Von der Verantwortung der Theologie für das ökumenische Anliegen

 

Dankesansprache bei der Verleihung des Doctor honoris causa
an der Theologischen Fakultät der Katholischen Universität Lublin „Johannes Paul II“

16. Oktober 2020

 

Kurt Cardinal Koch

 

Hochwürdigster Herr Erzbischof Stanislaw Budzik
Verehrter Herr Rektor
Verehrter Herr Dekan
Verehrte Professoren und Studierende
Verehrte Schwestern und Brüder

 

Von Herzen danke ich Ihnen für die grosse Ehre, die Sie mir mit der Verleihung des Doctor honoris causa erweisen. Ich freue mich darüber, zumal mir dieses Ehrendoktorat von der Theologischen Fakultät der Katholischen Universität Lublin verliehen wird, die den bedeutenden Namen „Johannes Paul II.“ trägt.

 

Ökumenische Leidenschaft von Papst Johannes Paul II.

Ich freue mich nicht nur, weil Papst Johannes Paul II. mich am Epiphaniefest 1996 in der Petersbasilika in Rom zum Bischof geweiht hat und ich damit in einer Sukzessionreihe mit polnischen Bischöfen stehe. Meine Freude bezieht sich auch darauf, dass sich Papst Johannes Paul II. durch ein entschiedenes Engagement für die ökumenische Suche nach der Wiedergewinnung der Einheit der Christen ausgezeichnet hat. Er ist zutiefst überzeugt gewesen, dass nach dem ersten Jahrtausend der Christentumsgeschichte, das die Zeit der ungeteilten Christenheit gewesen ist, und nach dem zweiten Jahrtausend, das im Osten wie im Westen zu tiefen Spaltungen in der Kirche geführt hat, das dritte Jahrtausend die grosse Aufgabe zu bewältigen haben wird, die verloren gegangene Einheit der Kirche wiederzufinden. Über das ökumenische Bemühen von Papst Johannes Paul II. hat sein engster Mitarbeiter, der damalige Kardinal Joseph Ratzinger, mit Recht gesagt, der Papst habe die Teilung der Christenheit „von allem Anfang an als eine Verletzung“ empfunden, „die ihn sehr persönlich betraf, bis hin zum physischen Leiden“, und deshalb habe er es als seine Aufgabe angesehen, „alles zu tun, um zu einer Wende auf die Einheit hin zu kommen“[1]. In besonderer Weise ist Papst Johannes Paul II. überzeugt gewesen, dass das Amt, das dem Nachfolger des Petrus aufgetragen ist, auch das Amt der Einheit ist und dass es im Bereich der Ökumene „seine ganz besondere Erklärung“ findet[2]. Diesem Anliegen hat Papst Johannes Paul II. besonderen Ausdruck gegeben mit seiner Enzyklika über den Einsatz für die Ökumene „Ut unum sint“, die in der Geschichte die erste Enzyklika darstellt, die ein Papst über die Ökumene geschrieben hat, und deren fünfundzwanzigsten Jahrestag des Erscheinens wir im vergangenen Mai begehen durften.

Papst Johannes Paul II., der an Ihrer Universität doziert hat, hinterlässt ein grosses ökumenisches Erbe. Ich bin der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Lublin sehr dankbar, dass sie mit ihrer ökumenischen Arbeit dieses kostbare Erbe treu bewahrt und angesichts der heutigen Herausforderungen in neuer Weise bewährt. Denn eine Katholische Fakultät ist berufen, einen wichtigen Beitrag dafür zu leisten, dass das ökumenische Anliegen als vordringliche Pflicht für die ganze Kirche wahrgenommen wird, wie das Zweite Vatikanische Konzil in seinem Dekret über den Ökumenismus „Unitatis redintegratio“ eindringlich betont hat: „Die Sorge um die Wiederherstellung der Einheit ist Sache der ganzen Kirche, sowohl der Gläubigen wie auch der Hirten, und geht einen jeden an, je nach seiner Fähigkeit, sowohl in seinem täglichen christlichen Leben wie auch bei historischen und theologischen Forschungen.“[3]

 

Theologie im Dienst der ökumenischen Bildung

Bei dieser umfassenden Charakterisierung der ökumenischen Verpflichtung ist bereits deutlich, dass auch von der Theologie eine wesentliche Hilfe bei der Einlösung dieser Aufgabe erwartet wird. Damit die Theologie diese Verantwortung wahrnehmen kann, wird sie ihr besonderes Interesse der ökumenischen Bildung zuwenden. Ihre Notwendigkeit wird in dem von Papst Johannes Paul II. am 25. März 1993 approbierten und vom Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen veröffentlichten „Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus“ bereits dadurch stark hervorgehoben, dass das ganze Kapitel III der „ökumenischen Bildung in der katholischen Kirche“ gewidmet ist. Dabei geht es in erster Linie um die ökumenische Bildung aller Getauften: „Die Sorge für die Einheit gehört wesentlich zum Verständnis der Kirche. Die ökumenische Bildung zielt darauf ab, dass alle Christen vom ökumenischen Geist beseelt werden, was immer ihre besondere Sendung und Aufgabe in der Welt und Gesellschaft auch sein mögen.“[4] Damit die Kirche dieser Pflicht nachkommen kann, legt das „Ökumenische Direktorium“ einen besonderen Akzent auf die ökumenische Bildung der künftigen Mitarbeiter in der Pastoral. Um diese Pflicht nochmals zu unterstreichen, hat der Päpstliche Rat für die Einheit der Christen im Jahre 1998, und wieder mit ausdrücklicher Zustimmung von Papst Johannes Paul II., ein eigenes Dokument „Die ökumenische Dimension in der Ausbildung / Bildung derer, die in der Pastoral tätig sind“, veröffentlicht.

Eine besondere ökumenische Verantwortung kommt jenen Theologen zu, denen die Kirche das Amt des Bischofs einer Ortskirche anvertraut. Darauf weist das Kirchenrecht der Lateinischen Kirche dadurch hin, dass es von der Verantwortung des Bischofs für die Förderung der Einheit der Christen im Zusammenhang mit der Beschreibung der Aufgaben des Diözesanbischofs, insbesondere der Ausübung seines Hirtenamtes spricht: „Gegenüber den Brüdern, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, hat er Freundlichkeit und Liebe walten zu lassen und den Ökumenismus zu fördern, wie er von der Kirche verstanden wird.“[5] In dieser präzisen Verortung kommt zum Ausdruck, dass es sich bei der Förderung des ökumenischen Anliegens im Dienst des Bischofs nicht um eine pastorale Zusatzaufgabe handelt, sondern diese zu den Prioritäten seines Dienstes gehört. Diese Aufgabe wird noch deutlicher sichtbar im Gesetzbuch für die Katholischen Orientalischen Kirchen. Dort ist dem ökumenischen Auftrag ein eigener Titel gewidmet, in dem die „tatkräftige Teilnahme am ökumenischen Werk“ besonders den Hirten ans Herz gelegt wird[6]. Um den Bischöfen, vor allem den neu ernannten, bei der Wahrnehmung ihrer ökumenischen Verantwortung eine Hilfe zu bieten, wird der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen noch in diesem Jahr eine Handreichung mit dem Titel „Ökumenisches Vademecum“ veröffentlichen.

Wenn in diesem Sinn eine theologische Fakultät Sorge für die ökumenische Bildung trägt, leistet sie einen bedeutenden Beitrag für die Wahrnehmung der ökumenischen Verantwortung der Kirche. Die ökumenische Bildung ist auch die beste Garantie dafür, dass auch morgen die Ökumene als heilige Pflicht wahrgenommen wird und die Ökumenische Bewegung ihr Ziel erreichen kann, das in der Wiederherstellung der sichtbaren vollen Einheit aller Getauften besteht. Von daher stellt sich die weitere Frage, wie eine Theologische Fakultät diese ökumenische Verantwortung wahrnehmen kann.

Zur Beantwortung dieser konkreten Frage wird in den bereits zitierten Dokumenten unterschieden einerseits zwischen spezifischen Kursen über den Ökumenismus, in denen die Grundlagen, Methoden und Ziele der Ökumene zu behandeln sind, und andererseits der ökumenischen Dimension, die in Lehre und Forschung einer jeden theologischen Disziplin enthalten und zu entfalten ist. Dabei versteht es sich von selbst, dass sich beide Aufgaben wechselseitig bedingen. Denn spezifische Kurse über den Ökumenismus können nur fruchtbar werden, wenn sie darauf aufbauen und vertiefen können, was an ökumenischen Dimensionen und Perspektiven in den einzelnen theologischen Disziplinen grundgelegt und erarbeitet worden ist. Und auf der anderen Seite sind die einzelnen theologischen Disziplinen darauf angewiesen, dass ihre ökumenischen Dimensionen in eigenen Kursen in einen systematischen Zusammenhang gebracht und für das konkrete ökumenische Wirken gebündelt werden.

 

Ökumenische Dimension in den theologischen Disziplinen

Im Folgenden erlaube ich mir, meine Aufmerksamkeit nicht der Entfaltung des Inhalts und der Methode von spezifischen ökumenischen Kursen an theologischen Fakultäten zu widmen, sondern den ökumenischen Dimensionen, die in den einzelnen theologischen Disziplinen enthalten sind. Dieses Anliegen dürfte sich für die exegetischen Disziplinen von selbst verstehen, gelten sie doch seit längerer Zeit als für die ökumenische Zusammenarbeit exemplarische Disziplinen.[7] Ein solches Zusammenwirken hat sich ja auch im Blick auf die Verarbeitung der Reformation und der anschliessenden Spaltung in der Westkirche im 16. Jahrhundert aufgedrängt. Denn diese Ereignisse sind mit einer kontroversen Lektüre und Interpretation der Bibel, vor allem hinsichtlich des Verhältnisses zwischen der Heiligen Schrift und der kirchlichen Überlieferung, verbunden gewesen und haben insofern in einem gewissen Sinn bis in die Bibel hinein gereicht. In umgekehrter Sinnrichtung besteht die berechtigte Erwartung, dass auch die Überwindung dieser Spaltung und die Wiederherstellung der Einheit der Christen auf dem Weg einer gemeinsamen Lektüre und Interpretation der Heiligen Schrift möglich werden. Das gemeinsame Hören auf das in der Heiligen Schrift bezeugte Wort Gottes erweist sich als unabdingbar, um die Einheit im Glauben wiederzufinden; ihm kommt folglich eine besondere ökumenische Bedeutung zu.

Dass auch die historischen Disziplinen elementare ökumenische Dimensionen aufweisen, dürfte sofort evident sein, da man ohne geschichtliche Kenntnisse der verschiedenen Kirchenspaltungen und ihrer kulturellen, politischen und theologischen Hintergründe einerseits und der Ökumenischen Bewegung andererseits das ökumenische Anliegen nicht verstehen kann. In den historischen Disziplinen müssen in besonderer Weise auch die nicht-theologischen Faktoren untersucht werden, die zu Spaltungen in der Kirche geführt haben. In diesem Sinn hat bereits früh Yves Congar gezeigt, dass kulturelle Entfremdungsprozesse die Spaltung in der Kirche zwischen Ost und West massgeblich verursacht haben, weshalb sich die Christenheit in erster Linie nicht über unterschiedliche Lehrformeln zerstritten, sondern auseinandergelebt hat[8]. Auf diesem Hintergrund betont das Dekret über den Ökumenismus: „Die Unterweisung in der heiligen Theologie und in anderen, besonders den historischen Fächern muss auch unter ökumenischem Gesichtspunkt geschehen, damit sie umso genauer der Wahrheit und Wirklichkeit entspricht.“[9]

Auch und besonders in den systematisch-theologischen Disziplinen sind elementare ökumenische Dimensionen enthalten, die aufgezeigt werden könnten anhand der verschiedenen ökumenischen Dialoge, in denen im vergangenen halben Jahrhundert viele Konvergenz- und Konsens-Dokumente zu Fragen des christlichen Glaubens und der Kirchenverfassung erarbeitet und veröffentlicht worden sind. Sie sind wirklich „Dokumente wachsender Übereinstimmung“ geworden[10] und dokumentieren, welchen grossen Beitrag die systematisch-theologischen Disziplinen für die Wiederherstellung der Einheit der Christen geleistet haben. Was von der Systematischen Theologie im Allgemeinen gilt, ist im Blick auf das ökumenische Anliegen in besonderer Weise von der Ekklesiologie zu sagen.[11]

Noch deutlicher als die ökumenischen Dimensionen der systematisch-theologischen Disziplinen sind diejenigen der Liturgiewissenschaft, weshalb bereits das Dekret über den Ökumenismus „Unitatis redintegratio“ hervorhebt, die Katholiken sollten sich „eine bessere Kenntnis der Lehre und der Geschichte, des geistlichen und liturgischen Lebens, der religiösen Psychologie und Kultur, die den Brüdern eigen ist“, erwerben[12]. Da das innerste Wesen des ökumenischen Dialogs nicht einfach in einem Austausch von Ideen, Gedanken und Theorien besteht, sondern in einem bereichernden Austausch von Gaben, und da die verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften ihre kostbaren Gaben in ihrem liturgischen Leben bewahren und ihren grossen vor allem spirituellen Reichtum in ihren Liturgien vorfinden, gehört der ökumenische Austausch der liturgischen Gaben zwischen den verschiedenen christlichen Glaubensgemeinschaften zu den Aufgaben der Liturgiewissenschaft, in der sich der ökumenische Dialog in der Doxologie als zumindest ebenso fruchtbar erweist wie derjenige in der Theologie.[13]

Die ökumenische Dimension der Kanonistik lässt sich am deutlichsten im Blick auf das Kirchenrecht der Katholischen Ostkirchen, dem Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium aufzeigen. Bei seiner Promulgation hat Papst Johannes Paul II. in der Apostolischen Konstitution „Sacri Canones“ hervorgehoben, dass die Canones des CCEO Geltung haben, „bis sie ausser Kraft gesetzt werden oder von der höchsten Autorität der Kirche aus gerechten Gründen abgeändert werden“. Unter solchen gerechten Gründen ist dabei der wichtigste derjenige „der vollen Gemeinschaft aller Kirchen des Ostens mit der katholischen Kirche“[14]. Die klare zeitliche Begrenzung der Gültigkeit des CCEO ist damit aus der ökumenischen Perspektive vorgenommen, die konkret bedeutet, dass dann, wenn die volle Gemeinschaft zwischen der Katholischen Kirche und den Orthodoxen und Orientalisch-Orthodoxen Kirchen verwirklicht sein wird, die Aufgabe des CCEO erfüllt sein wird und eine neue Gesetzgebung in Angriff genommen werden muss. Damit ist eine verheissungsvolle Vision angesprochen, nämlich die Entwicklung eines ökumenischen Kirchenrechts. Ein solches ist freilich in der heutigen Situation noch nicht möglich, da es die erreichte Einheit der Kirche voraussetzt. In der heutigen Situation kann es sich nur um ein Ökumene-Recht der Katholischen Kirche handeln. Indem aber die Kanonistik die im Recht festgelegte Grundverpflichtung aller Getauften für die Ökumene in Erinnerung hält, stellt sie in ökumenischer Hinsicht eine grosse Hilfe dar, um eines der zentralen Anliegen des Zweiten Vatikanischen Konzils wach zu halten und zu fördern.

Was von der Kanonistik zu sagen ist, gilt auch für die ganze Theologie. Sie nimmt nur dann ihre kirchliche Verantwortung und Sendung wahr, wenn sie sich im Dienst an der Wiederherstellung der Einheit der Kirche versteht und ihren unverwechselbaren Beitrag einbringt. Die heutige Verleihung des Ehrendoktorats verstehe ich als Zeugnis, dass die Theologische Fakultät der Universität Lublin „Johannes Paul II.“ diese Verantwortung wahrnimmt, und als Verpflichtung, dies auch in Zukunft zu tun. Für diesen Dienst und für die heutige Ehre sage ich der Theologischen Fakultät und seiner Exzellenz, dem Hochwürdigsten Erzbischof von Lublin, Mons. Stanislaw Budzik ganz herzlichen Dank.

 

[1]  J. Ratzinger / Benedikt XVI., Die Einheit von Mission und Person in der Gestalt von Johannes Paul II. Zwanzig Jahre einer Geschichte, in: Ders., Johannes Paul II. Mein geliebter Vorgänger (Augsburg 2008) 15-42, zit. 40.

[2]  Johannes Paul II., Die Schwelle der Hoffnung überschreiten (Hamburg 1994) 181.

[3]  Unitatis redintegratio, Nr. 5.

[4]  Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus, Nr. 58.

[5]  Canon 383 § 3 CIC 1983.

[6]  Canon 902-908 CCEO 1990.

[7]  Vgl. K. Kardinal Koch, Exegese im Dienst an der Einheit. Erwartungen an den „Evangelisch-Katholischen Kommentar“ für Kirche und Ökumene, in: U. Luz / Th. Söding / S. Vollenweider (Hrsg.), Exegese – ökumenisch engagiert. Der „Evangelisch-Katholische Kommentar“ in der Diskussion über 500 Jahre Reformation (Ostfildern – Göttingen 2016) 31-41.

[8]  Y. Congar, Zerstrittene Christenheit. Wo trennten sich Ost und West (Wien 1959).

[9]  Unitatis redintegratio, Nr. 10.

[10]  Vgl. H. Meyer u. a. (Hrsg.), Dokumente wachsender Übereinstimmung. Sämtliche Berichte und Konsenstexte interkonfessioneller Gespräche auf  Weltebene. Band 1: 1931-1982 (Paderborn – Frankfurt a. M. 1983), Band 2: 1982-1990 (Paderborn – Frankfurt a. M. 1992); Band 3: 1990-2003 (Paderborn – Frankfurt a. M. 2003); J. Oeldemann u. a. (Hrsg.), Band 4: 2001-2010 (Paderborn – Leipzig 2012).

[11]  Vgl. H. Destivelle, L´Oecuménisme n´est pas une spécialité. Enseignement de l´oecuménisme et oecuménisme de l´enseignement: le cas de l´ecclésiologie, dans:  Idem, Conduis-la vers l´unité parfaite. Oecuménisme et synodalité (Paris 2018) 199-209.

[12]  Unitatis redintegratio, Nr. 9.

[13]  Vgl.  K. Kardinal Koch, Liturgiereform und Einheit der christlichen Kirchen, in:  G. W. Lathrop / M. Stuflesser (Hrsg.), Liturgiereformen in den Kirchen. 50 Jahre nach Sacrosanctum concilium  = Theologie der Liturgie. Band 5 (Regensburg 2013) 111-124, Ders., Liturgie im Dienst der Einheit. Die Bedeutung der Liturgiewissenschaft für Theologie und Ökumene, in: H.-J. Feulner, D. Sper (Hrsg.), 50 Jahre Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie an der Universität Wien. Rückblicke – Einblicke – Ausblicke (Wien 2020) 25-44.

[14] Johannes Paul II., Constitutio Apostolica „Sacri canones” vom 18. Oktober 1990.