr oft eine bedeutende ökumenische Dimension, die in angemessene Strukturen entsprechend den grundlegenden Zielen der Organisation eingebunden werden sollte. Unter diesen Gemeinschaften und Organisationen finden sich Institute des geweihten Lebens, Gemeinschaften des apostolischen Lebens und verschiedene Organisationen der katholischen Gläubigen.

Institute des geweihten Lebens und Gemeinschaften des apostolischen Lebens

50. Während die Aufgabe zur Wiederherstellung der Einheit der Christen die ganze Kirche, Kleriker und Laien, gleicherweise betrifft,(55) haben die Angehörigen von religiösen Orden, Kongregationen und Gemeinschaften des apostolischen Lebens aufgrund ihrer charakteristischen Aufgaben in der Kirche und ihres Lebensbereichs ganz besondere Möglichkeiten zur Förderung des ökumenischen Denkens und Handelns. Entsprechend ihren besonderen Charismen und Konstitutionen - einige sind älter als die Trennungen unter den Christen - und im Licht des Geistes und der Zielsetzung ihrer Einrichtungen werden sie im Rahmen ihrer konkreten Möglichkeiten und in den Grenzen ihrer Lebensregeln zu folgenden Haltungen und Tätigkeiten ermutigt:

a) das Bewußtsein der ökumenischen Bedeutung ihrer besonderen Lebensform zu pflegen, weil ja die Bekehrung des Herzens, die persönliche Heiligkeit, das öffentliche und das private Gebet und der selbstlose Dienst für Kirche und Welt die Seele der ökumenischen Bewegung sind;

b) beizutragen zum Verständnis der ökumenischen Dimension der Berufung aller Christen zur Heiligkeit des Lebens, indem sie Gelegenheiten anbieten, die geistliche Bildung, die Kontemplation, die Anbetung und den Lobpreis Gottes sowie den Dienst am Nächsten zu fördern;

c) unter Berücksichtigung der Umstände des Ortes und der Personen Begegnungen zwischen Christen unterschiedlicher Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften zu veranstalten, um das liturgische Gebet, die geistliche Besinnung, Exerzitien und ein tieferes Verständnis der christlichen geistlichen Überlieferungen zu pflegen;

d) Beziehungen zu Klöstern und Kommunitäten des gemeinsamen Lebens in anderen christlichen Gemeinschaften zu unterhalten, um geistliche und geistige Güter und Erfahrungen im apostolischen Leben auszutauschen; denn das Wachsen religiöser Charismen in diesen Gemeinschaften kann ein echter Beitrag für die ganze ökumenische Bewegung sein. So kann ein fruchtbarer geistlicher Wettstreit angeregt werden;

e) ihre zahlreichen und unterschiedlichen Erziehungseinrichtungen im Blick auf die ökumenische Arbeit auszurichten, entsprechend den Prinzipien, die in diesem Direktorium später noch dargelegt werden;

f) in gemeinsamem Wirken mit anderen Christen zusammenzuarbeiten für soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Entwicklung, Fortschritt im Gesundheits- und Bildungswesen, für die Bewahrung der Schöpfung und für Friede und Versöhnung unter den Völkern und Gemeinschaften.

g) Soweit es die religiösen Verhältnisse gestatten, soll das ökumenische Handeln so ausgerichtet werden, daß "die Katholiken mit den von ihnen getrennten Brüdern gemäß den Richtlinien des Dekrets über den Ökumenismus brüderlich zusammenarbeiten im gemeinsamen Bekenntnis des Glaubens an Gott und an Jesus Christus vor den Völkern, soweit das möglich ist, ebenso im Zusammenwirken in sozialen und technischen sowie kulturellen und religiösen Dingen, wobei man jeden Anschein von Indifferentismus und Vermischung sowie ungesunder Rivalität vermeiden muß. Der Grund für diese Zusammenarbeit sei vor allem Christus, ihr gemeinsamer Herr. Sein Name möge sie zueinanderbringen!"(56)

Bei der Ausübung dieser Tätigkeiten werden sie die Normen beachten, die durch den Diözesanbischof, die Synoden der katholischen Ostkirchen oder die Bischofskonferenzen für die ökumenische Arbeit erlassen worden sind, und in ihnen ein Element ihrer Zusammenarbeit im Rahmen des Apostolats des betreffenden Territoriums erblicken. Sie werden enge Kontakte mit den verschiedenen Diözesen oder nationalen Ökumene-Kommissionen halten und, wenn es angezeigt ist, mit dem Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen.

51. Bei der Verwirklichung dieser ökumenischen Tätigkeit ist es sehr zu empfehlen, daß die verschiedenen Institute des geweihten Lebens und Gemeinschaften des apostolischen Lebens auf der Ebene ihrer zentralen Leitung einen Beauftragten oder eine Kommission bestellen, die mit der Förderung und Wahrnehmung ihres ökumenischen Engagements betraut wird. Die Aufgabe dieser Beauftragten oder Kommissionen wird es sein, die ökumenische Bildung aller Mitglieder zu fördern und die spezielle ökumenische Ausbildung derjenigen zu unterstützen, die die Autoritäten der Institute und Gemeinschaften auf universaler und lokaler Ebene in ökumenischen Fragen beraten, insbesondere um die oben beschriebenen Aktivitäten (Nr. 50) ins Werk zu setzen und dafür einzustehen.

Organisationen von Gläubigen

52. Die Organisationen von katholischen Gläubigen eines bestimmten Territoriums oder einer Nation, ebenso wie solche internationalen Charakters, deren Zweck zum Beispiel die geistliche Erneuerung, der Einsatz für Frieden und soziale Gerechtigkeit, die Erziehung auf verschiedenen Ebenen, die Wirtschaftshilfe für Länder und Institutionen usw. ist, sollten die ökumenischen Aspekte ihrer Tätigkeiten entfalten. Sie sollten dafür sorgen, daß die ökumenischen Dimensionen ihrer Arbeit angemessen berücksichtigt werden, und diese sollten, wenn nötig, Ausdruck in ihren Statuten und Strukturen finden. Bei der Ausübung ihrer ökumenischen Tätigkeiten sollten sie in Verbindung bleiben mit den territorialen und lokalen ökumenischen Kommissionen und, wo die Umstände es nahelegen, mit dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen, um nützliche Erfahrungen und Ratschläge auszutauschen.

Der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen

53. Auf universalkirchlicher Ebene hat der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen die Zuständigkeit und Aufgabe, die volle Gemeinschaft aller Christen zu fördern. Er ist ein Dikasterium der römischen Kurie. Die Apostolische Konstitution Pastor Bonus (1988) bestimmt in Artikel 136, daß der Rat einerseits ökumenischen Geist und ökumenisches Handeln innerhalb der katholischen Kirche fördert und andererseits die Beziehungen mit den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften pflegt.

a) Der Päpstliche Rat befaßt sich mit der rechten Interpretation der Prinzipien des Ökumenismus und den Mitteln zu deren praktischer Umsetzung; er führt die Entscheidungen des II. Vatikanischen Konzils bezüglich des Ökumenismus aus; er ermutigt und hilft nationalen und internationalen Gruppen, die die Einheit der Christen fördern, und steht ihnen bei, ihre Arbeit zu koordinieren.

b) Er organisiert die offiziellen Dialoge mit den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften auf internationaler Ebene; er delegiert katholische Beobachter auf internationaler Ebene; er delegiert katholische Beobachter zu Konferenzen und Treffen dieser Körperschaften oder anderer ökumenischer Organisationen und lädt Beobachter von deren Seite zu Versammlungen der katholischen Kirche ein, wenn es für zweckmäßig gehalten wird.

54. Um diese Funktionen wahrzunehmen, veröffentlicht der Päpstliche Rat von Zeit zu Zeit Richtlinien und Weisungen, die für die ganze katholische Kirche anwendbar sind. Darüber hinaus unterhält er Kontakte mit den Synoden der katholischen Ostkirchen und mit den Bischofskonferenzen, mit deren ökumenischen Kommissionen, mit den Bischöfen und den innerkirchlichen katholischen Organisationen. Die Koordinierung der ökumenischen Aktivitäten der katholischen Kirche als ganzer verlangt, daß diese Kontakte wechselseitig sind. Es ist daher angemessen, daß der Rat über bedeutsame Initiativen unterrichtet wird, die auf den verschiedenen Ebenen des kirchlichen Lebens ergriffen werden. Das ist im besonderen notwendig, wenn diese Initiativen internationale Implikationen haben, so zum Beispiel, wenn bedeutende Dialoge auf einer nationalen oder territorialen Ebene mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften organisiert werden. Der wechselseitige Austausch von Informationen und Ratschlägen nutzt den ökumenischen Aktivitäten auf internationaler Ebene ebenso wie auf allen anderen Ebenen des kirchlichen Lebens. Alles was das Wachstum der Harmonie und des kohärenten ökumenischen Engagements stärkt, bekräftigt gleicherweise auch die Gemeinschaft innerhalb der katholischen Kirche.

 

KAPITEL III

DIE ÖKUMENISCHE BILDUNG IN DER KATHOLISCHEN KIRCHE

 

Notwendigkeit und Zielsetzung der ökumenischen Bildung

55. "Die Sorge um die Wiederherstellung der Einheit ist Sache der ganzen Kirche, sowohl der Gläubigen wie auch der Hirten, und geht jeden an, je nach seiner Fähigkeit, sowohl in seinem täglichen christlichen Leben wie auch bei theologischen und historischen Untersuchungen."(57) Das Wesen der katholischen Kirche vor Augen, werden die Katholiken in Treue zu den Weisungen des II. Vatikanischen Konzils die Mittel finden, um zur ökumenischen Bildung sowohl jedes einzelnen Gliedes als auch der ganzen Gemeinschaft, zu der sie gehören, beizutragen. Die Einheit aller in Christus wird so das Ergebnis eines gemeinsamen Wachsens und gemeinsamen Reifens sein. Denn der Anruf Gottes zu innerer Umkehr(58) und Erneuerung(59) in der Kirche, die so bedeutsam für die Suche der Einheit sind, schließt niemanden aus.

Aus diesem Grunde sind alle Gläubigen dazu aufgerufen, sich zu bemühen, die wachsende Gemeinschaft mit den anderen Christen zu fördern. Dazu können aber in besonderer Weise jene Glieder des Volkes Gottes beitragen, die in der Bildungsarbeit tätig sind - wie die Leitungen und Lehrer höherer Bildungseinrichtungen oder spezialisierter Institute. Die in der pastoralen Arbeit Tätigen, im besonderen die Gemeindepfarrer und die anderen ordinierten Amtsträger haben in diesem Bereich ihre Aufgabe zu erfüllen. Es gehört zur Verantwortung eines jeden Bischofs, der Synoden der katholischen Ostkirchen und der Bischofskonferenzen, allgemeine Direktiven für die ökumenische Bildung zu erlassen.

Anpassung der Bildung an die konkreten Situationen der Menschen

56. Der Ökumenismus verlangt eine neue Haltung und Beweglichkeit in den Methoden im Streben nach Einheit. Der Verschiedenheit der Menschen, Aufgaben, Situationen und selbst dem besonderen Charakter der Teilkirchen und der Gemeinschaften, die mit ihnen auf der Suche nach Einheit sind, muß Rechnung getragen werden. Folglich verlangt die ökumenische Bildung eine Pädagogik, die den konkreten Situationen des Lebens der Menschen und Gruppen entspricht, sowie dem Erfordernis nach allmählichem Fortschritt im Bemühen um ständige Erneuerung und Veränderung im Verhalten gerecht wird.

57. Nicht nur die Lehrerschaft, sondern alle, die in der Pastoral tätig sind, werden so allmählich gemäß den folgenden Grundsätzen gebildet:

a) Von Anfang an sind die Kenntnis der Heiligen Schrift und der Glaubenslehre notwendig, verbunden mit der Kenntnis der Geschichte und den ökumenischen Gegebenheiten des eigenen Landes.

b) Die Kenntnis der Geschichte der Trennungen und der Bemühungen um Versöhnung, ebenso wie der Lehrpositionen der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften wird es ermöglichen, die Probleme in ihrem sozio-kulturellen Kontext zu analysieren und in den Ausdrucksformen des Glaubens zu unterscheiden, was legitime Vielfalt und was mit dem katholischen Glauben unvereinbar ist.

c) Diese Sichtweise wird den Ergebnissen und Klärungen, die sich aus den theologischen Dialogen und wissenschaftlichen Studien ergeben, Rechnung tragen. Es ist sogar wünschenswert, daß die Christen gemeinsam die Geschichte ihrer Trennungen und ihrer Bemühungen in der Suche nach Einheit schreiben.

d) So wird die Gefahr subjektiver Interpretationen vermieden, sei es in der Darlegung des katholischen Glaubens, sei es in der Weise, wie die katholische Kirche den Glauben und das Leben der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften versteht.

e) In dem Maße, wie die ökumenische Bildung fortschreitet, wird deutlich, wie die Sorge für die Einheit der katholischen Kirche untrennbar mit der Sorge für die Gemeinschaft mit den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften verbunden ist.

f) Die Sorge der Katholiken um diese Einheit und diese Gemeinschaft schließt ein, daß ihnen eine Vertiefung der Beziehungen mit den orientalischen und zugleich mit den reformatorischen Christen am Herzen liegt.

g) Die Lehrmethode, die der notwendigen Fortentwicklung Rechnung trägt, erlaubt es, schrittweise den Stoff und ihren Gehalt entsprechend den unterschiedlichen Phasen in der Kenntnis der Glaubenslehre und der ökumenischen Erfahrung zu differenzieren und aufzuteilen.

So werden alle in der Pastoral Tätigen in Treue zur heiligen und lebendigen Tradition stehen, die eine Quelle von Anregungen in der Kirche ist. Sie sollten fähig sein, Wahrheit zu schätzen und anzunehmen, wo immer sie gefunden wird. "Alle Wahrheit, von wem immer sie kommt, ist vom Heiligen Geist."(60)

 

A. Die Bildung aller Gläubigen 

58. Die Sorge für die Einheit gehört wesentlich zum Verständnis der Kirche. Die ökumenische Bildung zielt darauf ab, daß alle Christen vom ökumenischen Geist beseelt werden, was immer ihre besondere Sendung und Aufgabe in der Welt und Gesellschaft auch sein mögen.

Im Leben des Gläubigen, der vom Geiste Christi erfüllt ist, ist die Gabe, um die Christus vor seinem Leiden gefleht hat, das heißt "die Gnade der Einheit", von erstrangiger Bedeutung. Diese Einheit ist zunächst eine Einheit mit Christus in einer einzigen Bewegung der Liebe zum Vater und zum Nächsten. Sie ist zweitens eine tiefe und aktive Gemeinschaft des Gläubigen mit der Universalkirche innerhalb der Partikularkirche, der er angehört.(61) Drittens ist sie die Fülle der sichtbaren Einheit, die zusammen mit den Christen der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften erstrebt wird.

Die Mittel der Bildung

59. Hören und Studium des Wortes Gottes. Die katholische Kirche hat stets die Heiligen Schriften zusammen mit der Überlieferung als "die höchste Richtschnur ihres Glaubens" betrachtet; sie sind für ihre Kinder "Seelenspeise und reiner, unversieglicher Quell des geistlichen Lebens".(62) Unsere Brüder und Schwestern aus anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften pflegen eine tiefe Hochschätzung und Liebe der Heiligen Schriften. Diese führt sie zu einem beharrlichen und eifrigen Studium der heiligen Bücher.(63) Das Wort Gottes, ein und dasselbe für alle Christen, wird also fortschreitend den Weg zur Einheit festigen in dem Maße, indem man sich ihm mit innerer Frömmigkeit und liebendem Studium nähert.

60. Die Predigt. Eine besondere Sorgfalt muß der Predigt, gleich ob sie innerhalb oder außerhalb eines liturgischen Gottesdienstes stattfindet, zugewandt werden. Wie Papst Paul VI. bekräftigt: "Als Träger der Evangelisierung dürfen wir den an Christus Glaubenden nicht das Bild von zerstrittenen und durch Fronten getrennten Menschen geben, die in keiner Weise auferbauen, sondern das Bild von im Glauben gereiften Menschen, die fähig sind, sich jenseits aller konkreten Spannungen in der gemeinsamen, aufrichtigen und lauteren Wahrheitssuche zu begegnen."(64) Die verschiedenen Zeiten des liturgischen Jahres bieten günstige Gelegenheiten, um die Themen der christlichen Einheit zu entfalten, zum Studium, zur Reflexion und zum Gebet anzuspornen.

In der Predigt soll das Geheimnis der Einheit der Kirche erschlossen und soweit wie möglich, die Einheit der Christen auf sichtbare Weise gefördert werden. Beim Predigen muß jeder untaugliche Gebrauch der Heiligen Schrift vermieden werden.

61. Die Katechese. Katechese bedeutet nicht nur die Vermittlung der Lehre, sondern die Einführung in das ganze christliche Leben, mit der vollen Teilhabe an den Sakramenten der Kirche. Wie aber Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben Catechesi Tradendae (Nrn. 32-33) gezeigt hat, kann diese Vermittlung unter Beachtung der folgenden Weisungen zur Bildung einer wirklichen ökumenischen Einstellung beitragen:

a) Zuerst soll mit Liebe und angemessener Festigkeit die ganze Lehre der katholischen Kirche dargelegt werden unter besonderer Berücksichtigung der Ordnung und der Hierarchie der Wahrheiten(65) und unter Vermeidung von Ausdrücken und Darstellungsweisen, die ein Hindernis für den Dialog darstellen würden.

b) Wenn man von anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften spricht, dann ist es wichtig, ihre Lehre korrekt und zuverlässig darzustellen. Unter den Elementen, aus denen insgesamt die Kirche erbaut und lebendig erhalten wird, finden sich mehrere - ja sogar viele und sehr wertvolle - außerhalb der sichtbaren Grenzen der katholischen Kirche.(66) Der Geist Christi weigert sich deshalb nicht, diese Gemeinschaften als Mittel des Heils zu benutzen. So werden auch jene Wahrheiten des Glaubens klar hervortreten, die die verschiedenen christlichen Konfessionen gemeinsam haben. Dies wird den Katholiken helfen, sowohl ihren eigenen Glauben zu vertiefen als auch andere Christen kennenzulernen und zu schätzen, und so die gemeinsame Suche nach dem Weg zu voller Einheit in der ganzen Wahrheit zu erleichtern.(67)

c) Die Katechese wird von einer ökumenischen Dimension geprägt sein, wenn sie ein wahres Verlangen nach Einheit weckt und nährt, noch mehr, wenn sie ernsthaftes Streben anregt - eingeschlossen das Bemühen, sich in Demut zu läutern, um so wirkliche Hindernisse auf dem Weg beiseite zu räumen, nicht durch bequeme Auslassungen und Zugeständnisse in der Lehre, sondern durch die Ausrichtung auf jene vollkommene Einheit hin, die der Herr will, und durch die Benutzung der Mittel, die er will.(68)

d) Die Katechese wird ferner diese ökumenische Dimension haben, wenn sie sich bemüht, Kinder und Jugendliche sowie auch Erwachsene darauf vorzubereiten, in Kontakt mit anderen Christen zu leben, indem sie überzeugte Katholiken werden und zugleich in der Achtung vor dem Glauben anderer wachsen.(69)

e) Dies kann geschehen, indem die Möglichkeiten wahrgenommen werden, die sich durch die Unterscheidung zwischen den Glaubenswahrheiten und deren Ausdrucksform bieten;(70) durch gegenseitiges Bemühen, die in den jeweiligen theologischen Traditionen vorhandenen Werte kennen und schätzen zu lernen; indem klar gezeigt wird, daß der Dialog neue Beziehungen geschaffen hat, die, richtig verstanden, zu Zusammenarbeit und Frieden führen können.(71)

f) Die Apostolische Exhortation Catechesi Tradendae sollte der Bezugspunkt bei der Ausarbeitung neuer Katechismen sein, die in den Ortskirchen unter der Autorität der Bischöfe vorbereitet werden.

62. Die Liturgie. Weil sie "die erste und unentbehrliche Quelle ist, aus der die Gläubigen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen",(72) leistet die Liturgie einen bedeutenden Beitrag zur Einheit aller, die an Christus glauben; sie ist eine Feier und ein Mittel der Einheit; wo sie voll verstanden wird und jeder voll an ihr teilnimmt, "trägt sie in höchstem Maße dazu bei, daß das Leben der Gläubigen Ausdruck und Offenbarung des Mysteriums Christi und des eigentlichen Wesens der wahren Kirche wird".(73)

a) Weil die heilige Eucharistie "das wunderbare Sakrament ist, durch das die Einheit der Kirche bezeichnet und bewirkt wird",(74) ist es sehr wichtig, darauf zu achten, daß sie würdig gefeiert wird, damit die Gläubigen, die daran teilnehmen, "die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen lernen. So sollen sie durch Christus, den Mittler, von Tag zu Tag zu immer vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen, damit schließlich Gott alles in allem sei."(75)

b) Es wäre gut, entsprechend den Hinweisen dieses Direktoriums getreu am Gebet für die Einheit festzuhalten. Das könnte zu den Zeiten sein, zu denen es die Liturgie nahelegt, zum Beispiel bei Wortgottesdiensten oder bei orientalischen Gottesdiensten, die sich "Litia" und "Moleben" nennen, oder besonders beim allgemeinen Gebet oder den "Ektenie"-Litaneien während der Messe sowie bei der Feier der Votivmesse für die Einheit der Kirche, jeweils mit Hilfe der passenden Formulare.

Eine wirksame ökumenische Bildung kann auch dadurch erreicht werden, daß man das Gebet für die Einheit zu bestimmten Zeiten verstärkt, wie etwa in der Gebetswoche für die Einheit der Christen (18.-25. Januar) oder in der Woche zwischen Himmelfahrt und Pfingsten, damit der Heilige Geist die Kirche in ihrer Einheit und in der Apostolizität ihrer universalen Heilssendung bestärken möge.

63. Das geistliche Leben. Es ist notwendig, in der ökumenischen Bewegung der Bekehrung des Herzens, dem geistlichen Leben und seiner Erneuerung Vorrang zu geben. "Diese Bekehrung des Herzens und die Heiligkeit des Lebens ist in Verbindung mit dem privaten und öffentlichen Gebet für die Einheit der Christen als die Seele der ganzen ökumenischen Bewegung anzusehen; sie kann mit Recht geistlicher Ökumenismus genannt werden."(76) Sofern die einzelnen Christen daher ein wirkliches geistliches Leben führen, dessen Mitte Christus der Heiland und dessen Ziel die Ehre Gottes des Vaters ist, können sie immer und überall auf tiefe Weise an der ökumenischen Bewegung teilhaben, indem sie durch ihr Leben Zeugnis ablegen für das Evangelium Christi.(77)

a) Die Katholiken sollen auch gewisse Elemente und Güter wertschätzen, Quellen des geistlichen Lebens, die in anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften vorhanden sind und die zur einen Kirche Christi gehören: die Heilige Schrift, die Sakramente und andere heilige Handlungen; Glaube, Hoffnung und Liebe und andere Gaben des Geistes.(78) Diese Güter haben beispielsweise Frucht gebracht in der mystischen Tradition des christlichen Ostens und den geistlichen Schätzen des monastischen Lebens, im Gottesdienst und in der Frömmigkeit der Anglikaner, im evangelischen Gebet und den verschiedenen Formen protestantischer Spiritualität.

b) Diese Wertschätzung soll nicht nur rein theoretisch bleiben; wenn die besonderen Bedingungen es erlauben, sollte sie durch die praktische Kenntnis anderer Traditionen der Spiritualität ergänzt werden. Deshalb können das gemeinsame Gebet und eine bestimmte Weise der Teilnahme am öffentlichen Gottesdienst oder an Frömmigkeitsformen anderer Christen, wenn sie in Übereinstimmung mit den bestehenden Weisungen geschehen, eine prägende Wirkung haben.(79)

64. Andere Initiativen. Die Zusammenarbeit in sozialen und caritativen Initiativen wie etwa in Schulen, Krankenhäusern oder Gefängnissen, hat erwiesenermaßen eine prägende Wirkung. Das gilt auch bezüglich der Arbeit für den Frieden in der Welt oder in bestimmten Gebieten, wo er bedroht ist, sowie für die Menschenrechte und die Religionsfreiheit.(80)

Diese Aktivitäten können, wenn sie richtig durchgeführt werden, die Wirksamkeit der sozialen Umsetzung des Evangeliums und die praktische Kraft der ökumenischen Sensibilität in mancher Hinsicht zeigen. Eine regelmäßige Besinnung auf die christliche Grundlage solcher Aktivitäten, die Prüfung ihrer Qualität und ihrer Fruchtbarkeit sowie die Korrektur ihrer Mängel, werden ebenfalls erzieherisch und aufbauend wirken.

Die für die Bildung günstigen Lebensräume

65. Es handelt sich um die Orte, an denen menschliche und christliche Reife sowie das Bewußtsein für Zusammengehörigkeit und Gemeinschaft Schritt für Schritt wachsen. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Familie, die Pfarrgemeinde, die Schule, verschiedene Gruppen, Vereinigungen und kirchliche Bewegungen.

66. Die Familie, die vom II. Vatikanischen Konzil "Hauskirche" genannt wird,(81) ist der primäre Ort, an dem die Einheit täglich durch die Begegnung von Menschen, die recht unterschiedlich sind und sich dennoch einander in einer Gemeinschaft der Liebe annehmen, eingeübt oder geschwächt wird. Sie ist auch der Ort, wo Sorge dafür getragen werden muß, daß keine Vorurteile entstehen, sondern im Gegenteil in allem nach Wahrheit gesucht wird.

a) Das Bewußtsein ihrer christlichen Identität und Sendung macht die Familie bereit, eine Gemeinschaft für andere zu sein, eine Gemeinschaft, die nicht allein der Kirche, sondern auch der menschlichen Gesellschaft gegenüber offen ist, bereit zu Dialog und sozialem Engagement. Wie die Kirche soll sie ein Ort sein, an dem die frohe Botschaft weitergegeben wird und von dem die frohe Botschaft ausgeht; in der Tat stellt Lumen Gentium Nr. 11 fest: "In solch einer Art Hauskirche sollen die Eltern durch Wort und Beispiel für ihre Kinder die ersten Glaubensboten sein."

b) Familien, die aus einer konfessionsverschiedenen Ehe hervorgehen, haben die Pflicht, Christus zu verkünden gemäß allen Verpflichtungen, die sie aus der Taufe gemeinsam haben. Außerdem haben sie die nicht leichte Aufgabe, für die Einheit der Kirche zu wirken.(82) "Die gemeinsame Taufe und die dynamische Kraft der Gnade sind in diesen Ehen für die Gatten Grundlage und beständige Anregung, ihrer Einheit

im Bereich der sittlichen und geistlichen Werte im Leben Gestalt zu geben."(83)

67. Die Pfarrgemeinde soll, als eine um die Eucharistie versammelte kirchliche Größe, der Ort des authentischen ökumenischen Zeugnisses sein und sich dazu bekennen. Deshalb ist es eine der großen Aufgaben für die Pfarrgemeinde, ihre Mitglieder im ökumenischen Geist zu erziehen. Das verlangt Sorgfalt im Hinblick auf Inhalt und Form der Predigt, besonders der Homilie, und im Hinblick auf die Katechese. Das verlangt auch ein Pastoralprogramm, zu dem ein Beauftragter für die Förderung und Planung ökumenischer Aktivitäten gehört, der in enger Harmonie mit dem Pfarrgeistlichen arbeitet. Dieser wird sich um die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit mit entsprechenden Gemeinden anderer Christen kümmern. Dabei ist vorausgesetzt, daß die Pfarrgemeinde nicht durch innere Polemik, ideologische Polarisierung oder gegenseitige Beschuldigungen unter Christen zerrissen wird, sondern daß jede(r), entsprechend seinem eigenen Geist und seiner Berufung, der Wahrheit in Liebe dient.(84)

68. Die Schule, gleich welcher Art und Stufe, soll ihrer religiösen Unterweisung eine ökumenische Dimension verleihen und soll in der ihr eigenen Weise Herz und Geist in humane und religiöse Werte einüben, indem sie zu Dialog, zu Frieden und zu zwischenmenschlichen Beziehungen erzieht.(85)

a) Der Geist der Liebe, der Achtung und des Dialogs erfordert die Ausmerzung von Vorurteilen und Ausdrucksweisen, die das Bild anderer Christen verzerren. Das gilt besonders für katholische Schulen, in denen die Jugend im Glauben, im Gebet und in der Entschlossenheit wachsen muß, die christliche Botschaft von der Einheit in die Praxis umzusetzen. Man soll dafür Sorge tragen, daß die Jugend gemäß der Lehre der katholischen Kirche über den authentischen Ökumenismus unterrichtet wird.

b) Wo möglich, sollen in Zusammenarbeit mit anderen Lehrern die verschiedenen Fächer, zum Beispiel Geschichte und Kunst, in einer Weise unterrichtet werden, die die ökumenischen Probleme im Geist des Dialogs und der Einheit behandelt. Zu diesem Zweck ist es auch wünschenswert, daß die Lehrer über Ursprung, Geschichte und Lehre anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften korrekt und ausreichend unterrichtet sind, besonders über diejenigen, die sich in ihrem Land finden.

69. Die Gruppen, Vereinigungen und kirchliche Bewegungen. Das christliche Leben, vor allem das Leben der Teilkirchen, ist im Lauf der Geschichte durch eine Vielzahl von Ausdrucksformen, Programmen und Frömmigkeitsstilen bereichert worden, entsprechend den Gnadengaben, die vom Heiligen Geist zum Aufbau der Kirche geschenkt werden; sie machen eine klare Unterscheidung der Aufgaben im Dienst der Gemeinschaft deutlich.

Die Mitglieder solcher Gruppen, Bewegungen und Vereinigungen sollen von einem echten ökumenischen Geist durchdrungen sein. Um ihre Taufverpflichtung in der Welt zu leben,86 indem sie die katholische Einheit durch Dialog und Gemeinschaft mit den verschiedenen Bewegungen und Vereinigungen stärken, oder die umfassendere Gemeinschaft mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften und mit den von ihnen inspirierten Bewegungen und Gruppen suchen, sollen ihre Bemühungen auf der Basis einer gründlichen Bildung und im Licht christlicher Weisheit und Klugheit ausgeführt werden.

 

B. DIE BILDUNG DER MITARBEITER IM PASTORALEN DIENST

1. Ordinierte Amtsträger

70. Zu den vorrangigen Pflichten jedes künftigen ordinierten Amtsträgers gehört die Formung der eigenen Persönlichkeit, und zwar so, daß er möglichst seiner Sendung dienen kann, nämlich anderen zu helfen, Christus zu begegnen. In dieser Hinsicht muß der Kandidat für das Dienstamt alle jene menschlichen Qualitäten entwickeln, die eine Person für andere zugänglich und glaubwürdig sein läßt. So muß er ständig seine eigene Sprache und seine Fähigkeit zum Dialog überprüfen, um zu einer echten ökumenischen Einstellung zu gelangen. Was wesentlich ist für den Bischof, der in einer Teilkirche die Aufgabe des Lehrers und Hirten innehat, oder für den Priester, der für die Gläubigen sorgt, ist nicht weniger wichtig für den Diakon, und in besonderer Weise für den ständigen Diakon, der berufen ist, der Gemeinschaft der Gläubigen zu dienen.

71. Wenn der Amtsträger Initiativen ergreift oder Begegnungen organisiert, muß er klarsichtig und in Treue zur Kirche handeln. Er soll die verschiedenen Zuständigkeiten beachten und den Weisungen folgen, die die Hirten der Kirche gemäß ihrem Auftrag für die ökumenische Bewegung in der universalen Kirche wie auch in jeder Teilkirche erstellt haben, damit die Zusammenarbeit bei der Verwirklichung der christlichen Einheit ohne Vorurteile und ungeschickte Initiativen geschehen kann.

a) Die lehrmäßige Bildung

72. Die Bischofskonferenzen sollen sich vergewissern, daß die Studienpläne bei jedem Lehrstoff die ökumenische Dimension berücksichtigen und ein spezifisches Studium der Ökumene vorsehen. Sie sollen sich auch vergewissern, daß die Studienpläne mit den Richtlinien dieses Direktoriums übereinstimmen.

a–1) Die ökumenische Dimension der verschiedenen Lehrstoffe

73. Die ökumenische Arbeit "muß ganz und echt katholisch sein, das heißt in Treue zur Wahrheit, die wir von den Aposteln und Vätern empfangen haben, und in Übereinstimmung mit dem Glauben, den die katholische Kirche immer bekannt hat".(87)

74. Die Studenten müssen unterscheiden lernen zwischen den geoffenbarten Wahrheiten, die alle denselben Glaubensgehorsam verlangen, der Art und Weise, wie diese Wahrheiten ausgedrückt werden und den theologischen Lehren.(88) Was die Formulierung der geoffenbarten Wahrheiten betrifft, so muß man beachten, was neben anderen die Erklärung Mysterium Ecclesiae der Kongregation für die Glaubenslehre, 5, sagt: "Wenn auch die Wahrheiten, die die Kirche durch ihre dogmatischen Formeln in der Tat zu lehren beabsichtigt, sich von den wandelbaren Begriffen einer gewissen Epoche unterscheiden und auch ohne diese ausgedrückt werden können, kann es andererseits mitunter geschehen, daß jene Wahrheiten ebenso vom kirchlichen Lehramt in Worten vorgetragen werden, die selbst Anzeichen einer solchen begrifflichen Bedingtheit an sich tragen. Nach diesen Überlegungen muß gesagt werden, daß die dogmatischen Formeln des kirchlichen Lehramtes von Anfang an dazu geeignet waren, die geoffenbarte Wahrheit an andere weiterzugeben, und für immer geeignet bleiben, sie denen zu vermitteln, die sie richtig verstehen."(89) Die Studenten sollen deshalb unterscheiden lernen zwischen "dem eigentlichen Glaubensschatz oder den Wahrheiten unserer Lehre"90 und der Art, wie diese Wahrheiten formuliert werden, zwischen den zu verkündigenden Wahrheiten und den verschiedenen Möglichkeiten, sie zu erfassen und deutlicher ins Licht zu heben, zwischen der apostolischen Tradition und den rein kirchlichen Traditionen. Gleichzeitig sollen sie den bleibenden Wert der dogmatischen Formeln anerkennen und respektieren lernen. Von der Zeit der philosophischen Ausbildung an sollen die Studenten darauf vorbereitet werden, die legitime Verschiedenheit in der Theologie anzuerkennen, die durch die verschiedenen Sprachen und Methoden entsteht, die die Theologen bei der Durchdringung der göttlichen Geheimnisse benutzen. Daraus ergibt sich, daß die verschiedenen theologischen Formulierungen oft eher komplementär als gegensätzlich sind.

75. Außerdem soll die "Hierarchie der Wahrheiten" der katholischen Lehre stets beachtet werden. Diese Wahrheiten verlangen alle die gebührende Zustimmung des Glaubens, nehmen aber nicht alle den gleichen zentralen Platz in dem in Jesus Christus geoffenbarten Geheimnis ein, weil sie in unterschiedlicher Weise mit dem Fundament des christlichen Glaubens verbunden sind.(91)

a–2) Die ökumenische Dimension der theologischen Disziplinen im allgemeinen

76. Die ökumenische Offenheit ist eine wesentliche Dimension der Ausbildung zukünftiger Priester und Diakone: "Die Unterweisung in der heiligen Theologie und in anderen, besonders den historischen Fächern muß auch unter ökumenischem Gesichtspunkt geschehen, damit sie um so genauer der Wahrheit und Wirklichkeit entspricht."(92) Die ökumenische Dimension in der theologischen Ausbildung soll nicht auf verschiedene Kategorien des Lehrens begrenzt bleiben. Weil wir über ein interdisziplinäres - und nicht nur "pluridisziplinäres" - Lehren sprechen, wird dies eine Zusammenarbeit unter den betroffenen Professoren und wechselseitige Abstimmung beinhalten. In jedem Fach, auch in den grundlegenden, sollten zweckmäßigerweise folgende Aspekte betont werden:

a) jene Elemente des christlichen Erbes an Wahrheit und Heiligkeit, die allen christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften gemeinsam sind, auch wenn sie manchmal in unterschiedlicher theologischer Ausdrucksweise ausgesagt werden;

b) die jeder Gemeinschaft eigenen Reichtümer der Liturgie, der Spiritualität und der Lehre, die dennoch den Christen zu einer tieferen Einsicht in das Wesen der Kirche verhelfen können;

c) jene Punkte in Fragen des Glaubens und der Moral, die Grund der Uneinigkeit sind, die aber dennoch zu einer tieferen Erforschung des Wortes Gottes ermutigen und zur Unterscheidung zwischen wirklichen und scheinbaren Widersprüchen führen können.

a–3) Die ökumenische Dimension der einzelnen theologischen Disziplinen

77. In jeder theologischen Disziplin soll der ökumenische Zugang uns dazu führen, die Verbindung zwischen dem jeweiligen Thema und dem Geheimnis der Einheit der Kirche zu betrachten. Ferner soll der Lehrer seinen Studenten die Treue zur gesamten authentischen christlichen Tradition in Fragen der Theologie, der Spiritualität und der kirchlichen Ordnung beibringen. Wenn die Studenten ihr eigenes Erbe mit den Reichtümern anderer christlicher Traditionen in Ost und West vergleichen, sowohl in ihrer alten wie in ihrer modernen Ausdrucksweise, dann werden sie dieser Fülle tiefer bewußt werden.(93)

78. Dieses vergleichende Studium ist in allen Stoffgebieten wichtig: für das Studium der Heiligen Schrift, der gemeinsamen Quelle des Glaubens aller Christen; für das Studium der apostolischen Tradition, wie man sie bei den Kirchenvätern und den anderen kirchlichen Schriftstellern des Orients und des Abendlandes findet; für die Liturgie, die die verschiedenen Formen des Gottesdienstes und ihre lehrmäßige und spirituelle Bedeutung wissenschaftlich miteinander vergleicht; für die Dogmatik und die Moraltheologie, besonders für die Fragen, die sich aus dem ökumenischen Dialog ergeben; für die Kirchengeschichte, die sorgfältig die Einheit der Kirche und die Ursachen der Trennung untersuchen soll; für das Kirchenrecht, das deutlich unterscheiden muß zwischen den Elementen des göttlichen Rechts und denen des kirchlichen Rechts, die je nach der Zeit, der Kultur oder den örtlichen Traditionen verändert werden können; und schließlich für die pastorale und missionarische Ausbildung wie auch für die soziologischen Studien, bei denen man die Aufmerksamkeit auf die allen Christen gemeinsame Situation angesichts der modernen Welt richten muß. So wird die Fülle der göttlichen Offenbarung besser und vollständiger zum Ausdruck gebracht, und wir werden die Sendung für die Welt, die Christus seiner Kirche anvertraut hat, besser erfüllen.

a–4) Der Spezialkurs im Ökumenismus

79. Obwohl die ökumenische Dimension die gesamte theologische Ausbildung durchdringen soll, ist es besonders wichtig, daß an geeigneter Stelle im ersten Studienabschnitt ein eigener Kurs für Ökumene durchgeführt wird. Ein solcher Kurs soll verpflichtend sein. Ganz allgemein und den jeweiligen Umständen angepaßt könnte der Kurs folgenden Inhalt haben:

a) die Begriffe der Katholizität, der organischen und sichtbaren Einheit der Kirche, der "oikoumene", des Ökumenismus aus katholischer Sicht, von ihren historischen Ursprüngen bis zu ihrer gegenwärtigen Bedeutung;

b) die lehrmäßigen Grundlagen des ökumenischen Handelns unter besonderer Berücksichtigung der schon bestehenden Bande der Gemeinschaft unter den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften;(94)

c) die Geschichte des Ökumenismus, die auch die Geschichte der Trennungen und der vielen Versuche der Wiederherstellung der Einheit durch die Jahrhunderte hindurch einschließt, ihre Erfolge und ihr Scheitern und in gleicher Weise den gegenwärtigen Stand der Suche nach Einheit;

d) das Ziel und die Methode des Ökumenismus, die verschiedenen Formen der Union und der Zusammenarbeit, die Hoffnung auf die Wiederherstellung der Einheit, die Bedingungen der Einheit, den Begriff der vollen und vollkommenen Einheit;

e) den "institutionellen" Aspekt und das gegenwärtige Leben der verschiedenen christlichen Gemeinschaften; lehrmäßige Tendenzen, die wahren Gründe der Trennung, missionarische Bemühungen, Spiritualität, Gottesdienstformen, Notwendigkeit einer besseren Kenntnis der östlichen Theologie und Spiritualität;(95)

f) einige spezifischere Probleme wie etwa der gemeinsame Gottesdienst, der Proselytismus und der Irenismus, die Religionsfreiheit, die konfessionsverschiedenen Ehen, die Rolle der Laien und besonders der Frauen in der Kirche;

g) den geistlichen Ökumenismus, besonders die Bedeutung des Gebets für die Einheit und andere Formen der Annäherung an jene Einheit, für die Christus gebetet hat.

80. Für die Aufstellung des Studienplans wird folgendes vorgeschlagen:

a) Es wäre gut, wenn sehr früh eine allgemeine Einführung in den Ökumenismus erfolgte, so daß die Studenten von Beginn an für die ökumenische Dimension ihrer theologischen Studien sensibilisiert würden.(96) Diese Einführung sollte die grundlegenden Fragen des Ökumenismus behandeln.

b) Der spezielle Teil der Unterrichtung über den Ökumenismus würde normalerweise am Ende des ersten Abschnitts des theologischen Studiums oder gegen Ende des Studiums im Seminar stattfinden, so daß die Studenten durch den Erwerb einer breiten Kenntnis des Ökumenismus ihn in eine Synthese mit ihrer theologischen Ausbildung bringen könnten.

c) Die Studientexte und die Handbücher sollen mit Sorgfalt ausgewählt werden: sie sollen die Lehre der anderen Christen über Geschichte, Theologie und Spiritualität sachgerecht darstellen, um so eine ehrliche und objektive Begegnung zu ermöglichen und eine weitere Vertiefung der katholischen Lehre anzuregen.

81. Es kann nützlich sein, im Rahmen der Weisungen über die Zusammenarbeit zwischen katholischen Einrichtungen und Zentren anderer Christen, Referenten und Fachleute anderer Traditionen einzuladen.(97) Sollten in einem einzelnen Seminar oder Institut besondere Probleme entstehen, obliegt es dem Diözesanbischof, gemäß den von der Bischofskonferenz festgesetzten Normen und, nachdem er sich von den menschlichen und fachlichen Qualitäten zukünftiger Referenten anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften überzeugt hat, zu entscheiden, welche Initiativen unter der Verantwortung der akademischen Autoritäten zu ergreifen sind. Bei solch einem kulturellen Austausch soll die Wahrung des katholischen Charakters dieser Institution ebenso gesichert bleiben wie deren Recht und Pflicht, die eigenen Kandidaten auszubilden und die katholische Lehre gemäß den Normen der Kirche zu vertreten.

b) Die ökumenische Erfahrung

82. Damit die Hinführung zum Ökumenismus in der Zeit der Ausbildung nicht vom Leben abgeschnitten, sondern in der lebendigen Erfahrung von Gemeinschaften verwurzelt wird, können nützlicherweise Begegnungen und Diskussionen mit anderen Christen auf universaler wie auf lokaler Ebene und unter Beachtung der Normen der katholischen Kirche organisiert werden.

Dabei sollen Vertreter anderer Gemeinschaften eingeladen werden, die beruflich und religiös darauf vorbereitet sind und den für einen ehrlichen und konstruktiven Dialog nötigen ökumenischen Geist besitzen. Auch Treffen mit Studenten anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften können veranstaltet werden.(98) Die Bildungseinrichtungen unterscheiden sich aber derart, daß man keine einheitlichen Regeln festsetzen kann. Die Wirklichkeit bedingt hier tatsächlich ganz unterschiedliche Nuancen entsprechend den Unterschieden der Länder oder der Regionen und der Verschiedenheit der Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und den anderen Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften auf der Ebene der Ekklesiologie, der Zusammenarbeit und des Dialogs. Hier ist auch die Forderung des schrittweisen Vorgehens und der Anpassung sehr wichtig und unabdingbar. Die Oberen müssen die allgemeinen Prinzipien anwenden und sie den besonderen Situationen und Umständen anpassen.

 

2. Die Bildung nichtordinierter Amtsinhaber und Mitarbeiter

a) Die lehrmäßige Bildung

83. Über die ordinierten Amtsträger hinaus gibt es andere anerkannte Mitarbeiter in der Pastoral: Katecheten, Lehrer und andere Laienmitarbeiter. Für ihre Ausbildung haben die Ortskirchen wissenschaftliche oder pastorale Institute oder andere Zentren der Ausbildung und der Fortbildung errichtet. Hier gelten die gleichen Studienpläne und Normen wie für die theologischen Institutionen, allerdings dem Niveau der Teilnehmer und ihren Studien angepaßt.

84. Die legitime Verschiedenheit der Charismen und des Wirkens der Klöster, der Institute des gottgeweihten Lebens und der Gemeinschaften des apostolischen Lebens vorausgesetzt, ist es ganz besonders wichtig, daß "alle Institute am Leben der Kirche teilnehmen und sich entsprechend ihrem besonderen Charakter deren Erneuerungsbestrebungen zu eigen machen und sie nach Kräften fördern", auch "auf ökumenischem Gebiet".(99)

Ihre Ausbildung sollte vom Noviziat an eine ökumenische Dimension einschließen, die auf den weiteren Stufen fortgesetzt wird. Die Ratio formationis jedes Instituts sollte entsprechend den Studienplänen für die ordinierten Amtsträger sowohl die ökumenische Dimension der verschiedenen Fächer betonen wie auch einen Spezialkurs im Ökumenismus vorsehen, der den örtlichen Umständen und Situationen angepaßt ist. Gleichzeitig ist es wichtig, daß die zuständige Autorität des Instituts auf die Ausbildung von Fachleuten für Ökumene achtet, die für das ökumenische Engagement des ganzen Instituts zuständig sind.

b) Die ökumenische Erfahrung

85. Um diese Studie in die Praxis umzusetzen, ist es nützlich, zu Kontakt und Austausch zwischen katholischen Klöstern und katholischen religiösen Gemeinschaften und denen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften zu ermutigen. Dies soll in der Form von Informationsaustausch, spiritueller Hilfe, manchmal auch materieller Hilfe oder in Form von kulturellem Austausch geschehen.

86. Angesichts der Bedeutung der Rolle der Laien in der Kirche und in der Gesellschaft wird man die für die Ökumene verantwortlichen Laien ermutigen, Kontakte und Austausch mit den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zu entwickeln, unter Berücksichtigung der durch das Direktorium gegebenen Normen.(100)

 

C. DIE SPEZIELLE AUSBILDUNG

87. Die Bedeutung der Ausbildung zum Dialog. Trägt man dem Einfluß der höheren Bildungszentren Rechnung, ist es nur selbstverständlich, daß die kirchlichen Fakultäten und die anderen höheren Studieneinrichtungen eine besonders wichtige Rolle spielen in der Vorbereitung des ökumenischen Dialogs, für seinen Verlauf und für den Fortschritt in der Einheit der Christen, dem dieser Dialog dient. Die pädagogische Vorbereitung auf den Dialog soll folgenden Anforderungen Genüge tun:

a) ein persönliches und ernsthaftes Engagement, das im Glauben gelebt wird, denn ohne diesen ist der Dialog nicht mehr ein Dialog zwischen Schwestern und Brüdern, sondern nur eine rein akademische Übung;

b) die Suche nach neuen Wegen und Mitteln, um gegenseitige Beziehungen aufzubauen und die Einheit wiederherzustellen, gegründet auf eine noch größere Treue zum Evangelium und auf ein authentisches Bekenntnis des christlichen Glaubens in Wahrheit und Liebe;

c) die Überzeugung, daß der ökumenische Dialog keinen rein privaten Charakter zwischen Personen oder besonderen Gruppen hat, sondern daß er in das Engagement der ganzen Kirche eingebettet ist und konsequenterweise in Übereinstimmung mit der Lehre und den Anweisungen ihrer Hirten geführt werden muß;

d) eine Bereitschaft anzuerkennen, daß die Glieder der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften uns helfen können, die Lehre und das Leben ihrer eigenen Gemeinschaften besser kennenzulernen und auch darzustellen;

e) der Respekt vor dem persönlichen Gewissen und der persönlichen Überzeugung eines jeden, der einen Aspekt oder eine Lehre seiner eigenen Kirche oder ihre besondere Art, die göttliche Offenbarung zu verstehen, darlegt;

f) die Anerkennung der Tatsache, daß nicht alle über dieselbe Vorbereitung für die Teilnahme an einem Dialog verfügen, da es Unterschiede im Niveau der Ausbildung, der Reife, des Geistes und der geistlichen Entwicklung gibt.

Die Rolle der kirchlichen Fakultäten

88. Die Apostolische Konstitution Sapientia Christiana gibt genau an, daß gleich im ersten Studienabschnitt an der Theologischen Fakultät Fundamentaltheologie studiert werden soll, unter Berücksichtigung auch ökumenischer Fragen.(101)

Im nächsten Studienabschnitt sollen ebenfalls "die ökumenischen Fragen sorgfältig behandelt werden, gemäß den Normen, die durch die verantwortliche kirchliche Autorität gegeben wurden".(102)

Mit anderen Worten: Es erscheint zweckmäßig, spezielle Kurse über den Ökumenismus anzubieten, die zusätzlich zu den Elementen, die schon in Nr. 79 angegeben wurden, folgendes behandeln können:

a) den augenblicklichen Stand der Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und den anderen Kirchen wie auch kirchlichen Gemeinschaften, der auf dem Studium der veröffentlichten Ergebnisse des Dialogs beruht;

b) das Studium des Erbes und der Traditionen der anderen Christen des Ostens und des Westens;

c) die Bedeutung des Ökumenischen Rates der Kirchen für die ökumenische Bewegung und den gegenwärtigen Stand der Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und diesem Rat;

d) die Rolle von Kirchenräten auf nationaler und übernationaler Ebene, was sie erreicht haben und ihre Schwierigkeiten.

Außerdem darf nicht vergessen werden, daß die ökumenische Dimension in der gesamten theologischen Lehre und Forschung beachtet werden soll.

Die Rolle der katholischen Universitäten

89. Auch sie sind dazu aufgerufen, eine gediegene ökumenische Bildung zu gewährleisten. Hier einige Beispiele für geeignete Maßnahmen, die sie ergreifen können:

a) wenn sich die Materie dafür eignet, für Lehr- und Forschungsmethoden eine ökumenische Dimension anregen;

b) Kolloquien und Studientage vorsehen, die ökumenischen Fragen gewidmet sind;

c) Konferenzen und Treffen organisieren, um gemeinsam eine Studie, eine Arbeit oder eine soziale Aktivität durchzuführen. Dabei soll Zeit gegeben werden, die christlichen Prinzipien des sozialen Handelns und die Mittel der Anwendung zu reflektieren. Diese Gelegenheiten, bei denen nur Katholiken oder vielleicht Katholiken und andere Christen gemeinsam handeln, sollen, soweit dies möglich ist, zur Zusammenarbeit mit anderen höheren Instituten ermutigen, die in räumlicher Nähe liegen;

d) in Universitätszeitschriften und -zeitungen einen Platz vorsehen für die Chronik von ökumenischen Vorgängen und auch für vertiefte Studien, vor allem für solche, welche die gemeinsamen Dokumente der Dialoge zwischen Kirchen kommentieren.

e) In den mit Universitäten verbundenen Kollegs soll man Beziehungen zwischen Katholiken und anderen christlichen Studenten nachdrücklich empfehlen. Gut angeleitet können die jungen Leute dank der guten Beziehungen lernen, gemeinsam in einem vertieften ökumenischen Geist zu leben und treue Zeugen ihres christlichen Glaubens zu sein.

f) Es ist wichtig, dem Gebet für die Einheit ein besonderes Gewicht zu geben, nicht nur in der dafür vorgesehenen Woche, sondern auch zu anderen Gelegenheiten im Laufe des Jahres. Je nach den örtlichen Gegebenheiten und dem Personenkreis sowie unter Beachtung der geltenden Richtlinien für gemeinsame Gottesdienste kann man gemeinsame Exerzitien planen, die von einem erfahrenen geistlichen Leiter gestaltet werden sollen.

g) Für das gemeinsame Zeugnis öffnet sich ein sehr weites Feld, vor allem für soziale oder wohltätige Aktionen. Die Studenten sollten für diese gut vorbereitet und ermutigt werden - nicht nur die Studenten der Theologie, sondern ebenso die der anderen Fakultäten wie zum Beispiel der juristischen, der soziologischen, der wirtschaftspolitischen. Durch ihre Mitwirkung helfen sie, solche Initiativen leichter zu realisieren.

h) Den Studentenpfarrern, den Professoren und den Studentenberatungen wird es am Herzen liegen, ihre Aufgaben in einem ökumenischen Geist zu erfüllen, vor allem, indem sie einige der obengenannten Initiativen organisieren. Diese Aufgabe fordert von ihnen eine gründliche Kenntnis der Lehre der Kirche, eine angemessene Sachkenntnis in den akademischen Disziplinen, eine echte Umsicht und das Gespür für das rechte Maß: alle diese Eigenschaften sollten ihnen erlauben, ihren Studenten zu helfen, ihr eigenes Glaubensleben mit der Offenheit für die anderen in Einklang zu bringen.

Die Rolle der Spezialinstitute für Ökumenik

90. Um ihrer ökumenischen Aufgabe gerecht zu werden, braucht die Kirche eine große Anzahl von Experten auf diesem Gebiet: Geistliche, Ordensleute, Laien, Frauen und Männer. Diese sind auch in überwiegend katholischen Gegenden notwendig.

a) Diese Aufgabe erfordert Spezialinstitute, die ausgestattet sind mit

- einer angemessenen Dokumentation über den Ökumenismus, besonders über die laufenden Dialoge und die zukünftigen Programme;

- einem fähigen Lehrkörper, der in der katholischen Lehre und zugleich im Ökumenismus gut ausgebildet ist.

b) Diese Einrichtungen sollten sich vor allem in der ökumenischen Forschung engagieren - in Zusammenarbeit, soweit wie möglich, mit Experten anderer theologischer Traditionen und ihren Gläubigen; sie sollten ökumenische Begegnungen organisieren, so zum Beispiel Konferenzen und Kongresse; sie sollten auch in Verbindung stehen mit den nationalen ökumenischen Kommissionen und mit dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen, um stets über den gegenwärtigen Stand der interkonfessionellen Dialoge und die bereits realisierten Fortschritte auf dem laufenden zu sein.

c) Die so ausgebildeten Experten können Mitarbeiter der ökumenischen Bewegung in der katholischen Kirche sein, sei es als Mitglieder oder Leiter von verantwortlichen Einrichtungen auf diözesaner, nationaler oder internationaler Ebene, als Professoren für Ökumenik in kirchlichen Institutionen sowie Zentren oder indem sie authentischen ökumenischen Geist und ökumenische Handlungsweise in ihrer eigenen Umgebung anregen.

 

D. DIE WEITERBILDUNG

91. Die Ausbildung in Lehre und Praxis beschränkt sich nicht auf die Zeit der Berufsausbildung, sondern fordert von den ordinierten Amtsträgern und allen, die in der Seelsorge tätig sind, eine kontinuierliche Aktualisierung, da sich die ökumenische Bewegung in Entwicklung befindet.

Wenn die Bischöfe und die Ordensoberen das vorgesehene Programm für die pastorale Weiterbildung des Klerus durchführen, sei es durch Versammlungen und Kongresse, durch Exerzitien, Tage der Besinnung oder Studientage über pastorale Probleme, so müßten sie dem Ökumenismus, auf der Basis der folgenden Gesichtspunkte, eine sorgfältige Aufmerksamkeit widmen:

a) Systematische Unterrichtung der Priester, Diakone, Ordensleute und Laien über den aktuellen Stand der ökumenischen Bewegung in der Form, daß sie die ökumenische Dimension in die Predigt, in den Religionsunterricht, in das Gebet und das christliche Leben allgemein einbringen können. Wenn es möglich ist und zweckmäßig erscheint, wäre es gut, daß von Zeit zu Zeit ein Amtsträger einer anderen Kirche eingeladen wird, um über seine eigene Tradition oder vielleicht über pastorale Probleme, die oft allen gemeinsam sind, zu sprechen.

b) Dort, wo sich die Möglichkeit bietet, und mit der Zustimmung des Diözesanbischofs, können der katholische Klerus und alle, die ebenfalls in der Pastoral der Diözese tätig sind, an interkonfessionellen Treffen teilnehmen, die sich die Aufgabe gestellt haben, die gegenseitigen Beziehungen zu verbessern und, mit Unterstützung aller, gemeinsame pastorale Probleme zu lösen. Die Verwirklichung dieser Initiativen wird sicherlich erleichtert durch die Schaffung von örtlichen und regionalen Räten oder Vereinigungen für den Klerus oder durch den Beitritt zu ähnlichen, bereits bestehenden Vereinigungen.

c) Die Theologischen Fakultäten, Studienhäuser, Seminare und andere Bildungseinrichtungen können in großem Umfang zur Weiterbildung beitragen, sei es durch das Angebot von Studienkursen für alle, die im pastoralen Dienst stehen, sei es durch ihre Mitwirkung bei anderen Fachdisziplinen und Lehrveranstaltungen anderer Institutionen, indem sie personell oder materiell die Kurse unterstützen.

d) Zusätzlich sind die folgenden Mittel sehr nützlich: eine genaue Information durch die Medien der Ortskirche und, wenn möglich, durch die des Staates, ein Informationsaustausch mit den Mediendiensten der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, geregelte und ständige Beziehungen mit den ökumenischen Kommissionen auf diözesaner oder nationaler Ebene, um allen in der Pastoral tätigen Katholiken eine genaue Dokumentation über die Entwicklungen der ökumenischen Bewegung zur Verfügung zu stellen.

e) Es liegt nahe, aus den verschiedenen Formen der geistlichen Begegnungen Nutzen zu ziehen, um die gemeinsamen wie auch die besonderen Elemente der Spiritualität zu vertiefen. Diese Begegnungen geben Gelegenheit, über die Einheit nachzudenken und für die Versöhnung aller Christen zu beten. Bei derartigen Begegnungen kann die Teilnahme von Mitgliedern verschiedener Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften das gegenseitige Verständnis und das Wachstum der geistlichen Gemeinsamkeit begünstigen.

f) Schließlich ist es wünschenswert, daß in regelmäßigen Abständen eine Bewertung der ökumenischen Aktivität vorgenommen wird.

 

KAPITEL IV

DIE GEMEINSCHAFT IM LEBEN UND IM GEISTLICHEN TUN UNTER DEN GETAUFTEN

 

A. DAS SAKRAMENT DER TAUFE

92. Durch das Sakrament der Taufe wird der Mensch ganz in Christus und in seine Kirche eingegliedert. Durch sie wird er wiedergeboren zur Teilhabe am göttlichen Leben.(103) Die Taufe begründet somit das sakramentale Band der Einheit zwischen allen, die durch sie wiedergeboren sind. Die Taufe in sich ist ein Beginn, da sie danach strebt, die Fülle des Lebens in Christus zu erlangen. So ist sie hingeordnet auf das Bekenntnis des Glaubens, auf die völlige Eingliederung in die Heilsökonomie und auf die eucharistische Gemeinschaft.(104) Von Jesus selbst eingesetzt, schließt die Taufe, durch die wir am Geheimnis seines Todes und seiner Auferstehung teilhaben, die Umkehr, den Glauben, die Vergebung der Sünde und das Geschenk der Gnade ein.

93. Die Taufe wird mit Wasser und einer Formel gespendet, die eindeutig bezeichnet, daß der Akt des Taufens im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes geschieht. Folglich ist es von größter Bedeutung für alle Jünger Christi, daß die Taufe von allen auf diese Weise gespendet wird und daß die unterschiedlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften soweit wie möglich zu einer Übereinstimmung über deren Bedeutung und über deren gültige Spendung gelangen.

94. Sehr dringlich wird empfohlen, daß der Dialog über die Bedeutung und die gültige Feier der Taufe zwischen den Autoritäten der katholischen Kirche und denen der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften auf den Ebenen der Diözese oder der Bischofskonferenzen stattfindet. Auf diese Weise wäre es möglich, gemeinsame Erklärungen über die gegenseitige Anerkennung der Taufen abzugeben, wie auch über die Vorgehensweise in den Fällen, in denen die Gültigkeit einzelner Taufen zweifelhaft sein könnte.

95. Um zu einer solchen Übereinstimmung zu kommen, sollten folgende Punkte bedacht werden:

a) Die Taufe durch Untertauchen oder durch Übergießen, begleitet von der trinitarischen Formel, ist in sich gültig. Daraus folgt, daß das Sakrament als gültig angesehen werden muß, wenn die Rituale, die liturgischen Bücher oder die bestehenden Gewohnheiten einer Kirche oder einer kirchlichen Gemeinschaft eine dieser beiden Weisen zu taufen vorschreiben, außer wenn es ernsthafte Gründe gibt, die daran zweifeln lassen, daß der Amtsträger die Regeln seiner eigenen Gemeinschaft oder Kirche beachtet hat.

b) Der unzureichende Glaube eines Amtsträgers bezüglich der Taufe hat niemals von sich aus eine Taufe ungültig werden lassen. Die hinreichende Intention des taufenden Amtsträgers muß vorausgesetzt werden, es sei denn, es gäbe einen ernsthaften Grund zu zweifeln, daß er das tun wollte, was die Kirche tut.

c) Wenn Zweifel, ob überhaupt Wasser gebraucht und wie es verwendet worden ist,(105) aufkommen, fordern der Respekt vor dem Sakrament und die Achtung vor diesen kirchlichen Gemeinschaften eine ernsthafte Untersuchung der in dieser Gemeinschaft geübten Praxis, ehe über die Gültigkeit ihrer Taufe geurteilt wird.

96. Der lokalen Situation entsprechend und wenn sich die Gelegenheit bietet, können die Katholiken in einer gemeinsamen Feier mit anderen Christen das Gedächtnis der Taufe feiern, die sie vereint. Dabei erneuern sie mit ihnen die Absage an die Sünde und die Verpflichtung, ein entschiedenes christliches Leben zu führen, die sie durch ihr Taufversprechen übernommen haben. Sie verpflichten sich, mit der Gnade des Heiligen Geistes zusammenzuwirken, um dazu beizutragen, die Trennungen unter den Christen zu heilen.

97. Obwohl der Mensch durch die Taufe in Christus und seine Kirche eingegliedert wird, geschieht dies konkret in einer ganz bestimmten Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft. Deswegen darf eine Taufe nicht gemeinschaftlich von zwei Amtsträgern gespendet werden, die verschiedenen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften angehören. Es ist hier daran zu erinnern, daß in der katholischen liturgischen und theologischen Tradition die Taufe immer von einem einzigen Zelebranten gespendet wird. Aus pastoralen Gründen und unter außergewöhnlichen Umständen kann der Ortsordinarius entscheiden, daß der Amtsträger einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft an der Feier teilnimmt und eine Lesung oder ein Gebet usw. übernimmt. Der umgekehrte Fall ist nur möglich, wenn die Taufe, die in einer anderen Gemeinschaft gefeiert wird, nicht den katholischen Prinzipien und der katholischen Disziplin widerspricht.(106)

98. Nach katholischem Verständnis sollen die Taufpaten, im liturgischen und kanonischen Sinne, selbst Mitglieder der Kirche oder der kirchlichen Gemeinschaft sein, in der die Taufe gespendet wird. Die Taufpaten übernehmen nicht nur die Verantwortung für die christliche Erziehung des Getauften (des Gefirmten) als Angehöriger oder Freund, sondern sie sind in Stellvertretung einer Glaubensgemeinschaft anwesend, sie sind ebenfalls Garanten für den Glauben des Täuflings und für sein Verlangen nach kirchlicher Gemeinschaft.

a) Trotzdem kann ein Getaufter, der einer anderen kirchlichen Gemeinschaft angehört, aufgrund der gemeinsamen Taufe und aufgrund guter familiärer oder freundschaftlicher Beziehungen als Taufzeuge zugelassen werden, aber nur zusammen mit einem katholischen Paten.(107) Ein Katholik kann dasselbe für einen Täufling in einer anderen kirchlichen Gemeinschaft tun.

b) Wegen der engen Gemeinschaft, die zwischen der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen des Ostens besteht, ist es erlaubt, aus einem gerechten Grund einen orientalischen Gläubigen als Taufpaten bei der Taufe eines katholischen Kindes oder Erwachsenen zuzulassen, wenn gleichzeitig ein katholischer Taufpate (oder Taufpatin) vorhanden ist. Voraussetzung ist jedoch, daß man genügend für die katholische Erziehung des Getauften Sorge getragen hat und daß die Eignung des Taufpaten festgestellt wurde.

Pate bei einer Taufe in einer orthodoxen Kirche des Ostens zu sein, ist einem Katholiken nicht untersagt, wenn er zu der Taufe eingeladen wird. In diesem Fall kommt die Verpflichtung, über die christliche Erziehung zu wachen, an erster Stelle dem Paten (oder der Patin) zu, der Mitglied der Kirche ist, in der der Täufling getauft wird.(108)

99. Jeder Christ hat das Recht, aus Gewissensgründen frei zu entscheiden, in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche einzutreten.(109) Die Aufgabe der Vorbereitung eines Menschen, der in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche aufgenommen werden möchte, ist ihrem Wesen nach verschieden vom ökumenischen Wirken.(110) Der christliche Initiationsritus für Erwachsene sieht ein Formular vor, um solche Personen in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche aufzunehmen. Dennoch kann die katholische Autorität in solchen Fällen, wie im Fall der konfessionsverschiedenen Ehen, es als notwendig erachten, nachzuforschen, ob die bereits empfangene Taufe gültig vollzogen wurde. Bei dieser Nachforschung müßte man folgende Empfehlungen beachten:

a) Die Gültigkeit der Taufe, wie sie in den verschiedenen Ostkirchen gefeiert wird, steht außer Zweifel. Deshalb genügt es, das Faktum der Taufe festzustellen. In diesen Kirchen wird das Sakrament der Firmung (die Salbung) in gültiger Form vom Priester zusammen mit der Taufe gespendet; so geschieht es häufig, daß im kanonischen Taufzeugnis die Firmung nicht erwähnt wird. Dies rechtfertigt keinen Zweifel daran, daß auch die Firmung gültig gespendet wurde.

b) Bevor man die Gültigkeit der Taufe eines Christen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften prüft, soll man sich vergewissern, ob eine Übereinkunft über die Taufe (wie oben in Nr. 94 dargestellt) mit den beteiligten örtlichen und regionalen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften vorliegt und ob die Taufe wirklich gemäß dieser Übereinkunft vollzogen wurde. Doch muß beachtet werden, daß die fehlende formelle Übereinkunft über die Taufe nicht automatisch die Gültigkeit der Taufe in Frage stellt.

c) Wenn eine offizielle kirchliche Bestätigung vorliegt, besteht kein Grund zum Zweifel an der Gültigkeit der Taufe dieser Christen aus einer anderen Kirche oder einer anderen kirchlichen Gemeinschaft. Es sei denn, daß in einem Einzelfall die Prüfung einen ernsthaften Grund für einen Zweifel ergibt betreffs der Materie, der verwendeten Taufformel, der Intention des erwachsenen Getauften oder der des Amtsträgers, der getauft hat.(111)

d) Wenn selbst nach einer sorgfältigen Untersuchung noch ein ernsthafter Zweifel an der richtigen Spendung der Taufe besteht und folglich eine bedingungsweise Taufe als notwendig erachtet wird, soll der katholische Amtsträger seinen Respekt vor der Lehre zum Ausdruck bringen, nach der die Taufe nur ein einziges Mal gespendet werden kann. Er wird dem Täufling erklären, warum er bedingungsweise getauft wird und was der Ritus der bedingungsweisen Taufe bedeutet. Dieser Ritus der bedingungsweisen Taufe soll privat und nicht öffentlich vollzogen werden.(112)

e) Es ist wünschenswert, daß die Synoden der katholischen Ostkirchen und die Bischofskonferenzen Weisungen für die Aufnahme von getauften Christen aus anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche geben, wobei sie der Tatsache Rechnung tragen, daß diese keine Katechumenen sind und ebenso das Maß der Kenntnis und der Praxis des christlichen Glaubens, das sie haben können, berücksichtigen.

100. Nach dem christlichen Initiationsritus für Erwachsene sollen jene, die sich zu Christus das erste Mal in ihrem Leben bekennen, normalerweise in der Osternacht getauft werden. Wenn in dieser Feier auch bereits Getaufte in die volle Gemeinschaft aufgenommen werden, muß eine klare Unterscheidung zwischen diesen und jenen, die noch nicht getauft sind, gemacht werden.

101. Bei dem gegenwärtigen Stand unserer Beziehungen mit den kirchlichen Gemeinschaften, die aus der Reformation im 16. Jahrhundert hervorgegangen sind, ist bislang noch keine Übereinstimmung über die Bedeutung, über den sakramentalen Charakter, auch nicht über die Spendung des Sakraments der Firmung erreicht worden. Folglich müßten Gläubige aus diesen Gemeinschaften, die in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche eintreten wollen, das Sakrament der Firmung gemäß der Lehre und dem Ritus der katholischen Kirche empfangen, bevor sie zur eucharistischen Gemeinschaft zugelassen werden.

 

B. DIE TEILHABE AN GEISTLICHEN AKTIVITÄTEN UND REICHTÜMERN

Allgemeine Prinzipien

102. Die Christen können ermutigt werden, teilzunehmen und teilzugeben an den geistlichen Aktivitäten und Reichtümern, das heißt jenes geistliche Erbe, das sie gemeinsam besitzen, zu teilen in der Weise und in dem Maße, wie es dem jeweiligen Stand der Trennung entspricht.(113)

103. Der Ausdruck "Teilhabe an geistlichen Aktivitäten und Reichtümern" umfaßt solche Gegebenheiten wie zum Beispiel das gemeinsame Gebet, die Gemeinschaft in der Liturgie im strengen Sinn, wie später unter Nr. 116 beschrieben, sowie den gemeinsamen Gebrauch von kirchlichen Räumen und aller notwendigen liturgischen Gegenstände.

104. Folgende Prinzipien sollten das geistliche Teilen regeln:

a) Trotz der ernsthaften Unterschiede, welche die vollständige kirchliche Gemeinschaft verhindern, ist es klar, daß alle, die durch die Taufe Christus eingegliedert sind, viele Elemente des christlichen Lebens gemeinsam haben. So gibt es unter Christen eine wirkliche, wenn auch unvollkommene Gemeinschaft, die auf viele Weisen zum Ausdruck kommen kann, so im gemeinsamen Gebet und im gemeinsamen liturgischen Gottesdienst,(114) wie dies in den folgenden Paragraphen näher erläutert wird.

b) Nach katholischer Lehre ist die katholische Kirche mit der ganzen offenbarten Wahrheit und allen Mitteln des Heils ausgestattet. Dieses Geschenk kann nicht verloren gehen.(115) Es kann jedoch unter den Elementen und Gaben, welche der katholischen Kirche zu eigen sind (zum Beispiel das geschriebene Wort Gottes, das Leben der Gnade, der Glaube, die Hoffnung und die Liebe usw.), auch viele außerhalb ihrer sichtbaren Grenzen geben. Die Kirchen und die kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, sind keinesfalls ihrer Bedeutung und ihres Wertes im Heilsmysterium beraubt, da der Geist Christi sich nicht weigert, sie als Mittel des Heils zu gebrauchen.(116) In unterschiedlicher Weise, je nach Gegebenheit, können die Feiern einer jeden Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft das Leben der Gnade in ihren Mitgliedern nähren und Zutritt zur Gemeinschaft des Heils geben.(117)

c) Folglich muß die Teilhabe an geistlichen Aktivitäten und Reichtümern dieses doppelte Faktum widerspiegeln:

1. die wirkliche Gemeinschaft im Leben des Heiligen Geistes, die es schon jetzt unter den Christen gibt und die in ihrem Gebet und liturgischem Gottesdienst zum Ausdruck kommt;

2. die Unvollständigkeit dieser Gemeinschaft aufgrund der Unterschiede im Glauben und der Denkformen, die unvereinbar sind mit einer uneingeschränkten, gegenseitigen Teilhabe an den geistlichen Gütern.

d) Die Anerkennung dieser komplexen Wirklichkeit macht es notwendig, Normen für das gemeinsame geistliche Tun aufzustellen, die der Verschiedenheit der kirchlichen Gegebenheiten Rechnung tragen, wie sie in der Beziehung zu den beteiligten Kirchen und den kirchlichen Gemeinschaften bestehen, in der Weise, daß die Christen ihre gemeinsamen geistlichen Reichtümer schätzen und sich an ihnen freuen, aber daß sie auch auf die Notwendigkeit achten, daß die noch bestehenden Trennungen überwunden werden müssen.

e) Da die gemeinsame Feier der Eucharistie ein sichtbares Zeichen der vollen Gemeinschaft des Glaubens, des Gottesdienstes und des gemeinsamen Lebens in der katholischen Kirche ist, die durch die Amtsträger dieser Kirche zum Ausdruck gebracht wird, ist es nicht erlaubt, die Eucharistie mit den Geistlichen anderer Kirchen oder kirchlicher Gemeinschaften zu feiern.(118)

105. Es müßte eine gewisse Gegenseitigkeit geben, da die Teilhabe an geistlichen Aktivitäten und Reichtümern - selbst in den festgelegten Grenzen - im Geist des guten Willens und der Nächstenliebe, ein Beitrag zum Wachstum der Harmonie unter den Christen ist.

106. Bezüglich dieser Teilhabe werden den zuständigen katholischen Autoritäten und denen der anderen Gemeinschaften Beratungen empfohlen, um die Möglichkeiten einer legitimen Gegenseitigkeit zu erkunden nach Maßgabe der Lehre und der Traditionen der verschiedenen Gemeinschaften.

107. Die Katholiken sollen der liturgischen und sakramentalen Ordnung der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften aufrichtige Achtung erweisen, so wie jene um dieselbe Achtung gegenüber der katholischen Disziplin gebeten werden. Eine der Zielsetzungen der obengenannten Beratungen sollte es sein, ein besseres wechselseitiges Verständnis der Disziplin jeder Seite und darüber hinaus eine Übereinstimmung über die Weise anzustreben, wie eine Situation geregelt werden kann, in der die Disziplin der einen Kirche die der anderen in Frage stellt oder ihr widerspricht.

Gemeinsames Gebet

108. Wo es angebracht ist, sollen die Katholiken ermutigt werden, sich mit den Christen, die anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften angehören, zum Gebet zu versammeln, gemäß den Normen der Kirche. Solche gemeinsamen Gebete sind sicherlich ein wirksames Mittel, um die Gnade der Einheit zu erflehen, und sie sind ein echter Ausdruck der Bande, durch die Katholiken immer noch mit diesen verbunden sind.(119) Das gemeinsame Gebet ist als solches ein Weg, der zur geistlichen Versöhnung führt.

109. Das gemeinsame Gebet wird den Katholiken und den anderen Christen empfohlen, damit sie so ihre gemeinsamen Nöte und Sorgen zusammen vor Gott tragen - zum Beispiel den Frieden, soziale Fragen, die gegenseitige Liebe zwischen den Menschen, die Würde der Familie, die Auswirkungen der Armut, des Hungers, der Gewalt usw. Dasselbe trifft für Gelegenheiten zu, wo je nach Umständen eine Nation, eine Region oder eine Gemeinde Gott in Gemeinschaft danken oder ihn um Hilfe bitten will; dies gilt ebenso an einem Nationalfeiertag, in Zeiten des Unglücks oder der öffentlichen Trauer, am Tag, an dem der für das Vaterland Verstorbenen gedacht wird, usw. Dieses gemeinsame Gebet wird auch für Treffen empfohlen, bei denen sich die Christen zum Studium oder zum gemeinsamen Handeln versammeln.

110. Doch sollte das gemeinsame Gebet an erster Stelle die Wiederherstellung der Einheit der Christen beinhalten. Es könnte ausgerichtet sein zum Beispiel auf das Mysterium der Kirche und ihre Einheit, auf die Taufe als sakramentales Band der Einheit oder auf die Erneuerung des persönlichen und gemeinschaftlichen Lebens als notwendiger Weg, um die Einheit zu vollenden. Dieses Gebet wird besonders empfohlen während der "Gebetswoche für die Einheit der Christen" oder während der Zeit zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten.

111. Ein solches Gebet sollte in gemeinsamer Übereinstimmung unter Mitwirkung der Vertreter der Kirchen, kirchlicher Gemeinschaften oder anderer Gruppen vorbereitet werden. Gemeinsam sollten sie untereinander entscheiden, wie jeder daran teilnimmt, und die Themen, Schriftlesungen, Lieder und Gebete aussuchen.

a) Eine solche Feier kann alle Lesungen, Lieder und Gebete umfassen, die das zum Ausdruck bringen, was allen Christen im Glauben und im geistlichen Leben gemeinsam ist. Sie kann folgendes beinhalten: eine Predigt, eine Ansprache oder eine biblische Meditation, die aus dem gemeinsamen christlichen Erbe schöpft und die das gegenseitige Wohlwollen und die Einheit fördert.

b) Es ist darauf zu achten, daß die Übersetzungen der Heiligen Schrift, die man verwendet, für alle annehmbar und getreue Übersetzungen des Originals sind.

c) Es ist wünschenswert, daß der Aufbau dieser Feiern den unterschiedlichen Modellen des gemeinschaftlichen Gebetes, die im Zuge der liturgischen Erneuerung in vielen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften vereinbart wurden, Rechnung trägt. Dabei muß eine besondere Aufmerksamkeit dem gemeinsamen Erbe von Liedern, Texten aus den Lektionaren und liturgischen Gebeten geschenkt werden.

d) Bei der Vorbereitung von Gottesdiensten von Katholiken und Gliedern einer Ostkirche muß genau auf die liturgische Ordnung, die jeder Kirche eigen ist, geachtet werden - in Übereinstimmung mit dem, was in Nr. 115 gesagt wird.

112. Obwohl die Kirche ein Ort ist, an dem die Gemeinde normalerweise gewohnt ist, ihre eigene Liturgie zu feiern, können die gemeinsamen Gottesdienste, von denen hier gesprochen wurde, in einer Kirche der einen oder anderen beteiligten Gemeinde mit der Zustimmung aller stattfinden. Der Ort, der gewählt wird, sollte allen zusagen, angemessen eingerichtet werden können und Andacht ermöglichen.

113. Mit der Billigung aller Teilnehmer können jene, die eine Aufgabe im Gottesdienst übernehmen, die Kleidung tragen, die ihrem kirchlichen Rang und der Art der Feier entspricht.

114. In einigen Fällen kann es nützlich sein, unter der Leitung von Personen, die eine besondere Ausbildung und Erfahrung haben, geistliches Miteinander zu pflegen in der Form von Rekollektionen, Exerzitien, in Gruppen, in denen gemeinsam studiert wird und in denen man sich gemeinsam auf spirituelle Traditionen besinnt sowie in dauerhafteren Gemeinschaften, die der Vertiefung eines gemeinsamen spirituellen Lebens dienen. Große Aufmerksamkeit muß stets dem gewidmet werden, was über die Anerkennung der tatsächlichen Unterschiede in der Lehre gesagt worden ist, und der Lehre und Ordnung der katholischen Kirche bezüglich der Teilnahme an den Sakramenten.

115. Weil die Eucharistiefeier am Herrentag Fundament und Mitte des ganzen liturgischen Jahres ist,120 sind die Katholiken verpflichtet - unbeschadet des Rechts der Ostkirchen -121 an Sonntagen und gebotenen Feiertagen an der Messe teilzunehmen.122 Aus diesem Grund ist es nicht ratsam, am Sonntag ökumenische Gottesdienste zu halten. Es wird daran erinnert, daß, selbst wenn Katholiken an ökumenischen Gottesdiensten und Gottesdiensten anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften teilnehmen, die Verpflichtung, an diesen Tagen an der Messe teilzunehmen, trotzdem bestehen bleibt.

Gemeinsame nichtsakramentale Liturgie

116. Unter liturgischem Gottesdienst versteht man den Gottesdienst, der gemäß den liturgischen Büchern, den Anordnungen und den Gewohnheiten einer Kirche oder einer kirchlichen Gemeinschaft vollzogen wird und dem ein Amtsträger oder ein Beauftragter dieser Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft vorsteht. Der liturgische Gottesdienst kann einen nichtsakramentalen Charakter haben, oder er kann die Feier von einem oder mehreren christlichen Sakramenten sein. In den folgenden Ausführungen handelt es sich um den nichtsakramentalen Gottesdienst.

117. Zu bestimmten Anlässen kann das offizielle Gebet einer Kirche ökumenisch gestalteten Gottesdiensten, die für diese Gelegenheit vorgesehen sind, vorgezogen werden. Die Teilnahme an solchen Gottesdiensten, wie zum Beispiel dem Morgen- und Abendgebet, besonderen Vigilien usw. ermöglicht es Gläubigen unterschiedlicher liturgischer Traditionen - Katholiken, Orthodoxen, Anglikanern und Protestanten - das Gebet anderer Gemeinschaften besser zu verstehen und an den Traditionen, die sich oft aus den gemeinsamen Wurzeln entwickelt haben, tiefer teilzunehmen.

118. Es wird den Katholiken geraten, in den liturgischen Feiern, die in anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften stattfinden und deren Gäste sie sind, an den Psalmen, Wechselgesängen, Liedern und gemeinsamen Gesten teilzunehmen. Wenn ihre Gastgeber es ihnen vorschlagen, können sie eine Lesung übernehmen oder predigen.

119. Die Teilnehmer an einer liturgischen Feier dieser Art sollen ganz besonders aufmerksam auf die Gefühle des Klerus und der Gläubigen aller teilnehmenden christlichen Gemeinschaften Rücksicht nehmen wie auch auf die am Ort üblichen Gewohnheiten, die je nach Zeit, Ort, Personen und Umständen unterschiedlich sein können. In einer katholischen liturgischen Feier können die Amtsträger der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften den Platz einnehmen und die liturgischen Ehren empfangen, die ihrem Rang und ihrer Aufgabe entsprechen, wenn dies als wünschenswert angesehen wird. Die katholischen Geistlichen, die zu einer Feier in einer anderen Kirche oder kirchliche Gemeinschaft eingeladen sind, können, wenn dies den Gastgebern genehm ist, die Kleidung und die Insignien ihres kirchlichen Amtes tragen.

120. Nach dem klugen Ermessen des Ortsordinarius kann der Beerdigungsritus der katholischen Kirche auch Angehörigen einer nichtkatholischen Kirche oder nichtkatholischen Gemeinschaft gewährt werden, falls dies nicht gegen den Willen der Verstorbenen geschieht und unter der Voraussetzung, daß der eigene Amtsträger nicht erreichbar ist,(123) und dies nicht den allgemeinen Rechtsbestimmungen widerspricht.(124)

121. Segnungen, die gewöhnlich nur Katholiken gespendet werden, können ebenfalls anderen Christen gespendet werden, wenn diese darum bitten, gemäß dem Wesen und dem Gegenstand des Segens. Öffentliche Gebete für andere Christen, Lebende oder Verstorbene, für die Nöte und Anliegen anderer Kirchen, kirchlicher Gemeinschaften und ihrer geistlichen Leiter können während der Litaneien und anderer Bittgebete des liturgischen Gottesdienstes, aber nicht während des eucharistischen Hochgebetes gesprochen werden. Die alte christliche Tradition in Liturgie und Ekklesiologie erlaubt nur, im Hochgebet die Namen der Personen zu nennen, die in voller Gemeinschaft mit der Kirche stehen, die diese Eucharistie feiert.

Gemeinschaft im sakramentalen Leben, besonders in der Eucharistie

a) Gemeinschaft im sakramentalen Leben mit den Mitgliedern der verschiedenen orientalischen Kirchen

122. Zwischen der katholischen Kirche und den orientalischen Kirchen, die nicht in voller Gemeinschaft mit ihr stehen, besteht dennoch eine sehr enge Gemeinschaft im Bereich des Glaubens.(125) Außerdem "baut sich auf und wächst durch die Feier der Eucharistie des Herrn in diesen Einzelkirchen die Kirche Gottes" und "diese Kirchen besitzen trotz ihrer Trennung wahre Sakramente, vor allem - kraft der apostolischen Sukzession - das Priestertum und die Eucharistie (...)".(126) Dies schafft gemäß der Auffassung der katholischen Kirche ein ekklesiologisches und sakramentales Fundament, um eine gewisse Gemeinschaft mit diesen Kirchen im liturgischen Gottesdienst und sogar in der Eucharistie zu erlauben und zu ihr zu ermutigen, "unter gegebenen, geeigneten Umständen und mit Billigung der kirchlichen Autorität".(127) Aber es ist bekannt, daß die orientalischen Kirchen aufgrund ihres eigenen Kirchenverständnisses strengere Ordnungen haben können, die andere respektieren sollen. Die Hirten sollten deshalb die Gläubigen sorgfältig unterrichten, damit diese die besonderen Gründe für diese Teilnahme am liturgischen Gottesdienst und die unterschiedlichen Ordnungen kennenlernen, die es in diesem Bereich geben kann.

123. Wenn die Notwendigkeit es erfordert oder ein wirklicher geistlicher Nutzen dazu rät und vorausgesetzt, daß jede Gefahr des Irrtums oder des Indifferentismus vermieden wird, ist es jedem Katholiken, dem es physisch oder moralisch unmöglich ist, einen katholischen Spender aufzusuchen, erlaubt, die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung von einem nichtkatholischen Spender einer Ostkirche zu empfangen.(128)

124. Da es bei den Katholiken und bei den orientalischen Christen unterschiedliche Gewohnheiten gibt bezüglich der Häufigkeit des Kommunionempfangs, der Beichte vor der Kommunion und der eucharistischen Nüchternheit, müssen die Katholiken dafür Sorge tragen, daß sie nicht Anstoß und Mißtrauen unter den orientalischen Christen dadurch erregen, daß sie nicht den orientalischen Gewohnheiten folgen. Ein Katholik, der berechtigterweise die Kommunion bei den orientalischen Christen zu empfangen wünscht, muß soweit wie möglich die orientalische Ordnung respektieren und vom Kommunionempfang absehen, wenn diese Kirche die sakramentale Gemeinschaft nur ihren eigenen Gläubigen gewährt und alle anderen ausschließt.

125. Die katholischen Spender können erlaubt die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung Mitgliedern der orientalischen Kirchen spenden, wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind.

Auch in diesen Fällen muß die Ordnung der orientalischen Kirchen für ihre eigenen Gläubigen beachtet und jeder Anschein von Proselytismus vermieden werden.(129)

126. Während einer sakramentalen liturgischen Feier in einer Ostkirche können die Katholiken Lesungen übernehmen, wenn sie dazu eingeladen werden. Während ähnlicher Feiern in katholischen Kirchen kann ein orientalischer Christ eingeladen werden, die Lesungen zu übernehmen.

127. Wollen zwei orientalische Christen oder zwei Gläubige, von denen der eine Katholik und der andere orientalischer Christ ist, in einer orientalischen Kirche heiraten, so kann ein katholischer Amtsträger bei der Feier der Eheschließung, die nach geltendem Recht gefeiert wird, anwesend sein und an ihr teilnehmen, wenn er von der Autorität der orientalischen Kirche eingeladen ist und wenn er sich nach den Normen (siehe unten) für die konfessionsverschiedenen Ehen richtet, wo sie zutreffen.

128. Ein Mitglied einer orientalischen Kirche kann Trauzeuge bei einer Eheschließung in einer katholischen Kirche sein; ebenso kann ein Mitglied der katholischen Kirche Trauzeuge bei einer Eheschließung sein, die nach geltendem Recht in einer orientalischen Kirche gefeiert wird. In allen Fällen muß dieses Tun der allgemeinen Ordnung der beiden Kirchen bezüglich der Regeln der Teilnahme an solchen Eheschließungen entsprechen.

b) Gemeinschaft im sakramentalen Leben mit den Christen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften

129. Das Sakrament ist eine Handlung Christi und der Kirche durch den Geist.(130) Seine Feier in einer konkreten Gemeinde ist das Zeichen der in ihr bestehenden Einheit im Glauben, im Gottesdienst und im gemeinschaftlichen Leben. Als solche Zeichen sind die Sakramente, besonders die Eucharistie, Quellen der Einheit der christlichen Gemeinde und des geistlichen Lebens und die Mittel, sie aufzubauen. Folglich ist die eucharistische Gemeinschaft untrennbar an die volle kirchliche Gemeinschaft und deren sichtbaren Ausdruck gebunden.

Gleichzeitig lehrt die katholische Kirche, daß durch die Taufe die Mitglieder anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften in einer wirklichen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen(131) und daß "die Taufe ein sakramentales Band der Einheit zwischen allen begründet, die durch sie wiedergeboren sind (...), und ihrem ganzen Wesen nach hinzielt auf die Erlangung der Fülle des Lebens in Christus".(132) Die Eucharistie ist für die Getauften eine geistliche Nahrung, die sie befähigt, die Sünde zu überwinden, vom Leben Christi selbst zu leben, immer tiefer in seinen Leib eingegliedert zu werden und immer intensiver an der ganzen Heilsökonomie des Geheimnisses Christi teilzuhaben.

Im Lichte dieser beiden Grundprinzipien, die stets zusammen gesehen werden müssen, gewährt die katholische Kirche im allgemeinen den Zutritt zur eucharistischen Gemeinschaft und zu den Sakramenten der Buße und der Krankensalbung einzig jenen Gläubigen, die mit ihr in der Einheit des Glaubens, des Gottesdienstes und des kirchlichen Lebens stehen.(133) Aus denselben Gründen erkennt sie auch an, daß unter gewissen Umständen, in Ausnahmefällen und unter gewissen Bedingungen der Zutritt zu diesen Sakramenten Christen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften gewährt oder sogar empfohlen werden kann.(134)

130. Wenn Todesgefahr besteht, können katholische Spender diese Sakramente unter den Bedingungen, die unten (Nr. 131) aufgezählt werden, spenden. In anderen Fällen wird streng empfohlen, daß der Diözesanbischof allgemeine Normen aufstellt, die dienlich sind, um zu beurteilen, welche Situationen als ernste und dringende Notwendigkeiten zu bewerten und ob die unten (Nr. 131) genannten Bedingungen als gegeben anzusehen sind.(135) Dabei hat er den Normen, die diesbezüglich von der Bischofskonferenz oder von den Synoden der katholischen Ostkirche festgelegt wurden, Rechnung zu tragen. Entsprechend dem kanonischen Recht(136) dürfen diese allgemeinen Normen nur nach Beratung mit der zuständigen - wenigstens lokalen - Autorität der betreffenden nichtkatholischen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft erlassen werden. Die katholischen Spender werden beurteilen, ob es sich um besondere Fälle handelt, und werden dieses Sakrament nur in Übereinstimmung mit diesen Normen, falls es solche gibt, spenden. Falls es diese nicht gibt, werden sie nach den Normen dieses Direktoriums urteilen.

131. Die Bedingungen, unter denen ein katholischer Spender die Sakramente der Eucharistie, der Buße und der Krankensalbung einem Getauften, der sich in der oben erwähnten Situation befindet (Nr. 130), spenden kann, sind folgende: Diesem Gläubigen ist es nicht möglich, einen Spender der eigenen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft aufzusuchen, er erbittet von sich aus diese Sakramente, er bekundet den katholischen Glauben bezüglich dieser Sakramente und ist in rechter Weise vorbereitet.(137)

132. Aufgrund der katholischen Lehre über die Sakramente und ihre Gültigkeit kann ein Katholik unter den oben erwähnten Umständen (Nr. 130, 131) diese Sakramente nur von einem Spender einer Kirche erbitten, in dessen Kirche diese Sakramente gültig gespendet werden, oder von einem Spender, von dem feststeht, daß er gemäß der katholischen Lehre über die Ordination gültig geweiht ist.

133. Die Lesung der Heiligen Schrift während der Eucharistiefeier der katholischen Kirche geschieht durch Mitglieder dieser Kirche. In Ausnahmefällen und aus gutem Grund kann der Diözesanbischof dem Mitglied einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft erlauben, die Aufgabe des Lektors zu übernehmen.

134. In der katholischen Eucharistiefeier ist die Predigt, die Teil der Liturgie selbst ist, dem Priester oder Diakon vorbehalten, da sie die Mysterien des Glaubens und die Normen des christlichen Lebens in Übereinstimmung mit der katholischen Lehre und Tradition darlegt.(138)

135. Für die Schriftlesung und Predigt während Gottesdiensten, die keine Eucharistiefeier sind, sollen die oben (Nr. 118) angegebenen Normen angewandt werden.

136. Die Mitglieder anderer Kirchen oder kirchlicher Gemeinschaften können Trauzeugen bei der Feier einer Eheschließung in einer katholischen Kirche sein. Katholiken können auch Trauzeugen bei Eheschließungen sein, die in gültiger Form in anderen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften vollzogen werden

Teilhabe an anderen Gütern für das geistliche Leben und Tun

137. Die katholischen Gotteshäuser sind konsekrierte oder gesegnete Gebäude, die eine große theologische und liturgische Bedeutung für die katholische Gemeinde haben. Folglich sind sie im allgemeinen dem katholischen Gottesdienst vorbehalten. Aber wenn Priester, Amtsträger oder Gemeinden, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, keinen Ort und auch nicht die notwendige Ausstattung haben, um ihre religiösen Zeremonien würdig zu feiern, kann der Diözesanbischof ihnen erlauben, eine katholische Kirche oder ein katholisches Gebäude zu benutzen und auch die notwendige Ausstattung für die Gottesdienste zu entleihen. Unter ähnlichen Umständen kann ihnen auch erlaubt werden, auf katholischen Friedhöfen zu beerdigen oder dort Gottesdienste zu halten.

138. Aufgrund der sozialen Entwicklung, dem schnellen Bevölkerungswachstum und der Verstädterung, sowie aus finanziellen Gründen kann der gemeinsame Besitz oder Gebrauch von Gottesdienststätten während eines längeren Zeitraums von praktischem Interesse sein, dort wo ökumenische Beziehungen und Verständnis zwischen den Gemeinden bestehen.

139. Wenn der Diözesanbischof die Erlaubnis entsprechend den gegebenenfalls festgesetzten Normen der Bischofskonferenz oder des Heiligen Stuhls erteilt hat, muß mit Behutsamkeit die Frage der Aufbewahrung des Heiligen Sakraments in Betracht gezogen werden. Die Lösung über die Aufbewahrung sollte im Sinne einer gesunden Sakramenten-Theologie, mit allem geziemenden Respekt, überlegt werden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Sensibilitäten derer, die das Gebäude benutzen werden. So könnte zum Beispiel ein gesonderter Raum oder eine Kapelle gebaut werden.

140. Bevor die Verantwortlichen der betroffenen Gemeinden Baupläne für ein gemeinsames Gebäude entwerfen, sollten sie eine Übereinstimmung erreichen, wie ihre unterschiedlichen Ordnungen berücksichtigt werden sollen, insbesondere was die Sakramente betrifft. Außerdem müßte ein Vertrag abgeschlossen werden, der klar und angemessen alle Fragen behandelt, die sich bezüglich der Finanzen und Verpflichtungen aus kirchlichem und zivilem Gesetz ergeben.

141. In den katholischen Schulen und Instituten sollen alle Anstrengungen unternommen werden, um den Glauben und das Gewissen der Studierenden oder der Lehrer zu respektieren, die anderen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften angehören. In Übereinstimmung mit ihren eigenen approbierten Statuten sollten die Vorstände dieser Schulen und Institute darauf achten, daß die Seelsorger der anderen Gemeinschaften jede Möglichkeit haben, um ihren geistlichen und sakramentalen Dienst für ihre Gläubigen auszuüben, die solche Schulen oder Institute besuchen. In dem Maße, in dem es die Umstände gestatten, können diese Möglichkeiten mit Erlaubnis des Diözesanbischofs in den Räumlichkeiten, die den Katholiken gehören, einschließlich der Kirche oder Kapelle angeboten werden.

142. In den Krankenhäusern, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen, die von Katholiken geführt werden, sollen die Verantwortlichen umgehend die Priester und Amtsträger der anderen Gemeinschaften von der Anwesenheit ihrer Gläubigen in Kenntnis setzen und ihnen jede Erleichterung gewähren, damit sie diese Personen besuchen und ihnen eine geistliche und sakramentale Hilfe unter würdigen und die Ehrfurcht wahrenden Bedingungen bieten können; diese kann den Gebrauch der Kapelle mit einschließen.

 

C. BEKENNTNISVERSCHIEDENE EHEN

143. Dieser Abschnitt des Ökumenischen Direktoriums unternimmt nicht den Versuch, alle pastoralen und kirchenrechtlichen Fragen auf erschöpfende Art und Weise zu behandeln, die entweder mit der Feier selbst des christlichen Ehesakramentes oder mit der Seelsorge an christlichen Familien verbunden sind. Diese Fragen gehören zur allgemeinen seelsorglichen Tätigkeit eines jeden Bischofs oder der Regionalkonferenz der Bischöfe. Was hier folgt, setzt den Akzent auf die spezifischen Fragen, die die bekenntnisverschiedenen Ehen betreffen, und muß in diesem Zusammenhang verstanden werden. Der Begriff "bekenntnisverschiedene Ehe" bezieht sich auf eine jede Ehe zwischen einem katholischen Partner und einem anderen christlichen, getauften Partner, der nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht.(139)

144. Bei jeder Ehe richtet sich die erste Sorge der Kirche darauf, die Festigkeit sowie Dauerhaftigkeit des unauflöslichen Ehebandes und des aus ihm hervorgehenden Familienlebens zu bestärken. Die vollkommene Einheit der Personen und das vollständige Teilen des Lebens, die den Ehestand ausmachen, sind eher gewährleistet, wenn die beiden Eheleute derselben Glaubensgemeinschaft angehören. Ferner zeigen die praktische Erfahrung und die Einsichten, die sich aus verschiedenen Dialogen zwischen Vertretern von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften ergeben, daß bekenntnisverschiedene Ehen oft für die Eheleute selbst und für ihre Kinder hinsichtlich der Bewahrung ihres christlichen Glaubens und Engagements sowie für die Harmonie des Familienlebens Schwierigkeiten verursachen. Aus allen diesen Gründen bleibt die Ehe zwischen Personen derselben kirchlichen Gemeinschaft das Ziel, das zu empfehlen und zu ermutigen ist.

145. Da jedoch eine wachsende Anzahl von bekenntnisverschiedenen Ehen in sehr vielen Teilen der Welt festzustellen ist, wendet die Kirche nachdrücklich ihre pastorale Sorge auch den Paaren zu, die sich darauf vorbereiten, solche Ehen zu schließen, und solchen Paaren, die sie bereits geschlossen haben. Diese Ehen, selbst wenn sie ihre eigentümlichen Schwierigkeiten haben, "weisen jedoch zahlreiche Elemente auf, die es zu schätzen und zu entfalten gilt, sei es wegen ihres inneren Wertes, sei es wegen des Beitrags, den sie in die ökumenische Bewegung einbringen können. Dies trifft insbesondere zu, wenn beide Ehepartner ihren religiösen Verpflichtungen nachkommen. Die gemeinsame Taufe und die dynamische Kraft der Gnade sind in diesen Ehen für die Gatten Grundlage und beständige Anregung, ihrer Einheit im Bereich der sittlichen und geistlichen Werte im Leben Gestalt zu geben."(140)

146. Es gehört zur ständigen Verantwortung aller, aber besonders der Priester, der Diakone und derer, die sie in ihrem seelsorglichen Dienst unterstützen, dem(r) katholischen Ehepartner(in) für das Glaubensleben und den bekenntnisverschiedenen Brautpaaren bei ihrer Vorbereitung auf die Ehe, bei deren sakramentalen Feier sowie für das spätere gemeinsame Leben eine besondere Unterweisung und Hilfe anzubieten. Diese pastorale Sorge muß auf die konkrete geistliche Voraussetzung eines jeden Partners, seine Glaubenserziehung und seine Glaubenspraxis Rücksicht nehmen. Gleichzeitig muß man die besondere Situation eines jeden Paares, das Gewissen jedes Partners und die Heiligkeit der sakramentalen Ehe selbst achten. Wenn man dies für nützlich hält, könnten die Diözesanbischöfe, die Synoden der katholischen Ostkirchen oder die Bischofskonferenzen noch genauere Richtlinien für diesen seelsorglichen Dienst aufstellen.

147. Um dieser Verantwortung Genüge zu tun, müßte man, wenn die Situation dies erfordert, möglicherweise positive Schritte unternehmen, um mit dem Amtsträger der anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft in Verbindung zu treten, selbst wenn sich dies nicht immer als leicht erweist. Im allgemeinen können die gegenseitigen Begegnungen christlicher Seelsorger, die auf die Hilfe für diese Ehen und auf die Bewahrung von deren Werten abzielen, ein hervorragendes Gebiet ökumenischer Zusammenarbeit sein.

148. Bei der Aufstellung der Programme für die notwendige Vorbereitung auf die Ehe sollten der Priester oder der Diakon sowie diejenigen, die ihnen assistieren, als positive Aspekte hervorheben, daß das Paar, weil es christlich ist, teil hat am Leben der Gnade, des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe sowie anderer innerer Gaben des Heiligen Geistes.(141) Jeder Ehegatte sollte, indem er weiterhin treu an seiner christlichen Verpflichtung festhält und sie praktiziert, das suchen, was zur Einheit und zur Eintracht führen kann. Dabei sollte er jeden religiösen Indifferentismus vermeiden und die wirklichen Unterschiede nicht verharmlosen.

149. Um eine größere Verständigung und Einheit zu fördern, sollten beide Seiten sich bemühen, die religiösen Überzeugungen sowie die Lehren und die religiöse Praxis der Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft des anderen besser kennenzulernen. Um den beiden Gatten zu helfen, aus dem christlichen Erbe zu leben, das ihnen gemeinsam ist, muß man sie daran erinnern, daß das gemeinsame Gebet für ihre geistliche Eintracht wesentlich sowie das Lesen und das Studium der Heiligen Schriften von großer Bedeutung sind. Während der Vorbereitungszeit kann das Bemühen des Paares, die religiösen und kirchlichen Traditionen eines jeden kennenzulernen, ferner die ernsthafte Überprüfung der bestehenden Unterschiede zu einer größeren Ehrlichkeit und Liebe sowie zu einem tieferen Verständnis dieser Wirklichkeiten und auch der Ehe selbst führen.

150. Wenn aus einem gerechten und vernünftigen Grund die Erlaubnis, eine bekenntnisverschiedene Ehe einzugehen, erbeten wird, müssen die beiden Partner über die wesentlichen Zwecke und Wesenseigenschaften der Ehe, die von keinem der beiden Partner ausgeschlossen werden dürfen, unterwiesen werden. Des weiteren wird vom katholischen Teil nach der vom Partikularrecht der katholischen Ostkirchen oder der von der Bischofskonferenz festgesetzten Form die Erklärung abverlangt, daß er bereit ist, die Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, sowie aufrichtig zu versprechen, sein Mögliches zu tun, daß alle Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden. Der andere Partner muß über dieses Versprechen und diese Verpflichtungen informiert werden.(142) Gleichzeitig muß anerkannt werden, daß der nichtkatholische Partner aufgrund seines eigenen christlichen Engagements sich einer ähnlichen Verpflichtung gegenübersehen kann. Es ist zu beachten, daß im Kirchenrecht von diesem Partner kein schriftliches oder mündliches Versprechen verlangt wird.

Bei den Gesprächen, die man mit jenen führt, die eine bekenntnisverschiedene Ehe eingehen wollen, wird man die Diskussion über die Frage der Taufe und der katholischen Erziehung der künftigen Kinder, und wenn möglich, eine Entscheidung darüber vor der Eheschließung anregen und fördern.

Der Ortsoberhirte wird bei seinem Urteil, ob ein "gerechter und vernünftiger Grund" im Hinblick auf die Gewährung der Erlaubnis dieser bekenntnisverschiedenen Ehe besteht, unter anderem einer ausdrücklichen Ablehnung seitens des nichtkatholischen Teils Rechnung tragen.

151. Bei der Erfüllung seiner Pflicht, den katholischen Glauben seinen Kindern zu vermitteln, wird der katholische Elternteil die religiöse Freiheit und das Gewissen des anderen Elternteils respektieren. Er wird Sorge tragen für die Einheit und den Bestand der Ehe sowie die Aufrechterhaltung der Gemeinschaft der Familie. Falls trotz aller Bemühungen die Kinder nicht in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden, fällt der katholische Elternteil nicht unter die Strafe des Kirchenrechtes.(143) Dennoch hört seine Verpflichtung, den katholischen Glauben mit seinen Kindern zu teilen, nicht auf. Diese Aufgabe bleibt bestehen und kann zum Beispiel beinhalten, daß er aktiv beiträgt zur christlichen Atmosphäre des Familienlebens; er sollte alles in seinen Kräften stehende durch Wort und Beispiel tun, um den anderen Gliedern der Familie zu helfen, die spezifischen Werte der katholischen Überlieferung zu würdigen; er sollte alle notwendigen Vorkehrungen treffen, damit er - wohl informiert - fähig ist, den katholischen Glauben darzulegen und mit den anderen darüber zu diskutieren; er sollte mit seiner Familie um die Gnade der Einheit der Christen, wie der Herr sie will, beten.

152. Obgleich uns deutlich bewußt ist, daß es Unterschiede in der Lehre zwischen der katholischen Kirche und den verschiedenen orientalischen Kirchen gibt, welche die volle sakramentale und kanonische Einheit verhindern, muß man bei der Seelsorge für Ehen zwischen Katholiken und orientalischen Christen der richtigen und genauen Unterweisung des beiden gemeinsamen Glaubens eine besondere Aufmerksamkeit schenken. Ebenso ist zu beachten, daß man in den orientalischen Kirchen "wahre Sakramente (findet), kraft der apostolischen Sukzession, vor allem das Priestertum und die Eucharistie, wodurch sie in ganz enger Verwandtschaft bis heute mit uns verbunden sind".(144) Eine echte seelsorgliche Aufmerksamkeit, die den Menschen in diesen Ehen zugewendet wird, kann ihnen zu einem besseren Verständnis verhelfen, wie ihre Kinder in die Geheimnisse der Sakramente Christi eingeführt und durch sie geistlich genährt werden. Ihre Hinführung zur authentischen christlichen Lehre und zu einer christlichen Lebensweise sollte wohlin jeder Kirche zum größten Teil ähnlich sein. Die Unterschiede auf dem Gebiet des liturgischen Lebens und der privaten Andachtsformen können dazu dienen, das gemeinsame Familiengebet zu ermutigen und nicht es zu behindern.

153. Die Ehe zwischen einem Katholiken und einem Mitglied einer orientalischen Kirche ist gültig, wenn sie nach einem religiösen Ritus von einem geweihten Amtsträger gefeiert wird, vorausgesetzt, daß die anderen erforderlichen Rechtsnormen für die Gültigkeit beachtet worden sind.(145) In diesem Fall ist die kanonische Form der Feier erforderlich für die Erlaubtheit. Die kanonische Form ist erforderlich für die Gültigkeit der Ehen zwischen Katholiken und Christen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften.(146)

154. Aus schwerwiegenden Gründen kann der Ortsordinarius des katholischen Partners, unbeschadet des Rechtes der orientalischen Kirchen,(147) nach Befragen des Ordinarius des Eheschließungsorts, den katholischen Teil von der Einhaltung der kanonischen Eheschließungsform dispensieren.(148) Zu den Dispensgründen können die Wahrung der Eintracht in der Familie, das Erreichen des Einverständnisses der Eltern, die Anerkennung des besonderen religiösen Engagements des Nichtkatholiken oder seine verwandtschaftlichen Beziehungen zu einem Amtsträger einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gerechnet werden. Die Bischofskonferenzen sollten Normen aufstellen, damit eine solche Dispens entsprechend einer allgemeinen Praxis erteilt werden kann.

155. Die von manchen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften vorgeschriebene Verpflichtung, ihre eigene Eheschließungsform zu beachten, ist kein Grund für eine automatische Dispens von der katholischen kanonischen Form. Die besonderen Situationen dieser Art sollten Gegenstand des Dialogs zwischen den Kirchen, wenigstens auf örtlicher Ebene, sein.

156. Man wird beachten müssen, daß eine gewisse öffentliche Form der Feier notwendig ist für die Gültigkeit,(149) wenn die Ehe mit Dispens von der kanonischen Form geschlossen wird. Um die Einheit der Ehe zu betonen, ist es nicht erlaubt, daß zwei getrennte religiöse Feiern stattfinden, in denen der Ehekonsens zweimal abgegeben wird oder daß in einer gottesdienstlichen Feier der Konsens (von beiden assistierenden Amtsträgern) zusammen oder nacheinander erfragt wird.(150)

157. Mit einer zuvor erteilten Erlaubnis des Ortsordinarius können ein katholischer Priester oder ein Diakon, falls sie eingeladen sind, zugegen sein oder irgendwie an der Feier der bekenntnisverschiedenen Ehen teilnehmen, wenn die Dispens von der kanonischen Form gewährt worden ist. In diesem Fall darf es nur eine einzige Zeremonie geben, in der der(die) Vorsteher(in) die Abgabe des Ehekonsenses der Gatten entgegennimmt. Auf Einladung dieses(r) Amtsträgers(in) kann der katholische Priester oder der Diakon zusätzliche und angemessene Gebete sprechen, aus der Heiligen Schrift vorlesen, eine kurze Ansprache halten und das Brautpaar segnen.

158. Wenn das Brautpaar es wünscht, kann der Ortsordinarius gestatten, daß der katholische Priester den Amtsträger der Kirche oder der kirchlichen Gemeinschaft des nichtkatholischen Partners einlädt, an der Eheschließungsfeier teilzunehmen, Schriftlesungen vorzutragen, eine kurze Ansprache zu halten und das Brautpaar zu segnen.

159. Da sich aufgrund der Anwesenheit von nichtkatholischen Trauzeugen oder Gästen Probleme im Hinblick auf den Kommunionempfang stellen können, findet eine bekenntnisverschiedene Eheschließung, die nach der katholischen Form gefeiert wird, im allgemeinen außerhalb der eucharistischen Liturgie statt. Aus einem gerechten Grund kann jedoch der

Bischof der Diözese die Feier der Eucharistie erlauben.(151) Im letzteren Fall ist die Entscheidung über die Zulassung oder die Nichtzulassung des nichtkatholischen Teils zur eucharistischen Kommunion in Übereinstimmung mit den bestehenden allgemeinen Normen auf diesem Gebiet zu treffen, sei es für die orientalischen Christen,(152) sei es für die anderen Christen.(153) Dabei ist der besonderen Situation Rechnung zu tragen, die dadurch gegeben ist, daß zwei getaufte Christen das christliche Ehesakrament empfangen.

160. Obgleich den Gatten einer bekenntnisverschiedenen Ehe die Sakramente der Taufe und der Ehe gemeinsam sind, kann die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie nur im Ausnahmefalle erfolgen, und man muß in jedem einzelnen Fall die oben erwähnten Normen bezüglich der Zulassung eines nichtkatholischen Christen zur eucharistischen Gemeinschaft beachten,(154) ebenso wie jene, die die Teilnahme eines Katholiken an der eucharistischen Gemeinschaft in einer anderen Kirche betreffen.(155)

 

KAPITEL V

DIE ÖKUMENISCHE ZUSAMMENARBEIT, DER DIALOG UND DAS GEMEINSAME ZEUGNIS

 

161. Wenn die Christen in der in Kapitel IV beschriebenen Form zusammen leben und beten, geben sie Zeugnis von ihrem gemeinsamen Glauben und von ihrer Taufe im Namen Gottes, des Vaters aller, seines Sohnes Jesus, des Erlösers aller, und im Namen des Heiligen Geistes, der alle Dinge umwandelt und eint durch die Kraft seiner Liebe. Gegründet auf dieser Gemeinschaft des Lebens und der geistlichen Gaben gibt es noch viele andere Formen der ökumenischen Zusammenarbeit, die die Einheit zum Ausdruck bringen und fördern, und die das Zeugnis der heilbringenden Kraft des Evangeliums, das die Christen der Welt geben, zur Geltung bringen. Wenn die Christen zusammenarbeiten beim Studium und bei der Verbreitung der Bibel, in den liturgischen Studien, in der Katechese und den höheren Studien, in der Pastoral und in der Evangelisation, um durch Nächstenliebe einer Welt zu dienen, die um die Verwirklichung der Ideale der Gerechtigkeit, des Friedens und der Liebe kämpft, dann verwirklichen sie das, was im Ökumenismusdekret vorgeschlagen wurde:

"Vor der ganzen Welt sollen alle Christen ihren Glauben an den einen, dreifaltigen Gott, an den menschgewordenen Sohn Gottes, unsern Erlöser und Herrn, bekennen und in gemeinsamem Bemühen in gegenseitiger Achtung Zeugnis geben für unsere Hoffnung, die nicht zuschanden wird. Da in heutiger Zeit die Zusammenarbeit im sozialen Bereich sehr weit verbreitet ist, sind alle Menschen ohne Ausnahme zu gemeinsamem Dienst gerufen, erst recht diejenigen, die an Gott glauben, am meisten aber alle Christen, die ja mit dem Namen Christi ausgezeichnet sind. Durch die Zusammenarbeit der Christen kommt die Verbundenheit, in der sie schon untereinander vereinigt sind, lebendig zum Ausdruck, und das Antlitz Christi, des Gottesknechtes, tritt in hellerem Licht zutage."(156)

162. Die Christen können ihr Herz nicht dem Schrei der menschlichen Nöte der gegenwärtigen Welt verschließen. Der Beitrag, den sie in allen Bereichen des menschlichen Lebens leisten, in denen sich das Verlangen nach Heil kundtut, ist wirksamer, wenn sie ihn gemeinsam leisten und wenn man sieht, daß ihr Tun ein gemeinsames ist. Es wird folglich ihr Anliegen sein, alles gemeinsam zu tun, soweit es ihnen ihr Glaube erlaubt. Das Fehlen der vollen Gemeinschaft zwischen den verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die noch in der Glaubenslehre und in der Moral bestehenden Divergenzen, die Wunden in den Erinnerungen und das Erbe einer Geschichte der Spaltung - jedes dieser Elemente schränkt das ein, was die Christen zur Zeit gemeinsam tun können. Ihre Zusammenarbeit kann ihnen helfen, die Hindernisse auf dem Weg zur vollen Gemeinschaft zu überwinden und ihre Kräfte zu vereinigen, damit sie zu einem christlichen Leben, einem christlichen Dienst und zu einem sich daraus ergebenden Zeugnis im Hinblick auf die ihnen gemeinsame Sendung befähigt werden.

"In dieser Verbundenheit im Auftrag, über den vor allem Christus selbst entscheidet, müssen alle Christen entdecken, was sie bereits vereint, noch bevor sich ihre volle Gemeinschaft verwirklicht."(157)

Formen und Strukturen der ökumenischen Zusammenarbeit

163. Die ökumenische Zusammenarbeit kann in der Form geschehen, daß verschiedene Kirchen und kirchliche Gemeinschaften an einem schon von einem ihrer Mitglieder begonnenen Programm teilnehmen oder in der Form, daß voneinander unabhängige Aktionen koordiniert werden, damit Verdoppelungen und unnötige Ausweitungen administrativer Strukturen vermieden werden. Die Zusammenarbeit kann auch in der Form von gemeinsamen Initiativen und Programmen geschehen. Verschiedene Arten von Räten und Ausschüssen in einer mehr oder weniger dauerhaften Form können eingesetzt werden, um die Beziehungen zwischen den Kirchen und anderen kirchlichen Gemeinschaften zu erleichtern und die Zusammenarbeit und das gemeinsame Zeugnis zwischen ihnen zu fördern.

164. Die katholische Teilnahme an allen Formen der ökumenischen Begegnung und an Projekten der Zusammenarbeit wird die von der örtlichen kirchlichen Autorität errichteten Normen respektieren. Letztendlich steht es dem Diözesanbischof zu, unter Berücksichtigung dessen, was auf regionaler und nationaler Ebene entschieden wurde, über die Opportunität und Geeignetheit aller Arten örtlicher und ökumenischer Aktionen zu urteilen. Die Bischöfe, die Synoden der katholischen Ostkirchen sowie die Bischofskonferenzen werden im Einverständnis mit den Richtlinien des Heiligen Stuhles und besonders mit denen des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen handeln.

165. Die Zusammenkünfte von autorisierten Vertretern der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen stattfinden, können sehr stark dazu beitragen, die ökumenische Zusammenarbeit zu fördern. Obwohl diese Zusammenkünfte schon in sich ein wichtiges Zeugnis für das ökumenische Engagement der Teilnehmer sind, können sie darüber hinaus die Aktivitäten autorisieren, die von den Mitgliedern als Repräsentanten der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften gemeinsam unternommen werden. Sie können auch Gelegenheit geben, zu prüfen, welche besonderen Probleme und Aufgaben der ökumenischen Zusammenarbeit in Angriff zu nehmen sind, und die notwendigen Entscheidungen zu treffen bezüglich der Einsetzung von Arbeitsgruppen oder Programmen, um diese Aufgaben anzugehen.

Kirchenräte und Christenräte

166. Die Kirchenräte und die Christenräte stellen eine der stabilsten Strukturen dar, die eingerichtet worden sind, um die Einheit und die ökumenische Zusammenarbeit zu fördern. Ein Kirchenrat setzt sich zusammen aus Kirchen158 und ist den Kirchen, die ihn bilden, Rechenschaft schuldig. Ein Christenrat setzt sich zusammen aus (anderen) christlichen Organisationen und Gruppen, wie auch aus Kirchen. Es gibt aber noch andere Einrichtungen für die Zusammenarbeit, die den Christenräten ähnlich sind, jedoch andere Namen tragen. Im allgemeinen bieten Christenräte und ähnliche Einrichtungen ihren Mitgliedern die Möglichkeit, zusammenzuarbeiten, einen Dialog zu führen, die Trennungen und Mißverständnisse zu überwinden, das Gebet zu pflegen und für die Einheit zu arbeiten und - im Rahmen des Möglichen - ein gemeinsames christliches Zeugnis zu geben und einen gemeinsamen christlichen Dienst zu leisten. Sie müssen bewertet werden nach ihren Aktivitäten und nach dem, was sie über sich selbst in ihren Satzungen aussagen. Sie haben nur soviel Kompetenzen, wie sie ihnen von den sie konstituierenden Mitgliedern verliehen werden. Im allgemeinen sind sie nicht zuständig für Unionsverhandlungen zwischen den Kirchen.

167. Da es wünschenswert ist, daß die katholische Kirche auf den verschiedenen Ebenen die ihr geeigneten Formen der Beziehungen zu den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften findet und weil die Kirchenräte und die Christenräte zu den wichtigsten Formen der ökumenischen Zusammenarbeit zählen, sind die wachsenden Kontakte, die die katholische Kirche zu den Räten in vielen Teilen der Welt aufgenommen hat, zu begrüßen.

168. Die Entscheidung, sich einem Rat anzuschließen, liegt in der Zuständigkeit der Bischöfe der Region, die von diesem Rat abgedeckt wird, welche dann auch die Aufgabe haben, über die katholische Teilnahme an diesem Rat zu wachen. Für die nationalen Räte wird dies im allgemeinen die Synode der katholischen Ostkirchen oder die Bischofskonferenz sein (es sei denn, es gibt nur eine Diözese in der Nation). Bei der Prüfung der Frage nach der Mitgliedschaft in einem Rat sollten sich die zuständigen Autoritäten, während sie ihre Entscheidung vorbereiten, mit dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen in Verbindung setzen.

169. Zu den vielen Gesichtspunkten, die bei der Entscheidung, sich einem Rat anzuschließen, berücksichtigt werden müssen, gehört auch der der pastoralen Zweckmäßigkeit eines solchen Schrittes. Vor allem wird man sich vergewissern müssen, ob die Teilnahme am Leben des Rates mit der Lehre der katholischen Kirche vereinbar ist und nicht ihre spezifische und einmalige Identität verunklart. Die erste Sorge muß der Klarheit der Lehre gelten, insbesondere im Hinblick auf die Ekklesiologie. Tatsächlich ist es so, daß die Kirchenräte und die Christenräte weder in sich selbst noch durch sich selbst den Anfang einer neuen Kirche enthalten, die die Gemeinschaft ersetzen würde, die jetzt in der katholischen Kirche existiert. Sie nennen sich nicht Kirchen und nehmen für sich nicht die Autorität in Anspruch, die es ihnen erlauben würde, ein Amt des Wortes oder der Sakramente zu verleihen.159 Besondere Aufmerksamkeit wird man den Fragen nach der Art und Weise widmen, wie die verschiedenen Mitglieder in den Räten repräsentiert sind und wie das Abstimmungsrecht geregelt ist, mit welchen Verfahren die Entscheidungen getroffen, in welcher Form öffentliche Erklärungen abgegeben werden und welches Maß an Autorität diesen Erklärungen beigemessen wird. Eine klare und präzise Übereinkunft in diesen Fragen sollte erfolgen, bevor der Schritt zur Mitgliedschaft unternommen wird.(160)

170. Die katholische Mitgliedschaft in einem lokalen, nationalen oder regionalen Rat ist eine ganz andere Sache als die Beziehung der katholischen Kirche zum Ökumenischen Rat der Kirchen. Der Ökumenische Rat kann in der Tat einzelne Räte einladen, zu ihm "in ein Arbeitsverhältnis zu treten als assoziierte Räte", hat dabei aber weder Autorität noch Kontrolle über diese Räte oder deren Mitgliedskirchen.

171. Die Mitgliedschaft in einem Rat sollte als Übernahme ernsthafter Verantwortung betrachtet werden. Die katholische Kirche muß in ihnen durch kompetente und engagierte Personen vertreten sein. In der Ausübung ihres Mandats sollten sie genau die Grenzen kennen, über die hinaus sie die Kirche nicht verpflichten können ohne besondere Rücksprache mit der Autorität, die sie ernannt hat. Je aufmerksamer die Arbeit der Räte durch die in ihnen vertretenen Kirchen verfolgt wird, desto gewichtiger und wirkungsvoller wird ihr Beitrag zur ökumenischen Bewegung.

Der ökumenische Dialog

172. Der Dialog ist das Herz der ökumenischen Zusammenarbeit und begleitet diese in all ihren Formen. Der Dialog verlangt, daß man zuhört und antwortet, daß man versucht zu verstehen und sich verständlich zu machen. Das bedeutet, bereit zu sein, Fragen zu stellen und seinerseits befragt zu werden. Es bedeutet aber auch, etwas von sich mitzuteilen und dem zu vertrauen, was die anderen von sich selbst sagen. Jeder Gesprächspartner muß bereit sein, immer mehr zur Klärung beizutragen und seine persönlichen Anschauungen, seine Lebensart und sein Tun zu ändern, indem er sich leiten läßt von der echten Liebe zur Wahrheit. Die Gegenseitigkeit und das Engagement füreinander sind wesentliche Elemente des Dialogs sowie auch das Bewußtsein, daß sich die Gesprächspartner auf der Ebene der Gleichberechtigung befinden.(161) Der ökumenische Dialog erlaubt den Mitgliedern der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, sich gegenseitig kennenzulernen und diejenigen Themen des Glaubens und der Praxis ausfindig zu machen, die sie gemeinsam haben und diejenigen, in denen sie sich unterscheiden. Sie versuchen, die Wurzeln der Differenzen zu verstehen und abzuwägen, in welchem Maße sie ein wirkliches Hindernis für den gemeinsamen Glauben bilden. Wenn sie feststellen, daß die Differenzen ein wirkliches Hindernis für die Gemeinschaft sind, versuchen sie, Mittel zu finden, um diese im Licht der schon gemeinsamen Inhalte des Glaubens zu überwinden.

173. Die katholische Kirche kann sich am Dialog beteiligen auf diözesaner Ebene, auf der Ebene der Bischofskonferenz oder der Synoden der katholischen Ostkirchen und auf der Ebene der universalen Kirche. Ihre Struktur als universale Gemeinschaft des Glaubens und des sakramentalen Lebens erlaubt ihr, auf jeder dieser Ebenen eine in sich zusammenhängende und einheitliche Position darzubieten. Wenn sie nur einen Gesprächspartner hat, sei es eine Kirche oder eine kirchliche Gemeinschaft, wird der Dialog bilateral genannt. Wenn es mehrere Dialogpartner gibt, nennt er sich multilateral.

174. Auf lokaler Ebene gibt es unzählige Anlässe zum Austausch unter Christen, ausgehend von den informellen Gesprächen, die im Alltagsleben stattfinden, über die Konferenzen, in denen in christlicher Perspektive die Probleme des örtlichen Lebens sowie die Probleme besonderer Berufsgruppen (Ärzte, Sozialarbeiter, Eltern, Erzieher) gemeinsam erörtert werden, bis hin zu den Studiengruppen, die sich mit spezifisch ökumenischen Fragen befassen. Die Dialoge können geführt werden durch Laiengruppen, durch Mitglieder des Klerus, durch Fachtheologen oder in unterschiedlicher Zusammensetzung von Mitgliedern dieser verschiedenen Gruppen. Egal ob es ein offizielles Statut (von der kirchlichen Autorität formal beschlossen oder autorisiert) gibt oder nicht, muß dieser Austausch immer geprägt sein von einem starken kirchlichen Sinn. Die Katholiken, die am Dialog teilnehmen, müssen ihren Glauben gut kennen und ihn fest in ihrem Leben verankert haben, und sie werden darauf achten, immer in Gemeinschaft mit dem Denken und Wollen ihrer Kirche zu stehen.

175. In bestimmten Dialogen sind die Teilnehmer von der Hierarchie beauftragt, nicht in privater Eigenschaft daran teilzunehmen, sondern als delegierte Vertreter ihrer Kirche. Solche Mandate können erteilt werden vom Ortsordinarius, von den Synoden der katholischen Ostkirchen, von der zuständigen Bischofskonferenz oder vom Heiligen Stuhl. In solchen Fällen haben die katholischen Teilnehmer eine besondere Verantwortung gegenüber der Autorität, die sie entsandt hat. Gleichfalls ist die Zustimmung dieser Autorität notwendig, bevor ein jegliches Dialogergebnis die Kirche offiziell in Pflicht nimmt.

176. Die katholischen Teilnehmer am Dialog richten sich nach den die katholische Lehre betreffenden Prinzipien, wie sie Unitatis Redintegratio darlegt:

"Die Art und Weise der Formulierung des katholischen Glaubens darf keinerlei Hindernis bilden für den Dialog mit den Brüdern. Die gesamte Lehre muß klar vorgelegt werden. Nichts ist dem ökumenischen Geist so fern wie jener falsche Irenismus, durch den die Reinheit der katholischen Lehre Schaden leidet und ihr ursprünglicher und sicherer Sinn verdunkelt wird.

Zugleich muß aber der katholische Glaube tiefer und richtiger ausgedrückt werden auf eine Weise und in einer Sprache, die auch von den getrennten Brüdern wirklich verstanden werden kann.

Darüber hinaus müssen beim ökumenischen Dialog die katholischen Theologen, wenn sie in Treue zur Lehre der Kirche in gemeinsamer Forschungsarbeit mit den getrennten Brüdern die göttlichen Geheimnisse zu ergründen suchen, mit Wahrheitsliebe, mit Liebe und Demut vorgehen. Beim Vergleich der Lehren miteinander soll man nicht vergessen, daß es eine Rangordnung oder ,Hierarchie' der Wahrheiten innerhalb der katholischen Lehre gibt, je nach der verschiedenen Art ihres Zusammenhangs mit dem Fundament des christlichen Glaubens. So wird der Weg bereitet werden, auf dem alle in diesem brüderlichen Wettbewerb zur tieferen Erkenntnis und deutlicheren Darstellung der unerforschlichen Reichtümer Christi angeregt werden."(162)

Die Frage der "Hierarchie der Wahrheiten" wird gleichfalls behandelt in dem Dokument Erwägungen und Hinweise zum ökumenischen Dialog:

"Im Leben wie auch in der Lehre einer jeden Kirche erscheint nicht alles auf der gleichen Ebene; gewiß fordern alle offenbarten Wahrheiten dieselbe Glaubenszustimmung; aber gemäß ihrer mehr oder weniger großen Nähe zum Fundament des offenbarten Geheimnisses stehen sie in einem jeweils verschiedenen Verhältnis zueinander, und ihre Beziehungen miteinander sind verschieden."(163)

177. Der Gegenstand des Dialogs kann ein breiter Katalog von Lehrfragen sein, dessen Behandlung einen bestimmten Zeitraum in Anspruch nimmt oder eine einfache Frage, deren Behandlung sich zeitlich eingrenzen läßt. Eine solche Frage kann die Pastoral oder die Missionstätigkeit betreffen, bezüglich derer die Kirchen einen gemeinsamen Standpunkt finden wollen, um die zwischen ihnen bestehenden Konflikte zu überwinden und die gegenseitige Hilfe und das gemeinsame Zeugnis zu fördern. Für bestimmte Fragen kann sich ein bilateraler Dialog als nützlicher erweisen, für andere hingegen erbringt ein multilateraler Dialog die besseren Ergebnisse. Die Erfahrung zeigt, daß in der komplexen Aufgabe der Förderung der Einheit der Christen beide Dialogformen sich gegenseitig ergänzen. Die Ergebnisse eines bilateralen Dialogs sollten baldmöglichst allen anderen interessierten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften mitgeteilt werden.

178. Eine Kommission oder ein Ausschuß, der auf Wunsch von zwei oder mehreren Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften eingesetzt wurde, um den Dialog zu führen, kann zu unterschiedlichen Graden der Übereinstimmung bezüglich des ihm gestellten Themas gelangen und kann ihre(seine) Dialogergebnisse in einer Erklärung formulieren; aber auch bevor eine Übereinstimmung erreicht ist, kann eine Kommission es hin und wieder nützlich finden, eine Erklärung oder einen Bericht zu veröffentlichen über die erreichten Konvergenzen, die festgestellten offenen Fragen und mit einer Anregung, in welcher Richtung ein künftiger Dialog geführt werden sollte. Alle Erklärungen und Berichte der Dialogkommissionen unterliegen der Zustimmung der beteiligten Kirchen. Die Erklärungen der Dialogkommissionen haben in sich einen Wert aufgrund der Kompetenz und des Status ihrer Autoren. Sie verpflichten die katholische Kirche jedoch nicht, solange sie nicht durch die zuständigen kirchlichen Autoritäten bestätigt worden sind.

179. Wenn die Ergebnisse eines Dialogs von den zuständigen Autoritäten als reif für eine Auswertung angesehen werden, dann müssen sich die Glieder des Gottesvolkes, je nach ihrer Funktion und ihrem Charisma, an dem kritischen Klärungsprozeß beteiligen. Die Gläubigen sind in der Tat aufgefordert, den "übernatürlichen Glaubenssinn (sensus fidei)" auszuüben, welcher dem ganzen Gottesvolk eignet, wenn sie "von den Bischöfen bis zum letzten gläubigen Laien", ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußern. Der Glaubenssinn, der vom Geist der Wahrheit und unter der Leitung des Lehramtes (magisterium) geweckt und genährt wird, erlaubt - wenn man ihm treu folgt - nicht mehr das Wort des Menschen, sondern wirklich das Wort Gottes zu empfangen.(164) Durch diesen Glaubenssinn hält das Gottesvolk den einmal den Heiligen übergebenen Glauben unverlierbar fest,(165) dringt mit rechtem Urteil immer tiefer in den Glauben ein und lebt ihn in Fülle.(166)

Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die beste Form zu finden, alle Glieder der Kirche auf die Dialogergebnisse aufmerksam zu machen. Die neuen Einsichten in den Glauben, die neuen Zeugnisse seiner Wahrheit und die neuen Ausdrucksformen, die im Dialog entwickelt worden sind, sollten ihnen soweit wie möglich erklärt werden, wie auch das Ausmaß der Übereinstimmungen, die vorgelegt worden sind. Das erlaubt allen, sich ein Urteil zu bilden, wobei sie ihre Treue zur Tradition des Glaubens beachten, wie er von den Aposteln empfangen und unter der Leitung der autorisierten Lehrer der Glaubensgemeinschaft überliefert worden ist. Man kann hoffen, daß diese Verfahrensweise durch jede am Dialog beteiligte Kirche und kirchliche Gemeinschaft angenommen wird; desgleichen von allen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die den Ruf zur Einheit vernehmen, und daß die Kirchen in dieser Anstrengung zusammenarbeiten.

180. Das Leben und Beten im Glauben, genauso wie das Nachdenken über die Glaubenslehre gehen ein in diesen Rezeptionsprozeß. Durch ihn macht die ganze Kirche sich die Früchte des Dialogs zu eigen, unter der Eingebung des Heiligen Geistes, der "unter den Gläubigen jeglichen Standes auch besondere Gnaden" austeilt(167) und der in besonderer Weise das Amt der Lehrenden leitet. Dies geschieht in einem Prozeß des Hörens, des Erprobens, des Beurteilens und des Lebens.

181. Bei der Bewertung und Aneignung neuer Ausdrucksformen des Glaubens, die sich in den aus dem ökumenischen Dialog hervorgehenden Erklärungen ergeben können, oder bei der Bewertung und Aneignung alter Ausdrucksformen, die man wieder aufgreift, weil man sie bestimmten neueren theologischen Ausdrücken vorzieht, werden die Katholiken die im Ökumenismusdekret gemachte Unterscheidung zwischen der Art und Weise, wie die Lehre der Kirche formuliert wurde, und dem Glaubensschatz selber vor Augen haben.(168) Sie werden sorgsam mehrdeutige Ausdrücke vermeiden, insbesondere bei der Suche nach Übereinstimmungen in den traditionell kontroversen Glaubensfragen. Sie werden gleichfalls der Art und Weise Rechnung tragen, wie das II. Vatikanische Konzil selber in seiner Formulierung des katholischen Glaubens diese Unterscheidung angewandt hat. Sie werden auch die "Hierarchie der Wahrheiten" in der katholischen Lehre gelten lassen, von der das Ökumenismusdekret spricht.(169)

182. Der Rezeptionsprozeß schließt eine fachliche theologische Reflexion über die Überlieferung des Glaubens sowie über die pastorale und liturgische Realität der Kirche von heute ein. Wichtige Beiträge zu diesem Prozeß kommen von der spezifischen Kompetenz der theologischen Fakultäten. Der gesamte Prozeß ist geleitet von der offiziellen Lehrautorität der Kirche, die die Verantwortung hat, das letzte Urteil über die ökumenischen Erklärungen abzugeben. Die neuen Einsichten, die dann angenommen werden, gehen in das Leben der Kirche ein und erneuern in gewissem Sinne das, was zur Versöhnung zwischen den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften beiträgt.

Die gemeinsame Bibelarbeit

183. Das Wort Gottes, das niedergeschrieben ist in den Heiligen Schriften, nährt auf verschiedene Weisen das Leben der Kirche(170) und ist "gerade beim Dialog ein ausgezeichnetes Werkzeug in der mächtigen Hand Gottes, um jene Einheit zu erreichen, die der Erlöser allen Menschen anbietet".(171) Die Hochachtung der Heiligen Schrift ist ein grundlegendes Band der Einheit zwischen den Christen, und dieses Band verbleibt auch dann, wenn ihre Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften nicht in voller Gemeinschaft miteinander stehen. Alles, was getan werden kann, damit die Mitglieder der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften das Wort Gottes lesen, und zwar wenn möglich gemeinsam (zum Beispiel in der "Bibelwoche"), all das bekräftigt das Band der Einheit, das sie schon eint, öffnet sie dem einheitsstiftenden Handeln Gottes und bekräftigt das gemeinsame Zeugnis für das heilbringende Wort Gottes, das sie der Welt geben. Die Veröffentlichung und Verbreitung geeigneter Bibelausgaben ist eine vorrangige Bedingung für das Hören des Wortes. Auch wenn die katholische Kirche weiterhin Bibelausgaben, die ihren eigenen Normen und Anforderungen entsprechen, veröffentlicht, so arbeitet sie doch auch und gerne mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zusammen an Übersetzungen und Veröffentlichungen von gemeinsamen Bibelausgaben in Übereinstimmung mit dem, was vom II. Vatikanischen Konzil vorgesehen und im Kirchenrecht festgehalten wird.(172) Sie betrachtet die ökumenische Zusammenarbeit in diesem Bereich als wichtige Form des gemeinsamen Dienstes und Zeugnisses in der Kirche und für die Welt.

184. Die katholische Kirche ist an dieser Zusammenarbeit auf mehrfache Weise und auf mehreren Ebenen beteiligt. Der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen hat im Jahre 1969 die Gründung der Katholischen Welt-Bibelföderation (jetzt: Katholische Bibelföderation) angeregt, welche eine internationale katholische Organisation öffentlicher Natur ist, die die pastorale Umsetzung von Kapitel VI von Dei Verbum zur Aufgabe hat. Im Rahmen dieses Zieles ist es wünschenswert, daß da, wo es die Umstände erlauben, sowohl auf lokalkirchlicher wie auf regionaler Ebene, eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Beauftragten für den Ökumenismus und den örtlichen Sektionen der Föderation gefördert wird.

185. Durch die Vermittlung des Generalsekretariats der Katholischen Bibelföderation unterhält und entwickelt der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen Beziehungen zum Weltbund der Bibelgesellschaften, der die internationale christliche Organisation ist, mit der zusammen der Rat die Richtlinien für eine interkonfessionelle Zusammenarbeit bei der Übersetzung der Bibel veröffentlicht hat.(173) Das Dokument setzt die Prinzipien, die Mittel und die praktischen Weisungen in dieser besonderen Art der Zusammenarbeit im biblischen Bereich fest, welche schon überzeugende Ergebnisse erbracht hat. Zu ähnlichen Beziehungen und zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die sich der Veröffentlichung und der Verbreitung der Bibel widmen, wird auf allen Ebenen des Lebens der Kirche ermutigt. Sie können die Zusammenarbeit zwischen den Kirchen und den kirchlichen Gemeinschaften erleichtern im Hinblick auf die missionarische Arbeit, die Katechese und die religiöse Unterweisung sowie hinsichtlich des gemeinsamen Gebetes und Studiums. So können sie bis zu einer gemeinsamen Ausgabe der Bibel gelangen, die von mehreren Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften eines bestimmten Kulturraumes allgemein oder zu bestimmten Zwecken wie das Studium oder das liturgische Leben benützt werden kann.(174) Eine solche Zusammenarbeit kann ein Gegenmittel sein gegen den Gebrauch der Bibel in fundamentalistischer oder sektiererischer Weise.

186. Die Katholiken können am Studium der Heiligen Schrift zusammen mit Mitgliedern anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften in vielfältiger Form und auf den verschiedensten Ebenen teilnehmen, angefangen bei der Bibelarbeit in Nachbarschaftsgruppen oder in der Pfarrgemeinde bis hin zur wissenschaftlichen Erforschung der Bibel durch Fachexegeten. Um von ökumenischem Wert zu sein, muß dieses Studium, egal auf welcher Ebene, auf dem Glauben gegründet sein und diesen nähren. Oft werden die Teilnehmer klar erkennen, wie sehr die Lehrpositionen der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften sowie die Unterschiede in der Benutzung und der Exegese der Bibel zu verschiedenen Interpretationen bestimmter Passagen führen. Für die Katholiken ist es nützlich, wenn die von ihnen benützten Ausgaben der Heiligen Schrift auf diejenigen Passagen aufmerksam machen, bei denen es um die Lehre der Kirche geht. Sie werden verständnisvoll und in Loyalität zu ihrer Kirche die Schwierigkeiten und die Differenzen nicht scheuen, die die ökumenische Benutzung der Schrift mit sich bringt. Das sollte sie nicht daran hindern, zu erkennen, wie nahe sie anderen Christen im Verständnis der Schrift sind. Sie werden das Licht schätzen lernen, das die Erfahrung und die Traditionen der verschiedenen Kirchen auf bestimmte Passagen der Bibel, die den einzelnen Kirchen besonders wichtig sind, werfen können. Sie werden bereit sein, in der Heiligen Schrift neue Ausgangspunkte zu finden, um kontroverse Punkte zu diskutieren. Sie werden gedrängt sein, den Sinn des Wortes Gottes in der derzeitigen menschlichen Situation, die sie mit ihren christlichen Brüdern teilen, zu entdecken. Sie werden außerdem mit Freude die einigende Kraft des Wortes Gottes erfahren.

Gemeinsame liturgische Texte

187. Die Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, deren Glieder in einem kulturell homogenen Bereich leben, sollten, wo dies möglich ist, gemeinsam eine Sammlung der bedeutendsten christlichen Texte (Vaterunser, Apostolisches Glaubensbekenntnis, das Credo von Nizäa-Konstantinopel, eine trinitarische Doxologie, das Gloria) erstellen. Diese Sammlung wäre zum regelmäßigen Gebrauch in allen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften bestimmt, wenigstens, wenn sie bei ökumenischen Anlässen gemeinsam beten. Ebenfalls wäre eine Übereinkunft über eine Version des Psalters für den liturgischen Gebrauch wünschenswert oder zumindest eine Übereinstimmung bezüglich gewisser Psalmen, die am häufigsten verwendet werden. Es wird empfohlen, eine ähnliche Übereinkunft bezüglich der gemeinsamen Lesungen aus den Heiligen Schriften zum liturgischen Gebrauch anzustreben. Die Verwendung von liturgischen und anderen Gebeten, die aus der Zeit der ungeteilten Kirche stammen, kann helfen, den ökumenischen Geist zu stärken. Gleichfalls sind Bücher mit gemeinsamem Liedgut oder wenigstens eine Sammlung gemeinsamer Lieder zu empfehlen, die in die Gesangbücher der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften aufgenommen werden sollten. Anzuregen ist auch eine Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Kirchenmusik. Wenn Christen zusammen, einstimmig beten, erreicht ihr gemeinsames Zeugnis den Himmel, aber es wird auch auf der Erde vernommen.

Die ökumenische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Katechese

188. Zusätzlich zur normalen Katechese, die die Katholiken sowieso erhalten sollen, erkennt die katholische Kirche an, daß in Situationen eines religiösen Pluralismus die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Katechese ihr Leben und das der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften bereichern und auch ihre Fähigkeit stärken kann, inmitten der Welt - soweit wie heute möglich - ein gemeinsames Zeugnis für die Wahrheit des Evangeliums abzulegen. Die Grundlage dieser Zusammenarbeit, ihre Bedingungen und Grenzen sind in der Apostolischen Exhortation Catechesi Tradendae dargelegt:

"Solche Versuche finden ihr theologisches Fundament in den Elementen, die allen Christen gemeinsam sind. Doch ist die Gemeinschaft im Glauben zwischen den Katholiken und den anderen Christen nicht vollständig und vollkommen; in gewissen Fällen gibt es sogar tiefe Unterschiede. Die ökumenische Zusammenarbeit ist daher ihrer Natur nach begrenzt; sie darf niemals eine ,Reduktion' auf das gemeinsame Minimum bedeuten. Außerdem besteht die Katechese nicht nur darin, die Lehre zu vermitteln, sondern auch in das ganze christliche Leben einzuführen und zur vollen Teilnahme an den Sakramenten der Kirche zu bringen. Daher ist es notwendig, dort, wo man auf dem Gebiet der Katechese ökumenisch zusammenarbeitet, darauf zu achten, daß die Bildung der Katholiken in der katholischen Kirche, was Lehre und christliches Leben betrifft, genügend sichergestellt ist."(175)

189. In einigen Ländern ist eine Form gemeinsamer christlicher Unterweisung für Katholiken und andere Christen vom Staat angeordnet oder durch besondere Umstände auferlegt. Sie umfaßt auch Textbücher und Lehrpläne. In solchen Fällen handelt es sich nicht um eine wirkliche Katechese und auch nicht um Bücher, die man als Katechismen verwenden kann. Wenn aber die Unterweisung getreulich Elemente der christlichen Lehre darlegt, kann sie einen authentischen ökumenischen Wert besitzen. In diesen Fällen bleibt es bei aller Hochachtung vor dem möglichen Wert einer solchen Unterweisung dennoch unabdingbar, den katholischen Kindern eine spezifisch katholische Katechese anzubieten.

190. Wenn der schulische Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit Mitgliedern anderer, nichtchristlicher Religionen stattfindet, müssen besondere Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, daß die christliche Botschaft auf eine Weise dargelegt wird, bei der die bereits unter den Christen in fundamentalen Fragen bestehende Glaubenseinheit hervorgehoben und gleichzeitig ihre Trennungen erklärt werden, wie auch die Schritte, die zu deren Überwindung unternommen werden.

Die Zusammenarbeit in Hochschuleinrichtungen

191. Es gibt viele Gelegenheiten für ökumenische Zusammenarbeit und gemeinsames Zeugnis im wissenschaftlichen Studium der Theologie und der damit verbundenen Disziplinen. Eine solche Zusammenarbeit kommt der theologischen Forschung zugute. Sie verbessert die Qualität theologischen Lehrens, indem sie den Professoren hilft, theologische Fragen unter ökumenischem Gesichtspunkt zu behandeln, wie es in der katholischen Kirche durch das Konzilsdekret Unitatis Redintegratio(176) gefordert ist. Sie erleichtert die ökumenische Ausbildung von pastoralen Mitarbeitern (siehe mehr oben, Kapitel III). Sie hilft den Christen, gemeinsam die großen geistigen Probleme in Angriff zu nehmen, mit denen Männer und Frauen heute konfrontiert werden, und von einer gemeinsamen Grundlage christlicher Weisheit und Erfahrung auszugehen. Statt ihren Unterschied zu betonen, sind die Christen in der Lage, der tiefen Gemeinsamkeit von Glauben und Verstehen den gebührenden Vorzug zu geben, die inmitten des Unterschieds ihrer theologischen Ausdrucksweise bestehen kann.

In den Seminarien und im ersten Studienabschnitt

192. Die ökumenische Zusammenarbeit im Studium und in der Lehre ist gleichermaßen wünschenswert in den Programmen der Anfangsphase des theologischen Studiums, wie sie in den Seminarien und im ersten Studienabschnitt der theologischen Fakultäten festgelegt sind. Dieses Studium und diese Lehre erfolgt allerdings noch nicht in der Form, die auf der Ebene der Forschung und bei denen möglich ist, die bereits ihre theologische Regelausbildung beendet haben. Eine elementare Bedingung für ökumenische Zusammenarbeit auf diesen höheren Ebenen, die in Nrn. 196-203 ins Auge gefaßt werden, ist, daß die Teilnehmer in ihrem eigenen Glauben und in der Tradition ihrer eigenen Kirche gut ausgebildet sind. Der katholische Unterricht im Seminar oder ersten Studienabschnitt zielt darauf ab, den Studenten diese grundlegende Information zu geben. Die katholische Kirche wie die anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften erarbeiten das Programm und die Kurse, die sie zu diesem Ziel für geeignet erachten und wählen kompetente Direktoren und Professoren aus. In der Regel sollen die Professoren für Kurse in Lehrfragen katholisch sein. Die grundlegenden Prinzipien der Einführung in den Ökumenismus und in die ökumenische Theologie, die ein notwendiger Teil der theologischen Grundausbildung ist,(177) werden folglich von katholischen Professoren gegeben. Wenn diese fundamentalen Interessen der Kirche hinsichtlich Gegenstand, Wert und Erfordernis einer einführenden theologischen Bildung - die auch von vielen anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften verstanden und bejaht werden - beachtet sind, dann können die Studierenden und die Professoren katholischer Seminare und theologischer Fakultäten an ökumenischer Zusammenarbeit verschiedener Art teilnehmen.

193. Die Normen zur Förderung und zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen Katholiken und anderen Christen auf der Ebene des Seminars und des ersten Abschnitts theologischer Studien müssen durch die Synoden der katholischen Ostkirchen und durch die Bischofskonferenzen festgesetzt werden, besonders soweit es die Ausbildung der Weihe-Kandidaten betrifft. Die entsprechende ökumenische Kommission muß zu dieser Angelegenheit gehört werden. Die anzuwendenden Richtlinien müssen in das Programm der Priesterausbildung eingeschlossen sein, das im Einklang mit dem Dekret über die Priesterausbildung Optatam Totius festgelegt wurde. Da die Institute zur Ausbildung von Mitgliedern religiöser Orden gleichfalls von dieser ökumenischen Zusammenarbeit in der theologischen Ausbildung betroffen sein können, müssen die höheren Oberen oder ihre Beauftragten zur Ausarbeitung von Ordnungen im Einklang mit dem Konzilsdekret Christus Dominus beitragen.(178)

194. Die katholischen Studenten können an besonderen Kursen teilnehmen, die in Einrichtungen, auch in Seminaren, durch Christen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften im Einklang mit den generellen Kriterien zur ökumenischen Ausbildung katholischer Studenten und in Beachtung aller Normen erfolgen, die seitens der Synode der katholischen Ostkirchen oder der Bischofskonferenz festgesetzt wurden. Wenn eine Entscheidung darüber zu treffen ist, ob sie an besonderen Kursen teilnehmen sollen, so ist die Nützlichkeit des Kurses im Gesamtzusammenhang ihrer Ausbildung, die Fähigkeit und die ökumenische Haltung der Professoren, das Niveau der voraufgehenden Vorbereitung der Studenten selbst, ihre geistige und seelische Reife abzuwägen. Je mehr sich die Vorlesungen oder Kurse auf Lehrfragen beziehen, desto sorgfältiger ist die Zweckmäßigkeit einer Teilnahme der Studenten zu prüfen. Die Ausbildung der Studenten und die Entwicklung ihres ökumenischen Bewußtseins müssen stufenweise zur Reife gebracht werden.

Im zweiten und dritten Studienabschnitt und in den Seminarien

195. Nachdem die Studenten die grundlegende Ausbildung erhalten haben, können im zweiten und dritten Studienabschnitt und in den Seminarien Professoren anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften zu Vorlesungen über die Lehrauffassungen ihrer jeweiligen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften eingeladen werden, um die ökumenische Bildung zu ergänzen, die die Studenten durch ihre eigenen Professoren bereits erhalten haben. Diese Professoren können auch Kurse "technischer" Art geben, beispielsweise Sprachkurse, Kurse über soziale Kommunikation, Religionssoziologie usw. Bei der Aufstellung von Normen für diesen Bereich werden die Synoden der katholischen Ostkirchen und die Bischofskonferenzen dem Grad der Entwicklung der ökumenischen Bewegung in ihren Ländern sowie dem Stand der Beziehungen Rechnung tragen, die zwischen den Katholiken und den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften bestehen.179 Sie setzen insbesondere fest, wie in ihrer Region die katholischen Kriterien anzuwenden sind, die sich auf die Qualifikation von Professoren, die Dauer ihrer Lehrtätigkeit und ihrer Verantwortung für den Inhalt von Kursen beziehen.180Sie geben auch Hinweise auf die Art, wie der Lehrstoff - der den katholischen Studenten in diesen Kursen vermittelt wird - in deren Gesamtprogramm integriert werden kann. Die eingeladenen Professoren sollen als "Gastdozenten" bezeichnet werden. Wenn es erforderlich ist, richten die katholischen Institutionen Seminare oder Kurse ein, um die von Dozenten anderer Kirchen oder kirchlicher Gemeinschaften gehaltenen Vorlesungen in den Kontext einzuordnen. Wenn umgekehrt katholische Professoren eingeladen werden, um Vorträge in den Seminaren und theologischen Schulen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften zu halten, so richten sie sich gern nach den gleichen Bedingungen. Ein solcher Austausch von Professoren, der die Interessen einer jeden Kirche und kirchlichen Gemeinschaft hinsichtlich der grundlegenden theologischen Ausbildung ihrer eigenen Mitglieder beachtet - besonders derer, die berufen sind, ihre Amtsträger zu sein -, ist eine wirksame Form ökumenischer Zusammenarbeit und gibt ein gemeinsames Zeugnis, das dem christlichen Interesse eines authentischen Lehrens in der Kirche Christi entspricht.

In den höheren Instituten und in theologischer Forschung

196. Ein sehr weites Feld ökumenischer Zusammenarbeit eröffnet sich denen, die in der theologischen Forschung engagiert sind, und denen, die auf einer höheren Ebene lehren als in Seminarien oder im zweiten Studienabschnitt (vor dem Diplom). Die Reife der Teilnehmer (Forscher, Professoren, Studenten) und die bereits abgeschlossenen höheren Studien des Glaubens und der Theologie ihrer eigenen Kirche geben ihrer Zusammenarbeit eine Festigkeit und einen ganz besonderen Reichtum, wie man ihn noch nicht von denjenigen erwarten kann, die sich noch im zweiten Studienabschnitt oder in der Seminarausbildung befinden.

197. Auf der Ebene höherer Studien wird die Zusammenarbeit von Experten gewährleistet, die sich mit Fachleuten anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften in der Forschung austauschen oder daran teilnehmen. Sie wird von ökumenischen Gruppen und Expertenvereinigungen vollzogen, die zu diesem Zweck bestimmt worden sind. Sie wird in besonderer Weise innerhalb der verschiedenen Formen von Beziehungen gewährleistet, die zwischen den Institutionen zum Studium der Theologie aufgenommen wurden, die verschiedenen Kirchen angehören. Solche Beziehungen und die durch sie geförderte Zusammenarbeit können dabei helfen, der gesamten Tätigkeit der teilnehmenden Institutionen einen ökumenischen Charakter zu verleihen. Sie können eine gemeinsame Ausstattung mit Personal sowie eine gemeinsame Nutzung von Bibliotheken, Kursen, Räumen und anderen Mitteln zum größten Vorteil für die Forscher, Professoren und Studenten vorsehen.

198. Die ökumenische Zusammenarbeit ist besonders im Interesse von Instituten angezeigt, die innerhalb bereits bestehender theologischer Fakultäten geschaffen wurden, um der Forschung und spezialisierten Ausbildung in ökumenischer Theologie oder der pastoralen Praxis des Ökumenismus zu dienen; sie ist auch für unabhängige Institute angebracht, die zu diesem Zweck eingerichtet wurden. Obwohl diese Letztgenannten einzelnen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören können, werden sie doch viel wirksamer sein, wenn sie aktiv mit ähnlichen Instituten zusammenarbeiten, die anderen Kirchen gehören. In ökumenischer Hinsicht wäre es nützlich, daß die ökumenischen Institute Mitglieder anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften in ihrem Lehrkörper und unter den Studenten hätten.

199. Die Errichtung und Verwaltung solcher Einrichtungen und Strukturen zur ökumenischen Zusammenarbeit im Studium der Theologie müßten normalerweise denen anvertraut sein, die die entsprechenden Institutionen leiten sowie denen, die darin arbeiten und eine legitime akademische Freiheit genießen. Ihre ökumenische Wirksamkeit verlangt, daß sie in enger Zusammenarbeit mit den Autoritäten der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften handeln, denen ihre Mitglieder angehören. Wenn das Institut, das an solchen Strukturen von Zusammenarbeit beteiligt wird, Teil einer theologischen Fakultät ist, die bereits zur katholischen Kirche gehört, oder wenn es seitens der Kirche als eine selbständige Einrichtung unter ihrer Autorität errichtet worden ist, so soll seine Beziehung zu den kirchlichen Autoritäten hinsichtlich der ökumenischen Aktivität in der Vereinbarung über die Zusammenarbeit festgelegt sein.

200. Die Interkonfessionellen Institute, die gemeinsam von bestimmten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften geschaffen und verwaltet werden, sind in besonderer Weise wirksam, um Fragen gemeinsamen Interesses für alle Christen zu behandeln. Gemeinsame Studien über Angelegenheiten wie die missionarische Tätigkeit, die Beziehungen zu den nichtchristlichen Religionen, den Atheismus und Unglauben, den Gebrauch von sozialen Kommunikationsmitteln, Architektur und sakrale Kunst

und - im Bereich der Theologie - die Erklärung der Heiligen Schriften, die Heilsgeschichte und Pastoraltheologie, alle diese Studien können zur Lösung von Problemen und zur Annahme von Programmen beitragen, die sich für Fortschritte auf dem Weg zur Einheit der Christen eignen. Die Verantwortung dieser Institute gegenüber den Autoritäten der jeweiligen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften muß klar in den Statuten definiert sein.

201. Zum gemeinsamen Studium theologischer und pastoraler Fragen können Vereinigungen oder Institute durch Amtsträger der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften eingerichtet werden. Unter der Leitung und mit Hilfe von Fachleuten verschiedener Bereiche diskutieren und analysieren diese Amtsträger gemeinsam die theoretischen und praktischen Gesichtspunkte ihres Dienstes - innerhalb ihrer eigenen Gemeinschaften, in seiner ökumenischen Dimension und in seinem Beitrag zum gemeinsamen christlichen Zeugnis.

202. Das Feld von Studium und Forschung in Einrichtungen ökumenischer Aktivität und Zusammenarbeit kann sich auf die gesamte ökumenische Wirklichkeit erstrecken, oder es kann sich auf einzelne Fragen begrenzen, die gründlich studiert werden. Wenn sich Institute auf das Studium einer ökumenischen Disziplin spezialisieren (die orthodoxe Tradition, den Protestantismus, die Anglikanische Gemeinschaft, und auch die verschiedenen in Nr. 200 erwähnten Fragen), ist es wichtig, daß sie diese Disziplin im Zusammenhang mit der gesamten ökumenischen Bewegung und allen anderen Fragen behandeln, die damit zusammenhängen.

203. Die katholischen Institutionen werden ermutigt, Mitglieder von ökumenischen Vereinigungen zu werden, deren Bestimmung es ist, Fortschritte auf dem Gebiet theologischer Bildung zu erreichen, eine bessere Ausbildung derer zu gewährleisten, die sich auf den pastoralen Dienst vorbereiten, und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen höherer Bildung anzustreben. Sie sollen auch für Vorschläge offen sein, die heute mit zunehmender Häufigkeit von Autoritäten seitens staatlicher und nichtkonfessioneller Hochschulen eingebracht werden, zum Studium der Religion verschiedene, ihnen gehörende Institute zu verbinden. Die Zugehörigkeit zu solchen ökumenischen Vereinigungen und die Teilnahme an Lehrveranstaltungen von vereinigten Instituten müssen die legitime Autonomie der katholischen Institute beachten - auf den Gebieten des Studienprogramms, des Lehrinhalts und der spirituellen und priesterlichen Bildung von Studenten, die sich auf die Weihe vorbereiten.

Die pastorale Zusammenarbeit in besonderen Situationen

204. Während jede Kirche und kirchliche Gemeinschaft pastorale Sorge für ihre eigenen Mitglieder trägt, und während sie in unersetzbarer Weise durch Amtsträger ihrer eigenen örtlichen Gemeinschaften aufgebaut wird, gibt es dennoch gewisse Situationen, wo der religiöse Belang von Christen viel wirksamer gesichert werden kann, wenn die in der Pastoral Tätigen verschiedener Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften - Ordinierte oder Nichtordinierte - zusammenarbeiten. Diese Art ökumenischer Zusammenarbeit kann mit Erfolg von denen praktiziert werden, die in Krankenhäusern, Gefängnissen, in der Armee, in Universitäten und in den großen Industriekomplexen pastoral tätig sind. Sie ist in gleicher Weise wirksam, um christliche Präsenz in die Welt sozialer Kommunikationsmittel einzubringen. Diese speziellen ökumenischen Dienste müssen sorgfältig mit den örtlichen pastoralen Strukturen jeder Kirche koordiniert werden. Das wird viel leichter erreicht, wenn diese Strukturen selbst von ökumenischem Geist durchdrungen sind und wenn die ökumenische Zusammenarbeit mit den entsprechenden örtlichen Einheiten der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften geschieht. Der liturgische Dienst, besonders derjenige der Eucharistie und der anderen Sakramente, muß in solchen Situationen der Zusammenarbeit entsprechend den Normen sichergestellt sein, die jede Kirche oder kirchliche Gemeinschaft für ihre Mitglieder festgesetzt hat; für die Katholiken finden sie sich in Kapitel IV dieses Direktoriums.

Die Zusammenarbeit in der missionarischen Tätigkeit

205. Das gemeinsame Zeugnis, das durch alle Formen ökumenischer Zusammenarbeit gegeben wird, ist bereits missionarisch. Die ökumenische Bewegung ist in der Tat bei vielen Gemeinschaften mit einer Neuentdeckung des missionarischen Wesens der Kirche einhergegangen.

Die ökumenische Zusammenarbeit zeigt der Welt, daß die an Christus Glaubenden und durch seinen Geist Lebenden Kinder Gottes geworden sind, der Vater aller ist, und daß sie mit Mut und Hoffnung anfangen können, die menschlichen Trennungen selbst in heiklen Fragen des Glaubens und religiöser Praxis zu überwinden. Die Trennungen, die unter den Christen bestehen, sind gewiß ein erhebliches Hindernis für eine erfolgreiche Verkündigung des Evangeliums.181 Aber die Anstrengungen, die gemacht wurden, um sie zu überwinden, tragen viel dazu bei, um den Skandal zu mindern und den Christen Glaubwürdigkeit zu verleihen, die verkünden, daß Christus es ist, in dem alle Menschen und Dinge zur Einheit zusammengefügt werden:

"Als Träger der Evangelisierung dürfen wir den an Christus Glaubenden nicht das Bild von zerstrittenen und durch Fronten getrennten Menschen geben, die in nichts auferbauen, sondern das Bild von im Glauben gereiften Menschen, die fähig sind, sich jenseits aller konkreten Spannungen in der gemeinsamen, aufrichtigen und lauteren Wahrheitssuche zu begegnen. Wirklich, das Schicksal der Evangelisierung ist mit aller Bestimmtheit an das von der Kirche gebotene Zeugnis der Einheit gebunden. Daraus ergibt sich Verantwortung, aber auch Trost."(182)

206. Das ökumenische Zeugnis kann in der missionarischen Tätigkeit selbst gegeben werden. Für die Katholiken sind die Grundlagen ökumenischer Zusammenarbeit mit den anderen Christen in der Mission "das Fundament der Taufe und das uns gemeinsame Glaubenserbe".183 Die anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die ihre Gläubigen zum Glauben an den Erlöser Jesus Christus und zur Taufe im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes leiten, führen sie in die wirkliche, wenn auch unvollkommene Communio, die zwischen ihnen und der katholischen Kirche besteht. Die Katholiken möchten, daß alle, die zum christlichen Glauben gerufen sind, sich mit ihnen in der vollen Communio verbinden, die - ihrer Überzeugung nach - in der katholischen Kirche besteht; und doch anerkennen sie, daß nach der Vorsehung Gottes manche Christen ihr ganzes christliches Leben in Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften verbringen, die diese volle Communio nicht gewähren. Die Katholiken sollen sorgfältig den lebendigen Glauben der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften achten, die das Evangelium predigen, und sie sollen sich darüber freuen, daß Gottes Gnade unter diesen wirksam ist.

207. Unter der Voraussetzung, daß es in anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften nichts Sektenhaftes oder bewußt Antikatholisches in ihrer Evangelisationstätigkeit gibt, können sich Katholiken mit ihnen in Organisationen und Programmen verbinden, die eine gemeinsame Stütze für die missionarischen Aktivitäten aller beteiligten Kirchen bieten. Ein besonderes Anliegen einer solchen Zusammenarbeit ist es, sicherzustellen, daß die menschlichen, kulturellen und politischen Faktoren, die in den ursprünglichen Spaltungen zwischen den Kirchen impliziert waren und die die geschichtliche Tradition der Trennung gekennzeichnet haben, nicht in die Gegenden übertragen werden, wo das Evangelium verkündet wird und wo Kirchen gegründet werden. Die von missionarischen Gemeinschaften zur Hilfe bei der Gründung und zum Wachstum neuer Kirchen Entsandten, sollen besonders sensibel für dieses Erfordernis sein. Die Bischöfe sollen dem ihre besondere Aufmerksamkeit widmen. Ihre Sache ist es, zu bestimmen, ob es notwendig wird, in besonderer Weise auf bestimmten Positionen der Lehre oder Moral zu bestehen, in denen sich die Katholiken von den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften unterscheiden; umgekehrt können letztere es für nötig erachten, Gleiches im Blick auf den Katholizismus zu tun. Jedoch darf dies nicht in einem aggressiven oder sektenhaften Geist geschehen, sondern in Liebe und gegenseitigem Respekt.(184) Die neu zum Glauben Bekehrten sollen sorgfältig im ökumenischen Geist erzogen werden, so,

"daß die Katholiken mit den von ihnen getrennten Brüdern gemäß den Richtlinien des Dekretes über den Ökumenismus brüderlich vor den Heiden zusammenarbeiten im gemeinsamen Bekenntnis des Glaubens an Gott und an Jesus Christus, soweit dieses vorhanden ist, ebenso im Zusammenwirken in sozialen und technischen sowie kulturellen und religiösen Dingen, wobei man jeden Anschein von Indifferentismus und Verwischung sowie ungesunder Rivalität vermeiden muß".(185)

208. Die ökumenische Zusammenarbeit ist besonders notwendig in der Mission bei den entchristlichten Massen unserer heutigen Welt. Die Fähigkeit für die noch getrennten Christen, schon jetzt in den zentralen Wahrheiten des Evangeliums ein gemeinsames Zeugnis zu geben,(186) kann eine kräftige Einladung zu einer erneuten Wertschätzung des christlichen Glaubens in einer säkularisierten Gesellschaft sein. Eine gemeinsame Bewertung der Formen des Atheismus, der Säkularisation und des Materialismus, die in der Welt heute am Werk sind, und eine gemeinsame Art und Weise, sich mit ihnen zu beschäftigen, wären äußerst nützlich für die christliche Mission in der gegenwärtigen Welt.

209. Ein besonderer Platz soll der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften bei der stets nötigen Reflexion über den Sinn der christlichen Mission, über die Art, wie der Dialog über das Heil mit den Mitgliedern der anderen Religionen zu führen ist sowie über das allgemeine Problem der Beziehung der Verkündigung des Evangeliums von Christus zu den Kulturen und Denkformen der gegenwärtigen Welt eingeräumt werden.

Die ökumenische Zusammenarbeit im Dialog mit den anderen Religionen

210. In der Welt von heute gibt es in wachsendem Maße Kontakte zwischen Christen und Angehörigen anderer Religionen. Diese Kontakte unterscheiden sich radikal von denjenigen zwischen den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, welche die Herstellung der von Christus gewollten Einheit zwischen allen seinen Jüngern zum Ziel haben und die mit Recht als ökumenisch bezeichnet werden. Aber sie werden in Wirklichkeit von diesen letzteren tief beeinflußt, und sie beeinflussen ihrerseits umgekehrt die ökumenischen Beziehungen, durch welche die Christen den Grad der bereits zwischen ihnen existierenden Gemeinschaft vertiefen können. Diese Kontakte bilden einen wichtigen Teil der ökumenischen Zusammenarbeit. Das gilt besonders in bezug auf alles, was geschieht, um die besonders gearteten religiösen Beziehungen zwischen den Christen und dem jüdischen Volk zu entwickeln.

Für die Katholiken kommen die Richtlinien, die ihr Verhältnis zu den Juden betreffen, von der Kommission für die religiösen Beziehungen mit dem Judentum; diejenigen für die Beziehung mit den Mitgliedern anderer Religionen kommen vom Päpstlichen Rat für den interreligiösen Dialog. Bei der Aufnahme religiöser Beziehungen mit den Juden sowie von Beziehungen zu Mitgliedern anderer Religionen, die gemäß eigenen Richtlinien erfolgen, können die Katholiken viele Gelegenheiten zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedern von anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften finden. Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen die Christen im Dialog und in gemeinsamem Handeln mit den Juden zusammenarbeiten können - beispielsweise bei der Bekämpfung des Antisemitismus, des religiösen Fanatismus und des Sektierertums. Die Zusammenarbeit mit anderen Glaubenden kann erfolgen: zur Würdigung religiöser Perspektiven hinsichtlich der Probleme von Gerechtigkeit und Frieden, zur Stärkung des Familienlebens, zur Achtung von Minderheiten; aber diese Zusammenarbeit kann auch geschehen, um den zahlreichen und neuen Problemen der Gegenwart zu begegnen. In diesen interreligiösen Kontakten können die Christen sich zusammen auf ihre gemeinsamen biblischen und theologischen Quellen berufen und so christliche Gesichtspunkte in diesen breiteren Kontext einbringen, in einer Weise, die zugleich die christliche Einheit fördert.

Die ökumenische Zusammenarbeit im sozialen und kulturellen Leben

211. Die katholische Kirche betrachtet die ökumenische Zusammenarbeit im sozialen und kulturellen Leben als einen wichtigen Aspekt des Mühens um Einheit. Das Dekret über den Ökumenismus betont, daß eine solche Zusammenarbeit deutlich das Band ausdrückt, das alle Getauften eint.(187) Deshalb ermutigt und unterstützt es sehr konkrete Formen der Zusammenarbeit:

"Diese Zusammenarbeit, die bei vielen Völkern schon besteht, muß mehr und mehr vervollkommnet werden, besonders in jenen Ländern, wo die soziale und technische Entwicklung erst im Werden ist. Das gilt sowohl für die Aufgabe, der menschlichen Person zu ihrer wahren Würde zu verhelfen, für die Forderung des Friedens, für die Anwendung des Evangeliums auf die sozialen Fragen, für die Pflege von Wissenschaft und Kunst aus christlichem Geiste, wie auch für die Bereitstellung von Heilmitteln aller Art gegen die Nöte unserer Zeit wie gegen Hunger und Katastrophen, gegen den Analphabetismus und die Armut, gegen die Wohnungsnot und die ungerechte Verteilung der Güter."(188)

212. Allgemeines Prinzip ist, daß die ökumenische Zusammenarbeit im sozialen und kulturellen Leben im Gesamtzusammenhang des Strebens nach der Einheit der Christen verwirklicht werden muß. Wenn sie nicht mit anderen Formen des Ökumenismus verbunden ist, besonders mit dem Gebet und geistlichem Miteinander, kann sie sich leicht mit ideologischen oder bloß politischen Interessen vermengen und so zu einem Hindernis auf dem Weg zur Einheit werden. Wie all die anderen Formen des Ökumenismus muß sie durch den Ortsbischof überwacht werden oder durch die Synode der katholischen Ostkirchen oder durch die Bischofskonferenz.

213. Durch diese Zusammenarbeit können alle an Christus Glaubenden leicht lernen, sich gegenseitig besser kennenzulernen, einander mehr zu schätzen und den Weg zur Einheit der Christen zu bereiten.(189) Bei zahlreichen Gelegenheiten hat Papst Johannes Paul II. die Verpflichtung der katholischen Kirche zur ökumenischen Zusammenarbeit bestärkt.(190) Diese wurde ebenfalls in der gemeinsamen Erklärung von Kardinal Johannes Willebrands und Dr. Philip Potter, dem Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen, bei Gelegenheit des Besuchs des Heiligen Vaters am Hauptsitz des Ökumenischen Rats in Genf 1984 ausgedrückt.(191) In dieser Perspektive bietet das Ökumenische Direktorium einige Beispiele zur Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen, ohne daß dabei Vollständigkeit angestrebt wäre.(192)

a) Die Zusammenarbeit im gemeinsamen Studium sozialer und ethischer Fragen

214. Die regionalen oder nationalen Bischofskonferenzen könnten in Zusammenarbeit mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften und auch den Kirchenräten Gruppen konstituieren, um christlichen oder grundlegenden menschlichen Werten gemeinsam Ausdruck zu geben.

Diese Art gemeinsamer Einsichten würde helfen, einen wichtigen Ausgangspunkt zu liefern, um Fragen sozialer und ethischer Natur in ökumenischer Weise zu erörtern; sie würde die moralische und soziale Dimension der bereits bestehenden, wenngleich noch nicht vollkommenen Gemeinschaft entwickeln, deren sich die Christen verschiedener Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften schon erfreuen.

Der Zweck einer gemeinsamen Studie dieser Art ist es, eine christliche Kultur zu fördern, eine "Zivilisation der Liebe", den christlichen Humanismus, von dem Papst Paul VI. und Johannes Paul II. oft gesprochen haben. Um diese Kultur zu verwirklichen, müssen wir klar festlegen, welches die Werte sind, die sie konstituieren, und was diese bedroht. Darum ist es klar, daß eine solche Studie zum Beispiel eine Anerkennung des Wertes des Lebens, der Bedeutung der menschlichen Arbeit, der Fragen von Gerechtigkeit und Frieden, der Religionsfreiheit, der Menschenrechte und der Rechte auf Grund und Boden beinhalten wird. Sie wird auch die Faktoren zu beachten haben, die in der Gesellschaft die fundamentalen Werte bedrohen, zum Beispiel Armut, Rassismus, Mißbrauch aller Art, Terrorismus sowie alles, was das menschliche Leben in jeglicher Phase seiner Entwicklung bedroht. Die lange Tradition der Soziallehre der katholischen Kirche könnte in reichem Maß Richtlinien und Anregungen für diese Art der Zusammenarbeit liefern.

b) Die Zusammenarbeit auf dem Feld der Entwicklung, der Bedürfnisse der Menschen und der Bewahrung der Schöpfung

215. Es besteht eine innere Verbindung zwischen der Entwicklung, den Bedürfnissen der Menschen und der Bewahrung der Schöpfung. Die Erfahrung hat uns gelehrt, daß die Entwicklung im Interesse der wachsenden Bedürfnisse der Menschen die Güter der Erde nicht ohne schwerwiegende Folgen ausbeuten oder mißbrauchen kann.

Die verantwortliche Sorge für die Schöpfung hat ihre besondere Würde in sich, ist die Schöpfung doch durch den Schöpfer selbst allen Völkern zur Bewahrung anvertraut.193 Auf verschiedenen Ebenen werden die Katholiken ermutigt, sich an gemeinsamen Initiativen zum Studium und zur Bewältigung der Probleme zu beteiligen, welche die Würde der Schöpfung bedrohen und das ganze Menschengeschlecht gefährden. Andere Themen für solches Studium und solches Handeln könnten zum Beispiel gewisse Formen der rapiden Industrialisierung und der unkontrollierten Technologie einschließen, die eine Schädigung der natürlichen Umwelt verursachen und die schwerwiegende Folgen für das ökologische Gleichgewicht haben wie die Zerstörung der Wälder, die nuklearen Versuche und der unvernünftige oder schlechte Gebrauch der Güter der Erde - seien sie erneuerbar oder nicht. Ein wichtiger Aspekt gemeinsamen Handelns auf diesem Gebiet besteht darin, die Menschen zu lehren, diese Güter zweckmäßig zu gebrauchen, planmäßig anzuwenden und dabei die Schöpfung zu bewahren.

Das Gebiet der Entwicklung, das hauptsächlich eine Antwort auf die Bedürfnisse der Menschen ist, bietet verschiedene Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen der katholischen Kirche und den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften auf regionaler, nationaler und örtlicher Ebene. Eine derartige Zusammenarbeit würde unter anderem einschließen: Den Einsatz für eine gerechtere Gesellschaft, für den Frieden, für die Förderung der Rechte und Würde der Frau und für eine gleichmäßigere Verteilung der Güter der Erde. In diesem Sinne wäre es möglich, einen gemeinsamen Dienst an den Armen, Kranken, Behinderten, an den älteren Menschen und an denen zu leisten, die unter den ungerechten "Strukturen der Sünde" leiden.194 Die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ist besonders dort zu empfehlen, wo eine starke Bevölkerungsdichte mit schwerwiegenden Folgen für Wohnung, Ernährung, Wasser, Kleidung, Hygiene und ärztliche Versorgung besteht. Ein wichtiger Aspekt der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ist die Beschäftigung mit den Problemen von Auswanderern, Flüchtlingen und Opfern von Naturkatastrophen. In dringenden Fällen von weltweitem Ausmaß empfiehlt die katholische Kirche den gemeinsamen Einsatz von Mitteln und Diensten mit internationalen Organen von Kirchen um der Effektivität und der Kosten willen. Sie rät auch zur ökumenischen Zusammenarbeit mit übernationalen Organisationen, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind.

c) Die Zusammenarbeit auf medizinischem Gebiet

216. Das gesamte Feld der Gesundheit bildet ein sehr wichtiges Gebiet für ökumenische Zusammenarbeit. In manchen Ländern ist die ökumenische Zusammenarbeit der Kirchen in Gesundheitsprogrammen lebenswichtig, um angemessene Hilfen sicherzustellen. In zunehmendem Maße bringt die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet - sei es hinsichtlich der Forschung oder der Sorge für die Gesundheit selbst - Probleme medizinischer Ethik mit sich, die zugleich eine Herausforderung und eine Gelegenheit für ökumenische Zusammenarbeit bilden. Die im Voraufgegangenen erwähnte Pflicht zur Feststellung der fundamentalen Werte, die integrale Teile christlichen Lebens sind, wiegt besonders schwer im Blick auf die rapide Entwicklung in Bereichen wie zum Beispiel der Gentechnik. In diesem Zusammenhang sind die Hinweise des Dokuments von 1975 über die "ökumenische Zusammenarbeit" besonders zutreffend: "Ganz besonders, wenn ethische Normen dabei ins Spiel kommen, muß der Standpunkt der Lehre der Katholischen Kirche mit Klarheit vorgetragenwerden, wobei die Schwierigkeiten für die ökumenische Zusammenarbeit, die daraus resultieren können, in aller Aufrichtigkeit und Loyalität gegenüber der katholischen Lehre in Anschlag zu bringen sind."195

d) Die Zusammenarbeit in den sozialen Kommunikationsmitteln

217. Auf diesem Gebiet ist es möglich, im Verständnis des Wesens der modernen Medien zusammenzuarbeiten, besonders hinsichtlich der Herausforderung, die sie für die Christen heute bilden. Die Zusammenarbeit könnte sich darauf richten, gemeinsam nach Wegen zu suchen, um die christlichen Prinzipien in den Medien zur Geltung zu bringen, gemeinsam die Probleme zu studieren, die in diesem Bereich bestehen, und die Menschen zum kritischen Gebrauch von Medien zu erziehen. Die interkonfessionellen Gruppen können insbesondere wirksam sein als beratende Ausschüsse für die öffentlichen Medien, vor allem, wenn es sich um religiöse Angelegenheiten handelt. Sie können in besonderer Weise nützlich sein in den Ländern, wo die Mehrheit der Zuschauer, Zuhörer oder Leser einer einzigen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft angehört. "Diese Zusammenarbeit kann auf vielfachen Wegen in die Praxis umgesetzt werden. Einiges, was sich schon jetzt in Angriff nehmen läßt, sei genannt: Zusammenarbeit bei Hörfunk- und Fernsehsendungen, bei Produktionen mit bildendem Wert für Eltern und Jugendliche; ferner Kongresse und Tagungen zur Begegnung zwischen Publikum und Kommunikatoren, die Stiftung von Preisen für hervorragende Arbeiten, gemeinsame Untersuchungen der theoretischen und angewandten Forschung. All dies dient dem Ziel, die Kommunikationsmittel mit einem Höchstmaß an Einsicht zu gebrauchen, ihre Mitarbeiter bestens auszubilden."(196) Dort, wo die interkonfessionellen Strukturen bereits bestehen - und zwar mit voller katholischer Beteiligung -, müßten sie besonders für den Gebrauch des Rundfunks, des Fernsehens, für die publizistische und die audio-visuelle Tätigkeit verstärkt werden. Nötig ist auch, daß jeder beteiligte Organismus die Möglichkeit hat, über seine eigene Lehre und sein konkretes Leben zu sprechen.(197)

218. Manchmal kann es wichtig sein, in wechselseitiger Zusammenarbeit tätig zu werden, sei es durch die Teilnahme katholischer Gesprächspartner an den Initiativen von anderen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften, sei es durch umgekehrte Teilnahme. Die ökumenische Zusammenarbeit könnte einen Austausch zwischen internationalen katholischen Organisationen und den Organisationen der Kommunikation von anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften umfassen (wie zum Beispiel für die Feier des Welttages der sozialen Kommunikationsmittel). Der gemeinsame Gebrauch von Satelliten und von Kabelfernsehen kann ein Beispiel ökumenischer Zusammenarbeit liefern.198 Es ist klar, daß diese Weise der Zusammenarbeit sich auf regionalem Gebiet in Verbindung mit den ökumenischen Kommissionen verwirklichen muß und auf internationaler Ebene mit dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen. Die Ausbildung katholischer Mitarbeiter in der Kommunikation muß eine gediegene ökumenische Vorbereitung einschließen.

* * *

Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II. hat dieses Direktorium am 25. März 1993 approbiert, aufgrund seiner Autorität bestätigt und seine Veröffentlichung angeordnet. Dadurch sind alle entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben.

Kardinal Edward Idris Cassidy
Präsident

    + Pierre Duprey
Titularbischof von Thibar
           Sekretär

 

 

 

1) Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Ökumenisches Direktorium, Erster Teil, Bonifatius-Verlag, Paderborn 1967 (und Paulinus-Verlag, Trier 1967), und Zweiter Teil, Bonifatius-Verlag, Paderborn 1970 (und Paulinus-Verlag, Trier 1970). Lateinischer Urtext des 1. Teiles: AAS (1967) 574-592, des 2. Teiles: AAS (1970) 705-724.

2) Ansprache von Papst Johannes Paul II. an die Vollversammlung des genannten Sekretariates vom 6. Februar 1988: AAS (1988) 1203.

3) Unter ihnen sind: Motu Proprio über die rechtliche Ordnung der Mischehe, Paulinus-Verlag, Trier 1970 (und Benno-Verlag, Leipzig 1974). Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Erwägungen und Hinweise zum ökumenischen Dialog vom 15. August 1970, Paulinus-Verlag, Trier 1971 (und Benno-Verlag, Leipzig 1970). Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Instruktion über die Zulassung zur Kommunion in besonderen Fällen, Paulinus-Verlag, Trier 1975, und Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Erklärung zu einigen Auslegungen der Instruktionebd. Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und örtlicher Ebene: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 27 (1975 und 21980), hrsg. vom Sekretariat der DBK. Apostolisches Schreiben über die Evangelisierung in der Welt von heute: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 2 (8. 12. 1975), hrsg. vom Sekretariat der DBK. Apostolische Konstitution "Sapientia Christiana" über die kirchlichen Universitäten und Fakultäten, ebd. Nr. 9. Apostolisches Schreiben "Catechesi Tradendae" über die Katechese in unserer Zeit, ebd. Nr. 12. Schlußdokument der Außerordentlichen Bischofssynode 1985, ebd. Nr. 68.

4) AAS 1988, 1204.

5) Vgl. CIC, can. 755; CCEO (Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, Das Ostkirchenrecht), can. 902 und 904, § 1. In diesem Direktorium wird das Adjektiv "katholisch" auf die Gläubigen und Kirchen bezogen, die in voller Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom stehen.

6) Vgl. unten Nr. 35 und 36.

7) Die Apostolische Konstitution "Pastor Bonus" über die römische Kurie vom 28. Juni 1988 sagt dazu folgendes:

Art. 135. Der Rat hat die Aufgabe, sich durch angemessene Initiativen und Tätigkeiten der ökumenischen Arbeit zu widmen, um die Einheit unter den Christen wiederherzustellen.

Art. 136, Par. 1. Er sorgt dafür, daß die Dekrete des Zweiten Vatikanischen Konzils über den Ökumenismus in die Praxis überführt werden. Er behandelt die richtige Auslegung der Prinzipien über den Ökumenismus und gibt Anweisungen zu deren Durchführung. § 2. Nationale wie internationale katholische Organisationen, die die Einheit der Christen fördern, unterstützt, sammelt und koordiniert er und beaufsichtigt ihre Initiativen. § 3. Nach vorheriger Rücksprache mit dem Papst sorgt er für die Beziehungen zu den Brüdern in den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche noch nicht haben und ruft insbesondere den Dialog und Gespräche zur Förderung der Einheit mit ihnen ins Leben; dabei helfen Fachleute, die in der theologischen Lehre recht unterwiesen sind. Er bestimmt die katholischen Beobachter für die Zusammenkünfte von Christen und lädt zu Treffen von Katholiken Beobachter anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften ein, so oft das angemessen erscheint.

8) 8 Wenn nichts anderes angegeben ist, wird der Ausdruck "Teilkirche" in diesem Direktorium benutzt, um eine Diözese, eine Eparchie oder einen gleichwertigen Sprengel zu bezeichnen.

9) Joh 17,21; vgl. Eph 4,4.

10) Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution "Lumen Gentium" (LG) 1.

11) Vgl. LG 1-4 und das Konzilsdekret über den Ökumenismus "Unitatis Redintegratio" (UR) 2.

12) Vgl. UR 2.

13) Vgl. LG 2 und 5.

14) UR 2, vgl. Eph 4,12.

15) Vgl. LG, Kap. 3.

16) Vgl. Apg 2,42.

17) 17 Vgl. den Schlußbericht der Außerordentlichen Bischofssynode von 1985: "Die Communio-Ekklesiologie ist die zentrale und grundlegende Idee der Konzilsdokumente" (II., C.1). Vgl. die Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über einige Aspekte der Kirche als Communio (28. Mai 1992): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 107 (S. 13), hrsg. vom Sekretariat der DBK.

18) Vgl. LG 14.

19) Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Hirtenaufgabe der Bischöfe "Christus Dominus" (CD) 11.

20) Vgl. LG 22

21) Joh 17,21.

22) LG 8.

23) LG 9.

24) Vgl. UR 3 und 13.

25) Vgl. UR 3: "...da es zwischen ihnen (die an Christus glauben) und der katholischen Kirche sowohl in der Lehre und bisweilen auch in der Disziplin wie auch bezüglich der Struktur der Kirche Diskrepanzen verschiedener Art gibt, so stehen sicherlich nicht wenige Hindernisse der vollen kirchlichen Gemeinschaft entgegen, bisweilen recht schwerwiegende, um deren Überwindung die ökumenische Bewegung bemüht ist ..." Solche Divergenzen üben weiterhin ihren Einfluß aus und rufen manchmal neue Spaltungen hervor.

26) UR 3.

27) UR 4.

28) Vgl. UR 14-18. Der Ausdruck "orthodox" wird im allgemeinen gebraucht für die orientalischen Kirchen, die die Entscheidungen der Konzilien von Ephesus und Chalcedon angenommen haben. Dennoch wird neuerdings der Begriff aus historischen Gründen auch gebraucht für die Kirchen, die nicht die Dogmen der zwei genannten Konzile angenommen haben (vgl. UR 13). Um Verwirrung zu vermeiden, wird der Allgemeinbegriff "Orientalische Kirchen" in diesem Direktorium gebraucht, um alle Kirchen unterschiedlicher orientalischer Traditionen zu bezeichnen, die sich nicht in der vollen Gemeinschaft mit der Kirche von Rom befinden.

29) Vgl. UR 21-23.

30) Ebd. 3.

31) Ebd. 4.

32) UR 2; LG 14; CIC, can. 205 und CCEO, can. 8.

33) Vgl. UR 4 und 15-16.

34) Schlußbericht der Außerordentlichen Bischofssynode (1985), II.C.7 (vgl. oben Anm. 3).

35) Vgl. Joh 17,21.

36) Vgl. Röm 8,26-27.

37) Vgl. UR 5.

38) Vgl. unten Nr. 92-101.

39) Wenn in diesem Direktorium vom "Ortsordinarius" gesprochen wird, bezieht sich das ebenfalls auf die entsprechenden Hierarchen der Orientalischen Kirchen, gemäß der Terminologie des Ostkirchenrechts (CCEO).

40) Unter den Synoden der orientalischen katholischen Kirchen versteht man, wie im Ostkirchenrecht (CCEO) vorgesehen, die leitende Autorität dieser Kirchen eigenen Rechts.

41) Vgl. die Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils "Dignitatis Humanae" (DH) über die Religionsfreiheit, Nr. 4: "... man muß sich (jedoch) bei der Verbreitung des religiösen Glaubens und bei der Einführung von Gebräuchen allzeit jeder Art der Betätigung enthalten, die den Anschein erweckt, als handele es sich um Zwang oder um unehrenhafte oder ungehörige Überredung, besonders wenn es weniger Gebildete oder Arme betrifft..." Gleichzeitig muß man mit dieser Erklärung bekräftigen, "... auch haben die religiösen Gemeinschaften das Recht, keine Behinderung bei der öffentlichen Lehre und Bezeugung ihres Glaubens in Wort und Schrift zu erfahren..." (ebd.).

42) Vgl. UR 9-12; 16-18.

43) UR 8.

44) 1 Kor 13,7.

45) Vgl. UR 3.

46) Vgl. LG 23; CD 11; CIC, can. 383, Par. 3 und CCEO, can. 192, Par. 2.

47) Vgl. CIC, can. 755, Par. 1; CCEO, can. 902 und 904, Par. 1.

48) Vgl. CIC, can. 216 und 212; CCEO, can. 19 und 15.

49) Vgl. Sects and New Religious MovementPastoral Challenge; an interim Report based on the responses (about 75) and the documentation received up until the 30th of October, 1985 from regional or national Episcopal Conferences. Secretariat for Christian Unity, 1986, Information Service n. 61, p. 144-154.

50) Vgl. unten Nr. 166-171.

51) UR 4.

52) Vgl. CCEO, can. 904, Par. 1 und CIC, can. 755, Par. 2.

53) Vgl. UR 9 und 11; vgl. auch: Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Erwägungen und Hinweise zum ökumenischen Dialog vom 15. August 1970, vgl. oben Anm. 3.

54) Vgl. UR 12; Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils "Ad Gentes" (AG) über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 12; Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und örtlicher Ebene..., vgl. oben Anm. 3.

55) Vgl. UR 5.

56) AG 15; vgl. ebd. 5 und 29; vgl. Apostolisches Schreiben "Evangelii Nuntiandi": Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 2, hrsg. vom Sekretariat der DBK, Nr. 23, 28 und 77; vgl. auch unten Nr. 205-209.

57) UR 5.

58) Vgl. UR 7.

59) UR 6.

60) Ambrosiaster, PL 17, 245.

61) Vgl. CIC, can. 209, Par. 1 und CCEO, can. 12, Par. 1.

62) Dogmatische Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils "Dei Verbum" (DV) 21.

63) Vgl. UR 21.

64) Evangelii Nuntiandi, Nr. 77.

65) Vgl. UR 11; AG 15. Zu diesen Überlegungen vgl. Kongregation für den Klerus, Allgemeines Katechetisches DirektoriumAAS 64 (1972) 110-118, Nr. 27 und 43; vgl. auch unten Nr. 75 und 176.

66) Vgl. UR 3-4.

67) Vgl. Apostolisches Schreiben "Catechesi Tradendae" (vgl. oben Anm. 3), Nr. 3 und CCEO, can. 625.

68) Vgl. Catechesi Tradendae, Nr. 32.

69) Ebd.

70) Vgl. UR 6 und Dogmatische Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils "Gaudium et Spes" (GS) 62.

71) Bezüglich der ökumenischen Zusammenarbeit im Bereich der Katechese vgl. Catechesi Tradendae, Nr. 33 und unten Nr. 188-190.

72) Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie "Sacrosanctum Concilium" (SC) 14.

73) Ebd. 2.

74) UR 2

75) SC 48.

76) UR 8.

77) Ebd. 7.

78) Vgl. LG 15 und UR 3.

79) Vgl. unten Nr. 102-142.

80) Vgl. unten Nr. 161-218.

81) LG 11.

82) Vgl. Apostolisches Schreiben "Evangelii Nuntiandi" (vgl. oben Anm. 56), Nr. 71; vgl. auch unten Nr. 143-160.

83) Apostolisches Schreiben "Familiaris Consortio" über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute (1981), Nr. 78: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 33, hrsg. vom Sekretariat der DBK.

84) Vgl. CIC, can. 529, Par. 2.

85) Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung "Gravissimum Educationis" über die christliche Erziehung, Nr. 6-9.

86) Vgl. LG 31.

87) UR 24.

88) Vgl. GS 62, 2; UR 6; Mysterium Ecclesiae 5 (Erklärung "Mysterium Ecclesiae" zur Lehre über die Kirche: Nachkonziliare Dokumentation Bd. 43, Paulinus-Verlag, Trier 1975).

89) AAS (1973) 402-404.

90) Ökumenisches Direktorium (1970): AAS (1970) 705-724 (Nr. 70).

91) Vgl. Mysterium Ecclesiae 4, vgl. auch Nr. 61a und 176 dieses Direktoriums.

92) UR 10; vgl. CIC, can. 256 Par. 2; CCEO, can. 350, Par. 4 und 352, Par. 3.

93) Vgl. UR 14-17.

94) Vgl. UR, Kap. 1.

95) Ebd., Kap. 3.

96) Vgl. oben Nr. 76-80.

97) Vgl. unten Nr. 194-195.

98) Vgl. unten Nr. 192-194.

99) Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret "Perfectae Caritatis" (PC) über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 2.

100) Vgl. unten Nr. 50-51.

101) Vgl. Apostolische Konstitution "Sapientia Christiana" über die kirchlichen Universitäten, Durchführungsverordnungen der Kongregation für das katholische Bildungswesen, Art. 51, 1.b; vgl. Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 9, hrsg. vom Sekretariat der DBK.

102) Sapientia Christiana, Nr. 69.

103) Vgl. UR 22.

104) Ebd.

105) Bezüglich aller Christen muß man dem Risiko der Ungültigkeit Rechnung tragen, falls die Taufe durch Besprengen, besonders bei mehreren Täuflingen, gespendet wird.

106) Vgl. Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Ökumenisches Direktorium, Erster Teil (1967), 2. Kap.

107) Vgl. CIC, can. 874, Par. 2. Gemäß der Erklärung in den Acta Commissionis (Communicationes 5, 1983, S. 182) schließt der Ausdruck "kirchliche Gemeinschaft" nicht die orientalischen Kirchen ein, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen ("Notatur insuper Ecclesias Orientales Orthodoxas in schemate sub nomine communitatis ecclesialis non venire").

108) Vgl. Ökumenisches Direktorium, Erster Teil (1967), Nr. 48.

109) Vgl. UR 4 und CCEO, can. 896-901.

110) Vgl. UR 4.

111) Vgl. CIC, can. 869, Par. 2, und oben Nr. 95.

112) Vgl. CIC, can. 869, Par. 1 und 3.

113) Vgl. UR 8.

114) Vgl. UR 3 und 8; unten Nr. 116.

115) Vgl. LG 8; UR 4.

116) Vgl. UR 3.

117) Vgl. ebd. 3, 15, 22.

118) Vgl. CIC, can. 908 und CCEO, can. 702.

119) Vgl. UR 8.

120) Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie (SC) 106.

121) Vgl. CCEO, can. 881, Par. 1 und CIC, can. 1247.

122) Vgl. CIC, can. 1247 und CCEO, can. 881, Par. 1.

123) Vgl. CIC, can. 1183, Par. 3 und CCEO, can. 876, Par. 1.

124) Vgl. CIC, can. 1184 und CCEO, can. 887.

125) Vgl. UR 14.

126) Ebd. 15.

127) Ebd.

128) Vgl. CIC, can. 844, Par. 2 und CCEO, can. 671, Par. 2.

129) Vgl. CIC, can. 844, Par. 3 und CCEO, can. 671, Par. 3 und vgl. oben Nr. 108.

130) Vgl. CIC, can. 840 und CCEO, can. 667.

131) Vgl. UR 3.

132) UR 22.

133) Vgl. UR 8; CIC, can. 844, Par. 1 und CCEO, can. 671, Par. 1.

134) Vgl. CIC, can. 844, Par. 4 und CCEO, can. 671, Par. 4.

135) Für die Festsetzung dieser Normen wird man sich auf folgende Dokumente beziehen: Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Instruktion über die Zulassung zur Kommunion in besonderen Fällen (1972) und Erklärung zu einigen Auslegungen der Instruktion (1973), zu beiden vgl. oben Anm. 3.

136) Vgl. CIC, can. 844, Par. 5 und CCEO, can. 671, Par. 5.

137) Vgl. CIC, can. 844, Par. 4 und CCEO, can. 671, Par. 4.

138) Vgl. CIC, can. 767 und CCEO, can. 614, Par. 4.

139) Vgl. CIC, can. 1124 und CCEO, can. 813.

140) Vgl. Apostolisches Schreiben "Familiaris Consortio" über die Aufgaben der christlichen Familie ... (1981): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 33, hrsg. vom Sekretariat der DBK, Nr. 78.

141) Vgl. UR 3.

142) Vgl. CIC, can. 1125, 1126 und CCEO, can. 814, 815.

143) Vgl. CIC, can. 1366 und CCEO, can. 1439.

144) Vgl. UR 15.

145) Vgl. CIC, can. 1127 und CCEO, can. 834, Par. 2.

146) Vgl. CIC, can. 1127, Par. 1 und CCEO, can. 834, Par. 1.

147) Vgl. CCEO, can. 835.

148) Vgl. CIC, can. 1127, Par. 2.

149) Vgl. CIC, can. 1127, Par. 2.

150) Vgl. CIC, can. 1127, Par. 3 und CCEO, can. 839.

151) Rituale Romanum, Ordo celebrandi Matrimonium, Nr. 8 (Vatikan 1972); vgl. "Die Feier der Trauung ..." 2. Aufl. (Freiburg 1992) S. 17, Nr. 36.

152) Vgl. oben Nr. 125.

153) Vgl. oben Nr. 130-132.

154) Vgl. oben Nr. 125, 130 und 131.

155) Vgl. oben Nr. 132.

156) UR 12.

157) Enzyklika "Redemptor Hominis" (1979): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 6, hrsg. vom Sekretariat der DBK, Nr. 12.

158) Im allgemeinen muß der Ausdruck "Kirche" in diesem Kontext eher im soziologischen und nicht im streng theologischen Sinn verstanden werden.

159) Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und örtlicher Ebene, Nr. 4 A.c, (vgl. oben Anm. 3).

160) Die Bischofskonferenzen und die Synoden der katholischen Ostkirchen werden dafür Sorge tragen, daß keine Genehmigung gegeben wird zur katholischen Mitgliedschaft in den Kirchenräten, in denen solche Gruppen mitarbeiten, die nicht tatsächlich als kirchliche Gemeinschaft betrachtet werden.

161) Vgl. UR 9.

162) Vgl. UR 11.

163) Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Erwägungen und Hinweise zum ökumenischen Dialog (vgl. oben Anm. 3), Nr. IV, 4b; vgl. auch UR 11 und Mysterium Ecclesiae (vgl. oben Anm. 88), 4; vgl. ebenfalls Nr. 63a, 75, 76 und 181 dieses Dokuments.

164) Vgl. 1 Thess 2,13.

165) Jud 3.

166) Vgl. LG 12.

167) Ebd.

168) Vgl. UR 6 und GS 62.

169) Vgl. UR 11.

170) Vgl. DV, Kap. 6.

171) UR 21.

172) Vgl. CIC, can. 825, Par. 2 und CCEO, can. 655, Par. 1.

173) Überarbeitete Fassung 1987 des Dokumentes von 1968. Englischer Text vgl. Secretariat for Promoting Christian Unity, Information Service, Nr. 65 (1987) 105-108.

174) Im Einklang mit den Normen des CIC, can. 875-827, und des Dekrets der Glaubenskongregation "Ecclesiae pastorum" (De ecclesiae pastorum vigilantia circa libros [19. März 1975]): AAS (1975) 281-284.

175) Catechesi Tradendae, Nr. 33 (vgl. oben Anm. 3).

176) Vgl. UR 10-11.

177) Vgl. oben Nr. 70; auch das Rundschreiben des Sekretariats zur Förderung der Einheit der Christen an die Bischöfe über gewisse Aspekte ökumenischen Lehrens, Nr. 6, englischer Text in Information Service, Nr. 62 (1986) 197.

178) Vgl. Nr. 35, 5-6.

179) Vgl. das in Anm. 177 genannte Rundschreiben, Nr. 10d.

180) Ebd.

181) Vgl. UR 1.

182) Evangelii Nuntiandi, Nr. 77 (vgl. oben Anm. 56).

183) Ebd.

184) Vgl. AG 6.

185) AG 15.

186) Vgl. Enzyklika "Redemptor Hominis" (1979): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 6, hrsg. vom Sekretariat der DBK, Nr. 11.

187) Vgl. UR 12.

188) UR 12.

189) Vgl. UR 12.

190) AAS (1985) 1148-1159; vgl. auch Apostolisches Schreiben "Sollicitudo Rei Socialis", Nr. 32.

191) Vgl. Information Service, Nr. 55 (1984) 42-43.

192) Die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler ... Ebene (1975), vgl. oben Anm. 3.

193) Vgl. Redemptor hominis, Nr. 8, 15, 16; Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 26, 34.

194) Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 36.

195) Die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler ... Ebene, Nr. 3g.

196) Pastoralinstruktion "Communio et Progressio", Nr. 99: AAS (1971) 593-656, Nachkonziliare Dokumentation 11, Trier 1971.

197) Die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler ... Ebene, Nr. 3f.

198) Vgl. Päpstlicher Rat für die sozialen Kommunikationsmittel, Kriterien der ökumenischen und interreligiösen Zusammenarbeit in den Kommunikationsmedien (1989), Nr. 11 und 14.